Die Lücken der betrieblichen Altersvorsorge

faz_logo_225

 

 

Uwe Saßmannshausens Unternehmen Pension Solutions berät vor allem die Beschäftigten

Ausgangspunkt der Unternehmensgründung war eine politische Diskussion. In Deutschland wurde in den neunziger Jahren diskutiert, wie man neben der staa

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

tlichen Rente, die immer stärker nur noch die Grundsicherung im Alter darstellen kann, eine betriebliche und eine private Rente als zweites und drittes Standbein der Altersversorgung etabliert. Man hat sich dann dafür entschieden, die betriebliche Rente privat und freiwillig zu organisieren. „ Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung sind in Deutschland gut. Der Gesetzgeber hat seine Hausaufgaben gemacht“, findet Uwe Saßmannshausen, geschäftsführender Gesellschafter der Pension Solutions GmbH, Erlangen. Die Umsetzung folgte zunächst schnell: Fast alle Branchen haben Rahmenverträge für die betriebliche Altersversorgung. Dann aber stockte die Akzeptanz in den Belegschaften. „Nur zehn Prozent der Mitarbeiter machen im Durchschnitt mit“, beschreibt Saßmannshausen die Realität. „Manchmal ist es noch schlimmer. In der Metallindustrie wurde ein Rahmenvertrag für 4 Millionen Beschäftigte geschlossen – aber nur 200.000 Beschäftigte nutzten ihn.“ Das war die Gründungsinitiative für Saßmannshausen und vier weitere Gesellschafter, 2001 die Pension Solutions ins Leben zu rufen. Saßmannshausen, größter Einzelgesellschafter des Unternehmens, kannte das Geschäft. Er hatte schon vorher die betriebliche Altersvorsorge im Vertrieb einer Versicherung kennengelernt; damals noch auf Grund des Betriebsrentengesetztes von 1974. Er fand, dass die Versicherungen zwei Irrtümern aufsaßen. Sie hatten geglaubt, den Rahmenverträgen folge ganz automatisch eine Welle von Einzelverträgen – hier lässt sich also leicht Geld verdienen. Der zweite Irrtum sei gewesen, anzunehmen, betriebliche Altersvorsorge sei wie ein privater Versicherungsvertrag, also Vertrag abschließen und dann nur noch Beiträge kassieren bis zur Fälligkeit. Betriebliche Altersvorsorge müsse aber in ihren vielfältigen Ausprägungsmöglichkeiten zunächst den Mitarbeitern erklärt werden, und wenn es zu Verträgen komme, müsse die Nachsorge, das Nachbetreuungs-Management organisiert werden. In diesen beiden Feldern – der Beratung der Mitarbeiter und der Übernahme der Nachbetreuung der einzelnen Verträge – sah Saßmannshausen ein neues Geschäftsfeld. „Wir fangen zunächst einmal genau da an, wo alle Berater anfangen“, sagt Saßmannshausen. „Wir beraten das Unternehmen. Aber wir gehen weiter. Wir lassen uns dann vom Unternehmen beauftragen, die mit dem Management gefundene Lösung zu den Beschäftigten zu transportieren.“ Das habe für die Unternehmen zwei Vorteile. „Zum einen enthaften wir das Unternehmen von der Pflicht, seine Mitarbeiter über die betriebliche Altersversorgung zu informieren“, sagt Saßmannshausen. Zum zweiten spart das Unternehmen mit jedem Einzelvertrag Geld, weil die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sozialversicherungsfrei sind. Das können bis zu 1.000 Euro je Beschäftigten und Jahr sein, die das Unternehmen spart. „Daraus wird häufig auch die Dienstleistung von Pension Solutions bezahlt.“ Vor allem inhabergeführte Unternehmen empfänden es auch als Teil ihrer sozialen Fürsorge, die Mitarbeiter informieren zu lassen, und Kapitalgesellschaften erkennen nach Saßmannshausen Gefühl immer stärker die betriebliche Altersvorsorge als Bindungsinstrument. Hier kommt der zweite Teil der Dienstleistung von Pension Solutions ins Spiel, die Nachsorge. Dabei seien die wichtigsten Fragen, wie im Falle einer Kündigung sowohl die betriebliche Zusage einer Altersvorsorge als auch der angesparte Kapitalstock auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden können. Viele Personalabteilungen stießen hier an ihre Grenzen. Sie lassen daher die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge extern von Pension Solutions betreuen. Das Unternehmen betreut heute gut 500 Unternehmen mit mehr als 120.000 versorgungsberechtigten Mitarbeitern. Die meisten Kunden beschäftigen zwischen 100 und 5.000 Menschen. Zu den Kunden gehören aber auch so bekannte Firmen wie MAN oder Volkswagen (Handelsorganisation).

Die Gründer

Auch Pension Solutions kann nicht alle Mitarbeiter als Teilnehmer der betrieblichen Altersvorsorge gewinnen. „Aber die Quote in den von uns beratenen Unternehmen liegt bei mehr als 50 Prozent“, versichert Saßmannshausen, und damit deutlich über den üblichen 10 Prozent. Im Extremfall nehmen zwei Drittel der Arbeitnehmer daran teil. Mehr sei nicht möglich, weil es auch Mitarbeiter gebe, die besser eine private Riesterrente abschließen, und weil es Mitarbeiter gibt, deren Einkommen nicht ausreicht, auch noch in eine Altersvorsorge zu investieren, die „aus vielerlei Gründen keine frei Liquidität haben“, wie Saßmannshausen sagt. Auch das müsse man erkennen und akzeptieren. Ein Selbstläufer ist die betriebliche Altersvorsorge aber auch aus anderen Gründen nicht. Pension Solutions ist seit 2001 gewachsen, hatte 2008 ein sehr gutes Jahr – und kam dann auch in die Krise. Während der Finanzkrise hatten die Unternehmen andere Sorgen, als sich um die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Neue Verträge kamen kaum noch zustande. „Wir haben aber niemanden kündigen müssen“, sagt Saßmannshausen. Seine kleine Unternehmensgruppe – es gibt inzwischen auch zwei Tochtergesellschaften für die Beratung von Sparkassen – hat heute 62 Stellen. Von den sieben Beschäftigten, die man am Anfang war, sind noch fünf im Unternehmen. Nach dem Aufbau des Unternehmens und den Krisenjahren 2009 und 2010 will Saßmannshausen seine Firme jetzt am Markt stabilisieren. Sie soll in den kommenden fünf Jahren auf bis zu 100 Stellen wachsen. Die optimistische Stimmung in der Wirtschaft sei dafür eine gute Basis. Schon 2011 habe man die Krise überwunden und mit einem abgeschlossenen Beitragssummenvolumen von 260 Millionen Euro das bis dahin beste Jahr 2008 deutlich übertroffen.

Erschienen in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.03.2012
Von: Georg Giersberg

Neue Impulse für den Vertrieb in der bAV

Versicherungswirtschaft_logo_225

 

 

