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im Mitarbeiter-Vorsorgeportal der PS Wertschutz
Unsere betrieblichen Vorsorgelösungen
Ihre betriebliche Altersvorsorge
Die PS Wertschutz bietet Ihnen als Mitarbeiter seit einigen Jahren eine betriebliche Vorsorge (bAV) an. Die Verwaltung der bestehenden Verträge bzw. die zukünftigen Anpassungen Ihrer betrieblichen Vorsorge übernimmt die PS Wertschutz.
Mit den Vorsorge-Angeboten der PS Wertschutz erhalten Sie eine lukrative und attraktive Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufzuwerten und sich optimal auf Ihren Ruhestand vorzubereiten. Denn die bAV dient zur Schließung der Lücke, die langfristig durch die Absenkung der gesetzlichen Rente entsteht.
Die Vorsorgeberater der PS Wertschutz überprüfen Ihre bestehenden bAV-Verträge und passen sie bestmöglich an. Sie zeigen Ihnen, wie Sie mit dem Arbeitgeberzuschuss, Ihrem Eigenanteil und der staatlichen Förderung einen optimalen Fördereffekt für Ihre betriebliche Altersvorsorge erzielen.
Die PS Wertschutz stellt Ihnen damit ein Vorsorgekonzept zur Verfügung, mit dem Sie sich eine hohe Förderung in Form von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen sichern können. So erhalten Sie mit geringem Eigenaufwand eine solide Zusatzrente.
Die Mitarbeiter der PS Wertschutz, helfen Ihnen gerne bei Fragen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre betriebliche Vorsorge zu optimieren. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen, um Ihre aktuelle Rentensituation zu besprechen.
Mit den besten Grüßen,
Ado Lehne und Sebastian Bailer
Geschäftsführer PS Wertschutz GmbH
Film ab! Die Altersvorsorge

Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit mit einem geringen Eigenaufwand, Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge (BU) zu speziellen Konditionen der PS Wertschutz als Mitarbeiter abzuschließen. Die Vorsorgeberater der PS Wertschutz zeigen Ihnen gerne auf, wie Sie Ihr Risiko einer Berufsunfähigkeit am besten absichern können.
1. Frage/Aussage (vereinfachte Gesundheitsprüfung)
Versehen Sie Ihren Dienst zurzeit eingeschränkt oder waren in den letzten 12 Monaten länger als 2 Wochen (10 Arbeitstage*) ununterbrochen arbeitsunfähig? (*ausgenommen hiervon sind grippale Infekte)
2. Frage/Aussage (vereinfachte Gesundheitsprüfung)
Liegt bei Ihnen eine Einschränkung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit oder eine andere unfall- oder krankheitsbedingte Behinderung vor, die von einem Versorgungs- oder Versicherungsträger festgestellt wurde, oder wurde ein Antrag bei einem Versorgungs- oder Versicherungsträger wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt?
Film ab! Die Berufsunfähigkeitsvorsorge
