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Rechtliche Sicherheit durch Versorgungsordnung

Eine Versorgungsordnung regelt klar und transparent, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistung erwerben kann.

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie haben in ihrem Betrieb bereits eine betriebliche Altersversorgung? Sehr gut, allerdings sollte diese nun konkret ausgestaltet werden.

Dass Betriebsrentengesetz gibt in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Daten nur einen Mindestrahmen vor. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, eine konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung vorzunehmen, aus der rechtssicher die Festlegung der Zusageart, des Durchführungsweges und der Leistungsart zu ersehen ist. Darüber hinaus sollten z. B. die Dotierungshöhe der vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge, die Voraussetzungen für den Bezug von Versorgungsleistungen, die umwandelbaren Gehaltsbestandteile und die Festlegung des Versorgungsträgers schriftlich fixiert werden.

Es bietet sich hier an, eine einheitliche Versorgungsordnung zu schaffen, die dabei hilft, Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Eine Versorgungsordnung regelt klar
und transparent, wer unter welchen Voraussetzungen den Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistung erwerben kann. Eine solche transparente und klare Regelung kann erhebliche finanzielle Risiken für den Arbeitgeber minimieren, weil eine solche fachgerechte Formulierung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Regelungslücken vermeidet.

Zudem empfiehlt es sich, bei der Gestaltung einer Versorgungsordnung den Kreis der teilnahmeberechtigten Mitarbeiter darzustellen. Nicht für jede Personengruppe ist die Aufnahme in ein (arbeitgeberfinanziertes) Versorgungswerk sinnvoll oder gewünscht. Mitunter soll die Aufnahme in ein Versorgungswerk bestimmten Hierarchiestufen vorbehalten sein. Außerdem sollte ein etwaiger Umwandlungsanspruch von vermögenswirksamen Leistungen in eine Betriebsrente explizit dargestellt werden.

Je nachdem ob in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht, kann eine Regelung im Wege einer Betriebsvereinbarung oder — soweit ein Betriebsrat eben nicht vorhanden ist — über eine explizite Versorgungsordnung erreicht werden, die dann in den Inhalt des Arbeitsvertrages mit dem jeweiligen Arbeitnehmern einfließt.
Um eine solche Versorgungsordnung rechtssicher zu gestalten, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den Fachleuten der Pension Solutions Group aufnehmen, die Ihnen bei der Ausarbeitung behilflich sein können.

Quelle: VIA POST – Ausgabe 01/2015 Autor: Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht – LINK SIRY Rechtsanwälte Nürnberg

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