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Als der Gesetzgeber 2002 den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung einführte, war sich die Branche einig: Die betriebliche Altersversorgung, bis dato ein zwar hoch seriöses, aber auch etwas angestaubtes Geschäftsfeld, galt plötzlich als „Hoffnungsträger“ und „Zukunftsmarkt“. Die Produktgeber stellten sofort alle Absatzkanäle auf das Thema ein, weil sie glaubten, mit den bestehenden Strukturen schnell ins Geschäft zu kommen. Es war die Zeit, in der die Kompetenzzentren“ für betriebliche Altersversorgung wie Pilze aus dem Boden schossen. Jeder Versicherungsagent oder Firmenbetreuer bei der Bank war über Nacht plötzlich zum bAV-Experten geworden. Erwartungen haben sich bisher nicht erfüllt. Zehn Jahre später ist es Zeit für eine erste Bilanz: Die hohen Erwartungen, mit denen sich die Branche damals auf das neue Geschäftsfeld gestürzt hatte, haben sich nicht erfüllt. Fakt ist, dass es den Vertriebsorganisationen nicht gelungen ist, die moderne betriebliche Altersversorgung, also entgeltsumgewandelte und mischfinanzierte System mit externer Durchführung, flächendeckend zu verbreiten. Gerade einmal zehn bis maximal 15 Prozent der Versorgungsberechtigten in Deutschland nutzen die Entgeltsumwandlung über den Betrieb. Ein wesentlicher Grund für dieses schlechte Abschneiden ist darin zu sehen, dass die Produktgeber es schlichtweg versäumt haben, ihr Geschäftsmodell an die Anforderungen der neuen Zeit anzupassen. Die moderne betriebliche Altersversorgung braucht andere Dienstleistungen als die traditionelle arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. In dieser „alten bAV-Welt“ dreht sich alles um die Beratung des Arbeitgebers. Der Schwerpunkt liegt in der Klärung rechtlicher und aktuarieller Fragen. Der Makler ist dort vor allem als Experte gefragt, der dem Unternehmen dabei hilft, die Versorgungslösung zu installieren. Bei der Entgeltsumwandlung müssen die Mitarbeiter jedoch selbst entscheide, ob sie mitmachen möchten oder nicht. Dementsprechend ändert sich hier die Rolle des Maklers. Er muss sich jetzt auch mit den Versorgungsberechtigten direkt befassen uns die davon überzeugen, freiwillig einen Teil ihres Gehalts für die Altersvorsorge einzubringen. Mit Paragraphenwissen allein kommt man hier nicht weit. Um Menschen von einer Sache zu überzeugen, braucht es Empathie und vor alles eine klare Sprache, denn erfolgreiche Kommunikation lebt davon, dass der Empfänger die Botschaft versteht. Diese scheinbar simple Wahrheit kann im bAV-Vertrieb gar nicht oft genug betont werden. Noch immer werden grobe Fehler gemacht, wenn es darum geht, die Versorgungslösung gegenüber den Mitarbeitern zu kommunizieren: Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen, Gehaltsbeileger, das Intranet oder der Aushang am schwarzen Brett – dies alles sind Maßnahmen, die den Adressaten nicht erreichen. Dienstleistungsmentalität ist gefordert. Bei eine so wichtigen Thema wie der Altersversorgung muss man den Mitarbeiter mit seinen Bedürfnissen ernst nehmen. Er entscheidet und daher steht er auch im Mittelpunkt. Um Entscheidungsprozesse zu optimieren und Mitarbeiter für die betriebliche Vorsorge zu gewinnen, arbeitet die moderne Kommunikationsdienstleistung mit den Methoden der Typologie und den Erkenntnissen der behavioral finance, also der Lehre vom Entscheidungsverhalten in finanziellen Zusammenhängen. Jeder Mensch ist mehr oder weniger bewusst von bestimmten Wertvorstellungen geleitet. Diese beeinflussen auch seine Geldanlage- oder Vorsorgeentscheidungen. So schließt der eine die Betriebsrente ausschließlich aus Sicherheitsgründen ab, ein anderer, weil die Kollegen es auch so machen, während ein Dritter damit seine Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücken will. Die Motivation eines Mitarbeiters, sich für oder gegen die Teilnahme an einer betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden, ist also von Fall zu Fall höchst unterschiedlich. Diese typischen Fälle muss man kennen. Dann fällt es auch leichter, den einzelnen Mitarbeiter zum Abschluss einer Vereinbarung zu bewegen. Nach der Kommunikation folgt die Rundum-Betreuung. Die Kommunikation betrieblicher Vorsorgelösungen ist nur der erste Schritt. Sie muss ergänzt werden durch einen Rundum-Betreuung, die sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer das Leben leichter machen. Damit die Entgeltumwandlung in die hochgradig mobile Arbeitswelt von heute passt, hat der Gesetzgeber sie mit einer uneingeschränkten Portabilität ausgestattet. Bei einem Jobwechsel können Arbeitnehmer ihre Rentenansprüche von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen. Die Flexibilität hat ihren Preis, denn Fluktuation bedeutet Verwaltungsaufwand. Gleich mehrere Parteien sind involviert: der Mitarbeiter selbst, das abgebende und das aufnehmende Unternehmen, der Versicherungspartner und schließlich die Vertriebsorganisation als Inhaber der Geschäftsbeziehung. Bei fünf Durchführungswegen und drei Zusagearten in der bAV sind Fehler programmiert, wenn die Übertragung der Rentenansprüche nicht koordiniert abläuft. In der Regel landet diese anspruchsvolle Aufgabe bei der Personalleitung des abgebenden Unternehmens. Zu den modernen Dienstleitungen in der betrieblichen Altersversorgung gehört daher neben der Beratung der Mitarbeiter ebenso die Nachbetreuung sowohl der Bestände als auch der Fluktuation bis zur Rentenphase – eine Managementaufgabe, die viele Personalabteilungen überfordert und die deshalb dankbar dafür sind, wenn sich ein Spezialist darum kümmert.

Erschienen in: Versicherungswirtschaft, 15.01.2012

Die Rechte der betrieblichen Vorsorge nutzen

handelsblatt_logo_225

 

 

Mit Hilfe der Arbeitgeber kann in der betrieblichen Vorsorge viel Geld gespart werden. Doch viele Angestellte wissen nicht wirklich über ihre Rechte Bescheid und verschenken ihre Möglichkeiten.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber kann sich an der Finanzierung beteiligen, bei großen Unternehmen in Deutschland ist dies üblich. Grundsätzlich sagen Unternehmen den Beschäftigten Rentenleistungen oder Beiträge zu. In Deutschland muss der Arbeitgeber Beschäftigten eine Mindestleistung garantieren. Dabei gibt es fünf verschiedene Wege zur bAV: Der Arbeitgeber sagt eine Leistung zu (Direktzusage), oder er zahlt Beiträge an eine Unterstützungs- oder Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, die wiederum an den künftigen Rentner zahlen. Dabei agiert die Pensionskasse ähnlich einer Versicherung; Unterstützungskasse und Pensionsfonds agieren als Kapitalsammelstellen, die in der Kapitalanlage freier sind. Zudem können bAV-Beiträge in eine individuelle Direktversicherung fließen. Der Staat fördert die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – das entspricht rund 220 Euro im Monat in Westdeutschland – fallen keine Sozialabgaben und Steuern an. Die ausgezahlten Leistungen muss der Rentner dafür später versteuern. Zur Finanzierung von Rentenverpflichtungen haben deutsche Firmen laut Experten Deckungsmittel von mehr als 400 Milliarden Euro gebildet. Gleichwohl macht die künftige Betriebsrente aus Entgeltumwandlung für den Durchschnittsverdiener Schätzungen zufolge aber nur rund drei Prozent des Einkommens aus, bei Höherverdienenden knapp fünf Prozent. Gründe dafür, dass die unter Experten als attraktiv geltende Förderung vergleichsweise wenig genutzt wird, nennen Berater wie Uwe Saßmannshausen, Chef der Beratungsfirma Pension Solutions, zahlreiche: Seiner Ansicht nach könnte es sein, dass die jahrelange politische Diskussion über die Reform der betrieblichen Vorsorge zu einer „Themenverdrossenheit“ geführt hat. Nach Ansicht von Beobachtern tragen dazu auch die Ungewissheit über die künftige eigene Lage sowie steuerliche Rahmenbedingungen bei. Zudem hätten viele Produktanbieter das Thema in seiner Komplexität unterschätzt, meint er. Zwar gebe es in mehr als 90 Prozent der Unternehmen Rahmenverträge mit bAV-Einrichtungen. Aber damit steckten die Mitarbeiter eben noch nicht automatisch Teile ihres Gehalts in bAV-Verträge. Diese müssten schon fachkundig erklärt werden.

» Zum Artikel

Erschienen in: Handelsblatt, 27.09.2011
Von: Anke Rezmer

Verschmähtes Geschenk

euroamsonntag_logo_225

 

 

Anders als die Riester-Rente ist die betriebliche Altersversorgung ein Ladenhüter, obwohl viele von ihr profitieren könnten.

