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    Nutzung der Riesterförderung in der bAV: Eine attraktive Alternative

    Die Nutzung der Riesterförderung über Zulagen und Steuervorteile wird in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktiver, da der entscheidende bisherige Nachteil der „Doppelverbeitragung“ von Beitrag und Leistung mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entfällt.

    Mit dieser neuen Art der Förderung können Mitarbeiter die bAV – Für Arbeitgeber kann sie als Alternative oder als Ergänzung zur steuer- und sozialabgabenfreien Förderung dienen – noch gezielter ausschöpfen. Die Eigenbeiträge werden aus dem Nettogehalt des Mitarbeiters (nach Steuern und Sozialabgaben) finanziert und die Versorgungsleistungen sind künftig sozialabgabenfrei, allerdings bleiben die Leistungen unverändert voll steuerpflichtig.

    • Die Abwicklung erfolgt über die Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer der Versorgung und Beitragszahler, der Arbeitnehmer die versicherte Person und Zulagenberechtigter.

    • Der Arbeitnehmer muss mittels Zulagenantrag eigenständig die Zulagen beantragen. Abweichend zur herkömmlichen Direktversicherung mit Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG wird der Beitrag bei der Riester-bAV aus dem Nettogehalt gezahlt. Dies muss im Lohnbuchhaltungsprogramm entsprechend berücksichtigt werden.

    • Bei einem Vergleich der Förderwege kann die Riesterförderung für Mitarbeiter ggf. attraktiver sein als die „steuer- und sozialabgabenfreie Förderung“ (z. B. bei geringem Einkommen oder bei Haushalten mit Kindern).

    Was müssen Arbeitgeber wissen?

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    Wichtige Fragen, die Sie sich als Arbeitgeber stellen könnten…

    Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet einen bAV-Vertrag mit Riesterförderung anzubieten?

    Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet Ihren Mitarbeiter ein entsprechendes Angebot zur Verfügung zu stellen, die die Riesterförderung im Rahmen der bAV in Anspruch nehmen möchten. Allerdings entscheiden die Arbeitgeber über die Auswahl des Anbieters.

    Können Arbeitnehmer den Einschluss der Riesterförderung in einen bestehenden bAV-Vertrag verlangen (Wechsel der Förderung)?

    Nein. Die Riesterförderung kann nur in Verbindung mit einem Neuvertrag genutzt werden.

    Was ist, wenn ein Arbeitnehmer einen privaten Riester-Vertrag hat?

    Dieser Vertrag muss dann ggf. angepasst werden, weil die Riesterförderung insgesamt von der Förderhöhe begrenzt ist. Der Gesamtbeitrag der bAV plus der private Beitrag dürfen die Grenze von 2.100 Euro p. a. nicht überschreiten.

    Welche bAV-Förderung (steuerfrei oder Riester) ist für Arbeitnehmer die richtige Wahl?

    Grundsätzlich kann die Riesterförderung ergänzend zur steuer- und sozialabgabenfreien Förderung genutzt werden. Da aber häufig nur ein begrenzter Einkommensrahmen für zusätzliche Vorsorge zur Verfügung steht und ggf. einen zusätzlichen Arbeitgeber-Zuschuss und/oder vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt werden, wird in diesen Fällen ein Vergleich zur Ermittlung der besten Förderung notwendig sein.

    Wird die Riesterförderung auf die sonstige geförderte bAV angerechnet?

    Nein. Die „Riesterförderung“ kann additiv genutzt werden.

    Mit welchem Verwaltungsaufwand bzgl. der Beantragung der Zulagen muss der Arbeitgeber rechnen?

    Da der Mindesteigenbeitrag inkl. Zulage(n) z. B. aufgrund von Gehaltserhöhungen, Wegfall evtl. Kinderzulagen schwanken kann, entsteht für Arbeitgeber ein zusätzlicher Anpassungsbedarf bei der Abrechnung des Eigenbeitrags vom Nettogehalt des Arbeitnehmers im Lohnsystem.

    PS Group-Fazit:

    Mit unseren bAV-Konzepten und den dazu gehörenden digitalen Lösungen, wird der Arbeitsaufwand in der bAV-Verwaltung gesenkt. Wir bieten fünf Kommunikationskanäle für Arbeitnehmer – persönliches Gespräch, Telefon-, Video-, Online-Beratung oder digitalem Advisor – an. Die bAV-Beratung bleibt damit individuell und persönlich, aber auf hohem digitalem Niveau. Treten Sie mit uns in Kontakt, um Ihren Mitarbeiten eine optimale betriebliche Altersvorsorge mit effizienter Verwaltung anzubieten. Nutzten Sie unseren BRSG Quick-Check, wir melden uns natürlich gerne zeitnah bei Ihnen.

    Quelle: PS Group Grafik: AXA

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    14195 Berlin

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    Seit über 25 Jahren sind wir in allen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge, privaten Kranken- und Altersvorsorge sowie in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge für Sie da. Mit unseren individuellen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Vorsorgekonzepten steigern wir Ihre Arbeitgeberattraktivität nachhaltig.

    Neben unserem Hauptsitz in Berlin betreiben wir jeweils ein Büro in Erlangen und Düsseldorf. Gerne „navigieren“ wir Sie durch die Vielfalt der betrieblichen Vorsorge und sorgen für optimale Vorsorgelösungen.

    Was können wir für Sie tun?

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