Geht es um Vorsorge, geht es in der Regel um Lücken. Die wohl bekannteste ist die Rentenlücke.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Vor rund sieben Jahren hat der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester einen populären Lückenfüller geschaffen: mit der nach ihm benannten Rente. Heute sorgen fast 15 Millionen Bundesbürger mit der Riester-Rente vor. Bereits zwei Jahre vor Riester hatte der Bund einen weiteren Lückenfüller neu ausgerichtet: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die ist jedoch mit einer weiteren Lücke verbunden – einer Wissenslücke. Laut einer Umfrage des Versicherers Ergo fühlt sich noch nicht einmal jeder vierte Arbeitnehmer von seinem Chef zum Thema betriebliche Altersversorgung gut informiert. Noch weniger wissen, dass ihr Arbeitgeber ihnen auf Wunsch einen Teil des Gehalts zur Altersvorsorge abzweigen muss. Dieser Vorgang heißt im Beamtendeutsch Entgeltumwandlung. Diese findet in der Regel bereits beim Bruttoeinkommen, seltener beim Nettoeinkommen statt. Die Politik trägt kaum Schuld an der schwachen Nachfrage: „Die betriebliche Altersversorgung ist ein gelungenes Reformwerk“, sagt Uwe Saßmannshausen, dessen Firma Pension Solutions Unternehmen in Sachen Betriebsrenten berät. Seiner Ansicht nach liegt viel an den Arbeitnehmern. Denn sie machen von ihrem Recht auf betriebliche Altersversorgung zu wenig Gebrauch, dabei lohnt sich die Vorsorge. Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersversorgung ist die nachgelagerte Besteuerung, da bei der Entgeltumwandlung die Beiträge bereits vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgehen. In der Regel können Arbeitnehmer im Jahr bis zu vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung in eine Betriebsrente stecken. Das entspricht 220 Euro monatlich. Steuer- und sozialabgabenpflichtig wird erst die Betriebsrente. Und die liegt in der Regel unter dem ehemaligen Bruttoeinkommen. „Bei dieser `verzinsten Steuerstundung` steckt der Arbeitnehmer – vereinfacht ausgedrückt – per Entgeltumwandlung 50 Euro netto hinein und bekommt am Ende etwa 200 Euro heraus“, sagt Uwe Saßmannshausen. Vorausgesetzt, dass jeder Arbeitnehmer sechs bis acht Prozent seines Bruttoeinkommens zur Seite legen würde, um seine Rentenlücke zu schließen, hätte ein Angestellter, der brutto 66000 Euro im Jahr verdient, mit der betrieblichen Altersvorsorge erst gut die Hälfte abgedeckt. Für diese Gehaltsklasse ist das zu wenig. Daher können alle, die mehr verdienen, weitere 1800 Euro in die Betriebsrente fließen lassen. Der Arbeitgeber entscheidet, wie die Betriebsrente letztendlich aussieht. Es gibt fünf Wege der betrieblichen Altersvorsorge, der momentan populärste unter ihnen ist die Direktversicherung. Dazu schließt der Arbeitgeber mit einer Versicherung einen Einzel- oder Gruppentarif bei deiner Lebensversicherungsgesellschaft ab. Die Beiträge hierfür kommen in der Regel per Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer. Das gilt für die übrigen Wege, wobei der Arbeitgeber auch von sich aus etwas draufzahlen kann. Pensionskassen sind Unternehmen, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Pensionsfonds sind – wie die Direktzusage und die Unterstützungskasse – frei in ihrer Anlagepolitik. Das bedeutete für den Angestellten höhere Renditechancen, aber auch die Gefahr, am Ende nicht mehr als seine eingezahlten Beiträge herauszubekommen. Wie Riester-Produkte müssen auch die Wege der bAV den Kapitalerhalt garantieren. Die Vorsorge mit Pensionsfonds fristet nach der Erfahrung von Frank Neuroth, zuständiger Vorstand für betriebliche Altersversorgung beim Versicherer Ergo Leben, ein Nischendasein. Gleiches gilt für Fondspolicen, die im Bereich der Direktversicherungen angeboten werden. Auch sie können stark in Aktien investieren und müssen lediglich den Kapitalerhalt garantieren. Bei Ergo Leben kommen nur etwa zwei Prozent der Beitragseinnahmen über diese Policen. Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Angestellten eine vorher vereinbarte Rente zu zahlen. Dafür bildet er Rückstellungen. Für den Arbeitnehmer hat dieser Weg den Vorteil, dass der Betrieb auch höhere Beiträge zahlen kann. Das ist gerade für Besserverdiender interessant, deren Gehalt weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Eine Unterstützungskasse können entweder ein Arbeitgeber allein oder mehrere gemeinsam gründen. Diese Kasse erfüllt die Pensionszusagen an die Beschäftigten. Auch hier sind die Beiträge frei dotierbar. Bei einer Pleite des Arbeitgebers sind die bereits gezahlten bAV-Beiträge geschützt. Während hinter der Direktversicherung und der Pensionskasse in der Regel eine Versicherung steht, springt bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds der Pensionssicherungsverein ein und garantiert die Beiträge. Dafür zahlen alle Unternehmen, die über einen dieser Wege vorsorgen, regelmäßige Beiträge an den Sicherungsverein. Wie viel jeweils fällig wird, errechnet sich aus der Zahl der aktuellen Insolvenzen. Wer seinen Arbeitgeber wechselt, behält seine Ansprüche in jedem Fall, wenn er seine Beiträge über die Entgeltumwandlung gezahlt hat. Schließlich hat der Arbeitnehmer seine Beiträge selbst gezahlt. Bei Beiträgen, die allein der Arbeitgeber entrichtet hat, gibt es Fristen. Zusagen, die ab 2009 erteilt wurden, verfallen nicht mehr, sobald der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und wenn die Zusage seit mindestens fünf Jahren besteht. Bei Zusagen vor 2001 gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren. Diese gilt auch für Zusagen zwischen 2001 und 2008, wenn der Angestellte vor Ende 2013 ausscheidet und der Anspruch länger als fünf Jahre besteht. Die Kombination mit Riester ist möglich, lohnt sich aber nur, wenn der Angestellte den Riester-Vertrag privat abschließt. „Theoretisch könnte der Arbeitgeber auch eine Riester-Direktversicherung abschließen, aber das würde sich sozialrechtlich nicht lohnen“, sagt Ergo-Leben-Vorstand Neuroth. Denn der Sparer würde doppelt Steuern zahlen. Zum einen, weil die Riester-Beiträge nur über die Nettogeldumwandlung bezahlt werden und zum anderen, weil die spätere Rente voll steuer- und sozialabgabenpflichtig ist. Gleichzeitig riestern und in eine bAV einzahlen kann aber für viele zu teuer werden. Wenn ein Arbeitnehmer die Grenzen ausreizt, würde er 2640 Euro für die Betriebsrente aufwenden und 2100 Euro verriestern. Für den deutschen Durchschnittsverdiener sind das mehr als zwei Nettomonatslöhne. Also gilt es, sich zu entscheiden. „Wer eher wenig verdient und viele Kinder hat, für den lohnt sich Riestern wegen der attraktiven Zulagen besonders“, sagt Neuroth. Die betriebliche Vorsorge empfiehlt er allen Arbeitnehmern, speziell jenen mit wenigen oder gar keinen Kindern. Gutverdiener können mit ihrem Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen treffen. Vorallem dann, wenn die betriebliche Vorsorge über eine Unterstützungskasse oder als Direktzusage läuft. Weil hier die Beiträge frei dotierbar sind, lassen sich auch größere Versorgungslücken bei Spitzenverdienern schließen. Allen Arbeitgebern empfiehlt Neuroth, nicht nur auf die Entgeltumwandlung zu setzten, sondern selbst mit einzuzahlen. „Eine solche paritätische Lösung ist besser und stärkt auch die Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge“. Un die hat sie angesichts der mageren Umfragewerte nötig. Es lohnt sich also, nachzufragen und die Lücke zu schließen.

» Zum Artikel

Erschienen in: €uro am Sonntag, 37/2011
Von: Markus Hinterberger

Versprochen ist versprochen

personalmagazin_logo_225

 

 

Ein Mittel gegen den Fachkräftemangel ist bei Dr. R. Pfleger das  Versprechen zur Altersversorgung. Denn dieses Konzept bietet attraktive Details.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die Dr. R. Pfleger GmbH mit über 300 Mitarbeitern zählt zu den führenden mittelständischen Arzneimittelherstellern in Deutschland. Zu den bekanntesten Marken zählen das Schmerzmittel Neuralgin und die Ipalat Halspastillen. Im vergangenen Jahr betrug der Umsatz rund 68 Millionen Euro. Doch die Spezialisten, die Pfleger braucht, sind rar. „Wir finden immer weniger qualifizierte Bewerber am Arbeitsmarkt, die zu uns passen“, erklärt Personalleiter Erwin Schwab. Ein Engpass besteht nicht nur bei Pharmazeuten, sondern insbesondere im Vertrieb. Zwangsläufige Folge: Die Belegschaft wird immer älter. Der Altersdurchschnitt liegt bei rund 42 Jahren, im Außendienst sogar noch darüber. „Für uns ist es sehr wichtig, qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Die betriebliche Altersversorgung ist dafür optimal geeignet, ganz einfach, weil sie langfristig angelegt ist“, ergänzt Schwab. Der Personalchef hat das Gesamtkonzept für die betriebliche Altersversorgung fortentwickelt und weiß daher genau, wovon er spricht. Das Versorgungswerk von Dr. R. Pfleger ist für ein mittelständisches Unternehmen dieser Größe äußerst umfassend. Es ruht auf drei Säulen von unterschiedlichem Gewicht: Einer rein arbeitgeberfinanzierten Direktzusage, einer arbeitgebergeförderten Entgeltumwandlung und dem Deferred-Compensations-Modell, das einen sogenannten Demografiefonds beinhaltet. Die Direktzusage wird vom Unternehmen selbst über Rückstellungen finanziert. Ausgehend vom sozialen Verantwortungsdenken des Unternehmensgründers Professor Robert Pfleger, wurde die erste Versorgungsordnung im Jahr 1970 noch als gehaltsabhängige Leistungszusage gestaltet. Angesichts der Risiken bei der Finanzierung von langfristigen Pensionszusagen stellte man das System später dann auf eine beitragsorientierte, vom Unternehmenserfolg abhängige Zusage um. Auf die Änderungen, die sich durch die HGB-Reform für die Bilanzierung von Pensionszusagen ergeben haben, war man im Unternehmen vorbereitet. „Wir haben unsere Rückstellungen schon immer vorsichtig kalkuliert, weil uns stets klar war, dass die Pensionsverpflichtungen in Zukunft weiter zunehmen werden. Unsere Pensionspläne sind generationengerecht und damit zukunftssicher“, fasst Personalchef Schwab zusammen. Entgeltumwandlung mit Erfolg. Die arbeitgebergeförderte Entgeltumwandlung nutzen weitgehend alle Mitarbeiter, einschließlich der Führungskräfte. Sie bildet im Rahmen der Eigenvorsorge das Herzstück der betrieblichen Altersversorgung bei Dr. R. Pfleger. Jeder Mitarbeiter, der Teile des Gehalts für seine Altersversorgung aufwendet, erhält dafür Zuschüsse von der Firma. Wer etwa die Vermögenswirksamen Leistungen von rund 40 Euro im Monat in eine Betriebsrente umwandelt, bekommt zusätzlich noch einmal gut elf Euro dazu. Auch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, die bei der Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt entfallen, gibt die Firma an die Mitarbeiter weiter. Dieser Zuschuss wird dabei nicht individuell pro Mitarbeiter ermittelt, sondern auf der Basis des branchenüblichen Durchschnittsgehalts. Die Formel hierzu: Je 100 Euro, die ein Mitarbeiter im Jahr aus seinem Bruttogehalt in eine Betriebsrente umwandelt, gibt es 13 Euro an Sozialversicherungsersparnis extra dazu, begrenzt auf maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Für die Umsetzung der verpflichtenden Beratungen der Mitarbeiter wurde die Pension Solutions GmbH engagiert. Personalchef Erwin Schwab hatte den Markt genau sondiert und sich schließlich für die Spezialisten aus Erlangen entschieden. „Wir brauchten einen Partner, der nicht nur fachlich kompetent ist, sondern der es vor allem versteht, die komplexe Materie im Unternehmen zu kommunizieren“. Pension Solutions Geschäftsführer Uwe Saßmannshausen und sein Team haben hierfür eigene Prozesse und Methoden entwickelt, die auf Sachkenntnis und Empathie beruhen. Die geschulten Berater schaffen es in der Regel, mindestens die Hälfte der Mitarbeiter für die Versorgungslösungen ihrer Auftraggeber zu gewinnen, oft liegt die Beteiligung auch höher.

» Zum Artikel

Erschienen in: Personalmagazin, 06/2011
Von: Katharina Schmitt

Geld von Arbeitgeber und Staat

WELT-Gruppe_Logouebersicht.indd

 

 

Die betriebliche Altersversorgung lockt Arbeitnehmer mit einer hohen Förderung.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Zudem muss der Chef die Inflation ausgleichen. Für gesetzlich Versicherte mit mittlerem Einkommen ist die Betriebsrente besonders attraktiv. An der Entwertung unseres Geldes kommt niemand vorbei. Um 2,1 Prozent sind die Verbraucherpreise im März 2011 gegenüber dem Vorjahr gestiegen – Benzin, Gas und Lebensmitteln werden teurer. Von Strom und Heizöl erst gar nicht zu sprechen. Während Verbraucher aber mehr und mehr für ihre tägliches Leben zahlen müssen, ist eines seit zehn Jahren konstant: der förderfähige Höchstbetrag von Riester. Er liegt seit 2001 unverändert bei 2100 Euro im Jahr. Besser sieht es hingegen bei der betrieblichen Altersvorsorge aus. Sie hat eine dynamische Förderungsgrenze. Diese beträgt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Bundesländern/West. Das sind aktuell 2640 Euro im Jahr. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) fordert diese Anpassungsmöglichkeit auch für andere private Altersvorsorgepfad, etwa die Riester-Rente. Nicht nur die Fördermöglichkeit der Betriebsrente ist dynamisch, auch die Verrentung schwingt mit der Inflation. Der Arbeitgeber muss für einen Ausgleich sorgen. „Entweder er zahlt alle drei Jahre einen Inflationsausgleich oder er erhöht die Versorgungsleistung jedes Jahr um ein Prozent“, sagt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Pension Solutions. Damit trage nicht der Bürger sondern sein Arbeitgeber das Risiko steigender Lebenserwartung. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Gehaltes in Altersvorsorge umgewandelt wird. Es gibt fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Drei Wege gehen über Versicherungen (Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse) und zwei sind nichtversicherungsförmige, interne Lösungen (Direktzusage, Unterstützungskasse). Während der Arbeitgeber bei Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen an einen externen Träger zahlt, verwaltet er bei Direktzusage und Unterstützungskasse die Versorgung intern. Hat der Arbeitnehmer die Wahl, muss er abwägen, ob er sich für die interne oder externe Lösung entscheidet. Externe Wege erleichtern die Mitnahme der Rentenansprüche. Die versicherungsförmigen Wege bieten einen sogenannten Portabilitätsanspruch. Das bedeutet, dass das Renten-Konto quasi in der Tasche des Arbeitnehmers steckt. Wechselt er den Job, nimmt er sein Produkt mit. Der neue Arbeitgeber muss den bereits eingeschlagenen Zweig für ihn dann bedienen. Ein attraktiver Weg ist die Kombination aus interner und externer Lösung. Dabei bringt der Arbeitnehmer 220 Euro auf den Versicherungsweg und darüber hinaus zahlt er in die Unterstützungskasse ein. So kann er vier Prozent extra steuer- uns sozialversicherungsfrei und darüber hinaus nahezu unbegrenzt steuerfrei kassieren. Die Betriebsrente ist auch wegen der verschiedenen Wege auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Durch die hohe Förderung in der Ansparphase kann sie aber – vor allem bei gesetzlich Krankenversicherten mit mittlerem Einkommen – sogar Riester-Produkten gleichwertig sein. Trotzdem nimmt die betriebliche Altersvorsorge einen geringen Stellenwert ein. „Die betriebliche Altersvorsorge besser und dabei weniger komplex zu gestal-ten, wäre schwierig“, sagt Saßmannshausen. Gelinge es nicht, die Arbeitnehmer von der Be-triebsrente zu überzeugen, hätten gut ein Drittel der heute Beschäftigten in ihrem Ruhestand finanzielle Probleme.

Erschienen in: Die WELT, 16.05.2011
Von: Kathrin Gotthold

 

Sieben goldene Regeln für die bAV

creditreform_logo_225

 

 

Der demografische Wandel verschärft den Wettbewerb der Unternehmen um qualifizierte Arbeitskräfte. An zusätzlichen Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersversorgung kommt deshalb heute kein Arbeitgeber mehr vorbei, der die richtigen Mitarbeiter gewinnen und langfristig im Betrieb halten möchte. Damit die Betriebsrente zum Erfolg wird, sollten Firmenchefs folgende grundlegende Regeln beachten.

Regel Nr. 1: Gehen Sie auf ihre Mitarbeiter zu

Wenn Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, liegt dies meistens daran, dass ihnen kein entsprechendes Angebot vorliegt. Dabei ergeben sich daraus nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Sie als Arbeitgeber einige Vorteile. Sie erhöhen damit die Motivation und stärken die Identifikation mit dem Unternehmen. Sie verbessern Ihr Image als fürsorglicher Chef und sparen Steuern und Sozialbeiträge. Unterm Strich eine kleine Investition mit großer Wirkung. Schaffen Sie daher die Voraussetzungen für eine betriebliche Altersversorgung in Ihrer Firma und informieren Sie ihre Mitarbeiter darüber.

Regel Nr. 2: Erklären Sie das Thema in verständlicher Sprache

Je besser Sie Ihre Belegschaft über die betriebliche Vorsorge aufklären, desto höher ist auch die Beteiligung. Erfolgreiche Kommunikation lebt schließlich davon, dass der Empfänger die Botschaft versteht. Leider ist das bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht immer der Fall. Sachlich und fachlich sind die Angebote in den Unternehmen oft in Ordnung, aber sie sind unverständlich oder werden mit unzulänglichen Methoden vermittelt. Sorgen Sie deshalb für einen funktionierenden Kommunikationsprozess der Rücksicht nimmt auf die Kenntnisse, den Bedarf und die Erwartungen Ihrer Mitarbeiter beim Thema Altersvorsorge.

Regel Nr. 3: Betreuen Sie individuell und nachhaltig

Altersvorsorge im betrieblichen Kollektiv bedeutet nicht, dass man auf eine individuelle Betreuung verzichten kann. Im Gegenteil: In der betrieblichen Altersversorgung gibt es mehr Wechselfälle als etwa bei einer privaten Renten- oder Lebensversicherung. Was geschieht mit dem Vorsorgevertrag wenn der Mitarbeiter den Job wechselt und wer kümmert sich nach seinem Ausscheiden aus der Firma um die Auszahlung der Renten? Achten Sie in allen Phasen vom Vertragsabschluss bis zur Rente auf eine professionelles Management der betrieblichen Altersversorgung.

Regel Nr. 4: Leisten Sie einen Zuschuss

Unterstützen Sie Mitarbeiter, die an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen möchten, indem Sie sich an der Finanzierung beteiligen. Ob mit einem festen Eurobetrag, einer prozentualen Förderung oder der Weitergabe der bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge – die Mischfinanzierung sorgt in jedem Fall für eine stärkere Beteiligung an der Firmenvorsorge. Der positive Nebeneffekt: Sie sparen die Sozialversicherungsbeiträge auf Ihren Zuschuss. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung verringert sich bei einer Zuzahlung zur Betriebsrente für Sie als Arbeitgeber der Netto-Aufwand.

Regel Nr. 5: Reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand

Die betriebliche Altersversorgung ist komplex. Von der Beratung der Mitarbeiter, über den Vertragsabschluss bis hin zur Nachbetreuung, dem Fluktuationsmanagement und der Betreuung der Rentenbestände sind viele organisatorische Schritte nötig und eine Reihe von Formalitäten zu beachten. Entlasten Sie die Fachabteilungen im eigenen Unternehmen indem Sie mit einem Spezialisten zusammenarbeiten. Die externe Betreuung sorgt dafür, dass Ihnen die betriebliche Altersversorgung keine oder nur noch geringe Arbeit verursacht. So können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Regel Nr. 6: Rechnen Sie genau nach

Von jedem Euro, den Sie für ihre Mitarbeiter aus dem Bruttogehalt in Ihr Versorgungs-werk einzahlen, sparen Sie rund 20 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen. Diesen Effekt sollten Sie nicht unterschätzen. Bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro im Monat, summiert sich diese Ersparnis im Laufe von zehn Jahren auf 2.400 Euro pro Mitarbeiter. Je nach Größe der Belegschaft kommt auf diese Weise über die Jahre ein stattlicher Betrag zusammen. Geld, das Sie entweder für produktive Zwecke in Ihrem Unternehmen einsetzen, oder teilweise wieder an die Beschäftigten als Zuschuss zur Betriebsrente auszahlen können.

Regel Nr. 7: Werben Sie mit Ihren Leistungen

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

„Tu Gutes und sprich darüber“. Diesen Grundsatz sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt beherzigen, wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung anbieten. In Zeiten, in denen Unternehmen mehr denn je darauf angewiesen sind, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und langfristig an sich zu binden, ist ein arbeitnehmerfreundliches Versorgungswerk ein echter Wettbewerbsvorteil. Machen Sie Bewerber aber auch langjährige Angestellte mit den Vorzügen einer steuerlich attraktiven und sicheren Altersvorsorge über den Betrieb vertraut. Sie dokumentieren damit Ihre Wertschätzung und erhöhen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Zufriedene Mitarbeiter und eine höhere Produktivität sind der Lohn Ihrer Bemühungen.
Uwe Saßmannshausen ist Geschäftsführer der Pension Solutions GmbH.

» Zum Artikel

Erschienen in: creditreform, 07.03.2011

Pimp my Pension

capital_logo_225

 

 

 

17,5 Millionen Deutsche haben Anrecht auf eine Betriebsrente. Doch die wenigsten machen davon Gebrauch. Nun soll das staatlich geförderte Modell aufgemotzt und rentabler werden
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Altersvorsorge-Investmentrente. Klingt gut. Dynamisch, professionell, rentabel. Und auf jeden Fall um Langen besser als Betriebsrente. Aber um genau die geht es. Besser gesagt: um deren Aufmotzung. Die ist dringend nötig. 17,5 Millionen Deutsche haben gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente, aber nur knapp jeder Dritte hat einen Vertrag. Das soll sich jetzt ändern. Bereits im September stellte Hessens Wirtschaftsstaatssekretar Steffen Saebisch, 40, von Haus aus Jurist und FDP-Mann, das Konzept der Investmentrente vor. Die Idee: Die staatlich geförderte Betriebsrente, die bislang zumeist in Form einer Versicherung zu haben ist, soll künftig auch als Fondssparplan angeboten und damit rentabler werden. Den nächsten Schritt will Saebisch bei der Wirtschaftsministerkonferenz am 9. und 10. Dezember in Cottbus tun. „Anderenfalls wird Hessen im Bundesrat initiativ“, verspricht der Politiker. Das Kalkül der Hessen: Wenn mehr Bundesburger per Betriebsrente zusätzlich vorsorgen, fallen weniger im Alter den Kommunen zur Last.

Schon jetzt wurde es sich für viele Arbeitnehmer lohnen, eine Betriebsrente abzuschließen, vor allem steuerlich. Wer noch bis Jahresende einen Vertrag unterschreibt, erhalt den vollen Steuervorteil für 2010. In manchen Fällen ist das Modell sogar lukrativer als die Riester-Rente. Nur: Die wenigsten wissen das. „Ist das wirklich so?“ Die Frau, 45, Mutter von zwei Kindern, kann es kaum glauben. Direkt nach dem Gespräch will sie googeln, wie sie die Chancen nutzen kann. „Ich bin davon ausgegangen, dass nur Großunternehmen das anbieten. So ab 100 oder mehr Mitarbeitern“, sagt ein 29-Jahriger. Und ein Berufseinsteiger will gleich seine Freundin anrufen, „dass sie mal ihren Chef fragt“. Viele Deutsche sind sich zwar darüber im Klaren, dass die gesetzliche Rente allein nicht reichen wird und dass sie zusätzlich privat vorsorgen müssen. Dass eine Möglichkeit der Rentenaufbesserung die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist, hören allerdings die meisten zum ersten Mal. Gerade 15 Prozent, das ergab eine aktuelle Umfrage des Versicherungskonzerns Ergo, die Capital exklusiv vorliegt, wissen, dass sie Anspruch darauf haben. Seit 2002 kann jeder Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, einen Teil seines Einkommens in Sparbeitrage fürs Alter umwandeln. Das Kölner Marktforschungsinstitut Heute und Morgen befragte im Auftrag von Ergo 1000 Bundesburger. „Wer keine betriebliche Altersversorgung abschließt, verschenkt Geld“ – dieser Aussage stimmten 67 Prozent der Befragten zu, die einen bAV-Vertrag haben. Aber nur 36 Prozent der Bürger ohne. Bei 49 zu 26 Prozent lag das Verhältnis von Ja zu Nein bei der Frage, ob die bAV hinter der gesetzlichen Rentenversicherung die wichtigste Vorsorgeform sei. Im Klartext: Wer die betriebliche Altersvorsorge nutzt, ist von ihr überzeugt. Die Mehrheit kann mit dem Thema wenig anfangen – und lasst sich so eine Extrarente entgehen. Häufigstes Modell der Betriebsrente ist bei Neuabschlüssen die sogenannte Entgeltumwandlung via Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter eine Police ab und lasst einen Teil von dessen Gehalt einfließen. Die Auszahlung erfolgt später in Form einer Altersrente. Eine Absicherung für Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit kann dazugebucht werden. Der Vorteil: Mit Abschluss der Rente für morgen sparen Arbeitnehmer schon heute Steuern. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und reduzieren das steuerpflichtige Einkommen. Einzahlungen bis maximal 2640 Euro pro Jahr sind frei von Steuern und Sozialabgaben. Für bAV-Verträge, die seit Anfang 2005 abgeschlossen wurden, sind jährliche Einzahlungen von weiteren 1800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Die Beitrage können allein vom Arbeitnehmer kommen oder von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Zwar ist die Rente aus der Direktversicherung im Ruhestand voll steuerpflichtig, allerdings zahlen die meisten Arbeitnehmer dann deutlich geringere Steuern als während der Berufstätigkeit. Zudem sinken oft die Sozialabgaben oder fallen ganz weg. Die Auszahlung darf daher erst mit dem Erreichen der vereinbarten Altersgrenze beginnen, frühestens mit 62. Was Anleger unterschatzen: Die Konditionen können in vielen Fällen besser sein als bei den ebenfalls staatlich unterstutzten Riester- oder Rürup-Renten. Beim Riester-Konzept können maximal 2100 Euro abzüglich Zulagen pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden. Trotzdem haben laut Umfrage nur 29 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. 36 Prozent besitzen dagegen eine Riester- oder Rürup- Police, 45 Prozent eine angeforderte Lebens- oder Rentenversicherung.

Kaum einer kennt die Vorteile Eine Zurückhaltung, die mehrere Gründe hat. Von allen Befragten, die keine betriebliche Altersversorgung haben, verzichten 43 Prozent, weil der Arbeitgeber ihnen keinen Abschluss nahegelegt hat. Insbesondere bei kleinen Firmen scheint dies die Schwachstelle zu sein. Nur gut ein Drittel aller Unternehmen mit maximal neun Angestellten bietet von sich aus eine Betriebsrente an. Die Quote steigt mit der Betriebsgröße: Bei bis maximal 500 Beschäftigten sind es immerhin 69 Prozent, bei noch größeren Firmen sogar 87 Prozent. Die Mitarbeiter auf der anderen Seite gehen ungern auf die Unternehmensleitung zu und fordern ihr Recht ein. Das könnte „riskant“ sein, mutmaßt eine Interviewte. Eine andere Arbeitnehmerin zeigt vorauseilenden Gehorsam. „Da braucht man jemanden in der Personalabteilung, der das alles organisiert.“ Dieser Aufwand sei für ein kleines Unternehmen bestimmt zu gros. „Falsch“, halt Ergo-Vorstand Frank Neuroth dagegen. Bei der Entgeltumwandlung via Direktversicherung seien nur einige Formulare auszufüllen, den Rest erledige der Versicherer. Die Reserviertheit zahlreicher Firmen kann der Manager nicht verstehen. „Unternehmen haben viele Vorteile, wenn sie die betriebliche Altersversorgung forcieren.“ So spare der Arbeitgeber Sozialbeitrage – etwa 20 Prozent des investierten Lohns. „Außerdem hilft es, dringend benötigte Fachkräfte zu binden“, so Neuroth. Diese Meinung teilt Reiner Schwinger, bAV-Experte bei der Beratungsgesellschaft Towers Watson: „Pensionszusagen werden heute als attraktiver Lohnbestandteil betrachtet.“ Weiterer Pluspunkt: Die Betriebsrente kann helfen, das Ausscheiden älterer Mitarbeiter zu erleichtern. „Für traditionelle Angebote wie Altersteilzeit ist üblicherweise kaum Geld da. Da kann es einem Arbeitnehmer erheblich leichter fallen, früher in den Ruhestand zu gehen, wenn er eine zusätzliche Versorgung aufgebaut hat“, erklärt Neuroth. Für Arbeitnehmer liegt ein Vorteil bei der oft dazugehörenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gesundheitsprüfung dafür ist meist vereinfacht oder fällt gleich ganz weg. Wer sich privat eine solche Police zulegt, muss meist strenge Kriterien erfüllen. Und, last, not least, Hartz- IV-sicher sind die Einzahlungen auch. Soll heißen: Selbst bei einer längeren Arbeitslosigkeit müssen Anleger diese Guthaben nicht angreifen. Risiken sind mit der Betriebsrente kaum verbunden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist das Geld mitnichten weg, wie es die größte Sorge der meisten Befragten ist. Wer alter als 24 Jahre ist und seit mindestens fünf Jahren im Betrieb arbeitet, kann das Ersparte zum neuen Unternehmen mitnehmen. Allenfalls muss ein neuer Vertrag her, wenn der Arbeitgeber mit einem anderen Versicherungskonzern zusammenarbeitet. Fast alle Versicherer, die in Deutschland aktiv sind, haben sich verpflichtet, in solchen Fällen zu kooperieren. Sie berechnen bei einem Wechsel des Arbeitgebers – und damit des Vertragspartners – keine Provisionen und verlangen auch keine neue Gesundheitsprüfung. Selbst bei kürzerer Betriebszugehörigkeit gehen die eigenen Beiträge nicht verloren, sondern nur die des Arbeitgebers. Das Unternehmen darf den Zuschuss zurückfordern, wenn der Angestellte innerhalb von fünf Jahren nach Vorsorgestart die Firma verlässt. Auch eine Pleite des Arbeitgebers bedeutet keinen Verlust der Betriebsrente, wie 46 Prozent der Befragten glauben. Der Versicherer haftet für das Kapital. „Im Falle einer Insolvenz geht nichts verloren“, bestätigt auch Uwe Saßmannshausen von der Beratungsfirma PS – Pension Solutions. Ein Nachteil für Arbeitnehmer ist allerdings, dass die Entgeltumwandlung bislang nur in Form einer Versicherung funktioniert. Fondssparplane, Banksparplane oder Wohnforderung, wie bei der Riester-Rente möglich, sucht man vergebens. Das konnte sich mit den Plänen von Hessens Wirtschaftsstaatssekretar Saebisch allerdings bald ändern. Das Modell, mit dem vor allem auf die Beschäftigten kleiner und mittelgroßer Unternehmen zugegangen werden soll, basiert auf einem Fonds, der mit einem Aktienanteil von 75 Prozent beginnt und später nach und nach in Anleihen umschichtet.

Gruppenverträge lohnen sich Weitere Schwache des Systems: Die Abschlusskosten sind oft hoch und werden meist auf die Anfangszeit des Vertrags verteilt. So landet in den ersten Jahren weniger auf dem Konto, als eingezahlt wurde. Folge: Der Zinseszinseffekt bei der Rendite kommt erst verzögert zum Tragen. Allerdings fällt dieser Nachteil wenig ins Gewicht, wenn der Arbeitgeber Zugriff auf einen Gruppenvertrag hat. Bei Branchenlosungen sind angesichts der großen Teilnehmerzahl die Abschlusskosten gering, in manchen Fällen sogar gleich null. Solche tarifvertraglichen Vereinbarungen gibt es etwa im Baugewerbe, bei Chemiefirmen, Druckbetrieben, der Metall- und Elektroindustrie. Vor Kurzem lieferte das Bundesverfassungsgericht Argumente für die Vorsorge via Arbeitgeber. Es entschied, dass Sozialabgaben nicht auf alle Betriebsrenten zu zahlen sind. Voraussetzung: Der Vertrag muss vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen sein. Das ist möglich, wenn man seine Police privat fortführt, etwa im Falle des Jobverlusts oder während der Elternzeit. Bislang hatten Experten empfohlen, den Kontrakt in solchen Fällen ruhen zu lassen, weil die staatliche Forderung wegfalle. Die genauen Rechenregeln muss nun das Bundessozialgericht klaren (siehe Kasten). Die Insider unter den Befragten verstehen kaum, warum nicht mehr eine Betriebsrente abschließen: „Das ist es, was ich meine Kollegen auch immer frage: ‚Warum macht ihr das nicht?'“

Urteil Geld zurück

Wer seine Betriebsrente privat fortgeführt hat, kann als Rentner oft Kassenbeiträge zurückfordern – und spart Abgaben Das Urteil ist eine kleine Sensation. Viele pflichtversicherte Ruheständler ärgern sich, weil sie auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge rund 17 Prozent Kassenbeitrag zahlen – auch wenn sie den Vertrag zuletzt privat bedienten. Zu deren Gunsten entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Wer nach dem Abschied von der Firma in seine Betriebsrente privat als Versicherungsnehmer eingestiegen ist, muss für Leistungen aus dann gezahlten Beiträgen im Alter keine Sozialabgaben entrichten (Az.: 1 BvR 1660/08). Der Beschluss dürfte für Zigtausende Kunden einige Hundert Euro wert sein. Die Kassen prüfen das Urteil noch. Was tun?

Fordern. Stellt der Rentner noch 2010 einen Antrag, muss die Kasse die zu viel gezahlten Beiträge für dieses Jahr und die vier vorigen erstatten.
Einspruch. Wer bisher Kassenbeiträge auf eine teils privat fortgeführte Betriebsvorsorge zahlt, legt Widerspruch gegen die Prämienhöhe ein.
Vorsorge. Wer aussteigt und seine Betriebsvorsorge danach privat übernehmen will, lässt sich im Vertrag als Versicherungsnehmer eintragen.

Erschienen in: Capital, 12/2010
Von: Martin Reim, Illustration: Thomas Kappes

Sparen mit dem Klementine-Effekt

boerseonline_logo_225

 

 

 

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Wer Bedenken überwindet und betrieblich fürs Alter vorsorgt, bereut es selten. Üblicher Weg ist die direkte Umwandlung von Gehalt

Diese Spots liefen fast 20 Jahre lang im Fernsehen:

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die Hausfrau rauft sich die Haare, ihre frische Wäsche hat noch Schmutzränder. Aussichtslos, oder? „Nein!“, ruft die resolute Dame in Latzhose und kariertem Hemd. Klementine, man liest ihren Namen auf Hose und Mütze, hat es ausprobiert: Ihr Waschmittel „macht nicht nur sauber, sondern rein“. Die Kleidung kommt strahlend aus der Maschine, die Zweiflerin ist überzeugt. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat diesen Klementine-Effekt: Wer sie nicht hat, ist oft skeptisch. Und wer sie hat, ist begeistert. Das zeigt eine Studie im Auftrag des Versicherers Ergo. Das Kölner Marktforschungsinstitut Heute und Morgen hat etwa 1000 Bundesbürger befragt, deren Antworten BÖRSE ONLINE vorab vorliegen. Noch nie gab es eine Untersuchung unter Arbeitnehmern in solch einer Tiefe.

Ergebnis: „Wer keine betriebliche Altersversorgung abschließt, verschenkt Geld“ – dieser Aussage stimmten 36 Prozent der Habenichtse zu, aber 67 Prozent der Besitzer. Und bei der Zustimmung zur Aussage, betriebliche Altersvorsorge sei grundsätzlich vorteilhaft, liegt die Relation bei 54 zu 83 Prozent. Im Klartext: Wer die bAV nutzt, ist von ihr überzeugt. Die Mehrheit kann jedoch mit dem Thema noch recht wenig anfangen – und lässt sich so eine Extrarente entgehen. Worum geht es bei diesem Wundermittel? Der häufigste Weg bei Neuverträgen ist die Entgeltumwandlung via Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Police ab, dieser lässt einen Teil seines Gehalts hineinfließen. Es handelt sich um Altersrenten mit oder ohne Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsleistungen. Der Clou: Einzahlungen sind bis maximal 2640 Euro pro Jahr frei von Steuern und Sozialabgaben. Für Kontrakte, die seit Anfang 2005 abgeschlossen wurden, sind jährliche Einzahlungen von weiteren 1800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Die Grundidee: Im Ruhestand zahlen die meisten Arbeitnehmer geringere Steuern als während der Berufstätigkeit, außerdem können Sozialabgaben sinken oder komplett wegfallen. All dies führt unter bestimmten Voraussetzungen zu erheblichen finanziellen Vorteilen. Die Konditionen können für manche Sparer attraktiver sein als jene, die für die ? gleichfalls staatlich unterstützten ? Riester- und Rürup-Renten gelten. So sind beim Riestern lediglich pro Jahr maximal 2100 Euro minus Zulagen steuerfrei einzahlbar. Wer nun meint, dass er bei der bAV auf den guten Willen seines Arbeitgebers angewiesen ist, irrt: Es existiert ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Er gilt für jedes Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, also für die meisten Angestellten und eine Reihe von Selbstständigen. Wer noch bis Jahresende abschließt, bekommt die volle Förderung.

Die Eigenschaften von Direktversicherungen sind zum großen Teil dieselben wie bei ungeförderten Policen. Ihre Vorteile: Je nach Variante und Anbieter sind gute Renditen bei hoher Sicherheit erzielbar. Außerdem wird keine Abgeltungsteuer fällig. Und man kann ein Kapitalwahlrecht bei Fälligkeit vereinbaren, also die Wahlmöglichkeit zwischen einer Rentenauszahlung und der Auszahlung auf einen Schlag. Das Versicherungsunternehmen haftet für das sogenannte Deckungskapital. „Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geht nichts verloren“, erklärt Uwe Saßmannshausen von der Beratungsfirma Pension Solutions. Es gibt betriebliche Direktversicherungen in zwei Varianten. Üblich ist die klassische Form, bei der eine Mindestverzinsung garantiert ist. Diese macht bei Neuverträgen zurzeit 2,25 Prozent aus. Allerdings wird nicht die gesamte Einzahlung verzinst, sondern nur der Teil, der nach Abzug der Kosten für Risikoleistungen, Abschluss und Verwaltung für die Geldanlage übrig bleibt. Eventuelle Überschüsse kommen hinzu – deren Höhe ist allerdings nicht garantiert.

Zweite Variante sind fondsgebundene Policen, die höhere Chancen und Risiken bieten. Hierbei gibt es verschiedene Arten von Garantien, die jedoch an der Rendite nagen. Sehr wichtig für die Rendite ist auch das Verhalten des Arbeitgebers. Er kann etwas zuzahlen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Für eine positive Entscheidung gäbe es gute Gründe: Immerhin spart der Arbeitgeber Geld, wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vornimmt, nämlich den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung: Dieser kann knapp 20 Prozent betragen, was teilweise mehr als 500 Euro im Jahr ausmacht. Wenn davon etwas in den Vertrag fließt, „kann dies die Rendite deutlich verbessern“, sagt der Münchner Versicherungs- und Anlageberater Rolf Schulte. Die konkrete Ersparnis hängt unter anderem davon ab, ob das Einkommen über den Pflichtgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung liegt.

Auch die Art der Krankenversicherung spielt eine gewichtige Rolle. Noch in anderer Hinsicht kommt dem Chef eine entscheidende Bedeutung zu: Er bestimmt den Versicherer. Wenn der Arbeitgeber Zugriff auf einen attraktiven Gruppenvertrag hat, kann das wegen der Kostenersparnis enorme Vorteile für den Arbeitnehmer haben. Vor allem bei Branchenlösungen sind angesichts der großen Zahl der Teilnehmer die Abschlusskosten gering bis null. Solche tarifvertraglichen Übereinkommen gibt es etwa im Baugewerbe, bei den Chemiefirmen, den Druckbetrieben, der Metall- und Elektroindustrie sowie vielen kleineren Sparten. Wenn der angebotene Kontrakt wenig attraktiv ist, kann der Arbeitnehmer versuchen, auf eigene Faust eine Alternative aufzutun und den Arbeitgeber davon zu überzeugen. „Man sollte darauf achten, dass der Anbieter finanzstark ist und geringe Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten hat“, rät Schulte.

Doch welche Versicherer könnten in die engere Wahl kommen?

Das Weidener Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat jüngst über 100 Direktversicherungstarife von 53 Gesellschaften untersucht. Kriterien waren Unternehmenssicherheit, Rendite, Flexibilität und Transparenz. Die Bewertung fand in drei unterschiedlichen Klassen statt. Kategorie eins: fondsgebundene Tarife, bei denen zum Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert sind. Allenfalls dürfen Zahlungen für zusätzliche Leistungen abgezogen werden, etwa wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversicherung integriert ist. Hier gewinnt der Volkswohl Bund, gefolgt von der Allianz, HDI-Gerling, PBV und Hannoversche.

Die zweite Kategorie umfasst fondsgebundene Versicherungen, bei denen die Leistung auf Basis des Beitrags bestimmt und zugesagt wird. Hier führt die Allianz, gefolgt von Zürich Deutscher Herold, Hannoversche, Nürnberger und Condor.

Dritte Kategorie sind klassische Tarife mit Garantiezins. In Führung: Debeka, gefolgt von der Allianz, Hannoversche, Zürich Deutscher Herold und Aachen- Münchener. „Je größer die Bandbreite an Variationsmöglichkeiten ist, desto besser wurde ein Tarif respektive Anbieter bewertet“, sagt Institutschef Thomas Dommermuth. Hier hätten sich vor allem Deutscher Ring, Ergo, Hannoversche, Versicherungskammer Bayern und der Volkswohl Bund hervorgetan. Vor Kurzem hat sogar das Bundesverfassungsgericht weitere Argumente für die Vorsorge via Arbeitgeber geliefert. Es entschied, dass Sozialabgaben nicht auf alle Betriebsrenten zu zahlen sind. Voraussetzung: Der Vertrag muss vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen sein. Das ist möglich, wenn man seine Police privat fortführt, etwa im Falle des Jobverlusts oder während der Elternzeit. Bislang hatten Experten empfohlen, seinen Kontrakt in solchen Fällen ruhen zu lassen, weil die staatlichen Förderungen wegfallen. Die genauen Rechenregeln muss nun noch das Bundessozialgericht bestimmen. Doch schon jetzt ist klar: Die betriebliche Altersversorgung strahlt, als wäre sie frisch gewaschen. Nun muss es nur noch jemand sehen.

Erschienen in: BÖRSE ONLINE, 18.11.2010
Von: Martin Reim

Die besten Steuervorteile erzielen Sparer mit betrieblicher Altersvorsorge

welt-am-sonntag_logo_225

 

 

Für viele Arbeitnehmer beginnen die Tage des Zweifels. Wer eine Betriebsrente abgeschlossen hat, zahlt nicht selten ein Weihnachtsgeld in diesen Topf der Altersvorsorge

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

ein. Manche Sparer aber wollen lieber das Zusatzgeld für Geschenke oder den Winterurlaub ausgeben. Sie müssten die Zahlungen in den kommenden Tagen stoppen. Es gibt jedoch noch eine dritte Gruppe – Arbeitnehmer, die sich noch gar nicht mit betrieblicher Vorsorge befasst haben. Für sie wird es erst recht Zeit, sich Gedanken zu machen, und zwar noch kurz vor Jahresende. Im Vergleich zu anderen Produkten hat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) einige Vorteile. Wegen der steuerlichen Förderung sind die Renditen oft attraktiver als anderswo. je nach der konkreten Ausgestaltung könnte die BAV sogar die Extremszenarien Hyperinflation oder Währungsreform überleben. Betriebsrenten gehören zur sogenannten zweiten Säule der Altersvorsorge. Als Ergänzung zur klassischen staatlichen Rente sind sie steuerlich privilegiert. 2002 beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung, dass jeder der hierzulande 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten das Anrecht hat, einen Teil seiner Bezüge für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Bei der Betriebsrente kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr bis zu 4440 Euro aus seinem Gehalt steuer- und bis zu 2640 Euro sozialversicherungsfrei investieren. Das Geld fließt direkt aus dem Brutto, niemand muss schon einmal versteuertes Einkommen einsetzen. Und auch die Beiträge für die Renten- oder Krankenversicherung sinken. Daher ist oft von Entgeltumwandlung die Rede. Zwar müssen im Gegenzug die ausgezahlten Beträge versteuert werden und es fallen auf Betriebsrenten auch Sozialabgaben an. Allerdings dürfte der Steuersatz im Alter wesentlich niedriger sein als im aktiven Arbeitsleben. Außerdem werden für Rentner keine Beiträge für die Rentenversicherung fällig und privat krankenversicherte müssen im Alter gar keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Zudem wirkt die Steuerstundung während der Ansparphasen als Renditeturbo. „Aus einer Garantieverzinsung von 2,25 Prozent kann für die Sparer so rasch eine Rendite von 5,5 bis sechs Prozent herauskommen“, sagt Uwe Saßmannshausen von der Beratungsfirma Pension Solutions. „Sollte er Arbeitgeber noch etwas dazu tun, kann die Rendite sogar nach üppiger ausfallen.“ Zu zahlen ist der Chef allerding nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber gibt den Beschäftigten auch das Anlagevehikel der BAV und gegebenenfalls den Anbieter vor. Bei Neuabschlüssen sind die Direktversicherung oder die Pensionskassen am häufigsten. Diese Produkte funktionieren ähnlich wie eine Lebensversicherung. Garantiert wird eine Minimumverzinsung von aktuell 2,25 Prozent. Dazu kommt dann die Überschussbeteiligung, sollte der von der Firma beauftragte Versicherer das Geld seiner Kunden gut investiert haben. Der Vorteil gegenüber der privat abgeschlossenen Lebenspolice liegt darin, dass die eingezahlten Beträge aus dem Brutto kommen und die Unternehmen den Versicherern bessere Konditionen bei den oft hohen Kosten abtrotzen können. Allerdings macht das auch den Nachteil der Produkte nicht wett. So investieren die Assekuranzen bis zu 90 Prozent ihrer Gelder in Zinspapiere. Auf einen plötzlich markanten Anstieg der Inflation sind die Versicherungsgesellschaften nur unzureichend vorbereitet. Eine bessere Inflationsabsicherung bietet die klassische Betriebsrente oder die Direktzusage des Unternehmens. Hier lagert die Firma die Pensionsverpflichtungen nicht an externe Geldverwalter aus, sondern versucht die Mittel selbst zu mehren. „Weil das ein Bilanzrisiko für die Firmen ist, wird diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr in der Breite angeboten“, sagt Saßmannshausen.

Um die Sicherheit muss sich kein Betriebsrentner sorgen. Bei den Versicherungslösungen springt im Zweifelsfall die Auffanggesellschaft Protektor ein, wird das Geld bei den Firmen gemehrt, kommt für den schlimmsten Fall der Pleite der Pensionssicherungsverein auf.

30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können ihr Bruttogehalt umwandeln. Auch ohne Zuzahlung vom Chef ist die Rendite beträchtlich

» Zum Artikel

Erschienen in: Welt am Sonntag, 14.11.2010
Von: Holger Zschäpitz