Steuern optimieren bei Abfindungszahlungen

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch wenn der konjunkturelle Aufschwung zu einer Beruhigung des Arbeitsmarktes geführt hat, steht eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin unter Kostendruck, der vielfach eine Senkung der Personalkosten für notwendig erachten lässt. Folge dieser gewünschten Personalkosteneinsparungen sind oftmals freiwillige Programme, im Rahmen derer einzelnen Mitarbeitern hohe Abfindungssummen für den Fall angeboten werden, dass sie das Unternehmen freiwillig verlassen.

Die oftmals hohen Abfindungssummen sind allerdings nur auf den ersten Blick lukrativ. Zwar werden diese Summen nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gemindert, unterfallen aber in voller Höhe der Lohnsteuer. Freibeträge in diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Übrig geblieben ist die sogenannte Fünftel-Regelung, die allerdings nur wenigen Arbeitnehmern tatsächlich hilft. Sie ist nur dann sinnvoll anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige erst durch die Abfindung einem deutlich höheren Steuersatz unterworfen wird.

Allerdings hält das Steuerrecht ein spezielles Bonbon für diejenigen bereit, die die Abfindung ganz oder teilweise in eine Altersversorgung investieren wollen. Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem 31. Dezember 2004 geleistet werden, können unter Anwendung einer sogenannten Vervielfältigungsregelung mit 20 % pauschal besteuert werden. Sofern der Arbeitnehmer also bereits eine betriebliche Altersversorgung besaß, für die bis zuletzt pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG bezahlt wurden, kann er auch bei einer Abfindungszahlung seine zu zahlenden Steuern mindern. Der Arbeitgeber muss dann den entsprechenden Betrag in eine neue betriebliche Direktversicherung einbringen und darf diesen nicht bar auszahlen, sodass in diesem Fall eine Pauschalversteuerung mit 20 % vorgenommen wird.

Die Höhe des – jeweils individuellen – Betrags, der aufgrund dieser sogenannten Vervielfältigungsregelung pauschal versteuert werden kann, errechnet sich grundsätzlich nach der Formel „Dienstjahre vervielfacht jeweils mit 1.752 €, gekürzt um die tatsächlich pauschal versteuerten Beiträge im Ausscheidejahr, plus den vorausgegangenen sechs Jahren“. Dies führt also dazu, dass je länger der Arbeitnehmer im Betrieb war, eine höhere Ersparnis möglich ist. Die Vervielfältigungsregelung bietet also gerade bei Arbeitnehmern, die freiwillig aus einem Unternehmen ausscheiden, sich anderweitig orientieren und bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben, eine attraktive Möglichkeit, einerseits Steuern zu sparen und andererseits für ihre Rente vorzusorgen.

Die Einzelheiten einer solchen Lösung sollten jedoch immer vorab mit Rechtsanwalt, Steuerberater und einem Anbieter für betriebliche Altersversorgung abgeklärt werden.

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Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen

Auch nach den Bundestagswahlen bleibt die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente die wichtigste Säule für die finanzielle Absicherung im Alter.

Im Wahlkampf 2013 war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei den Parteien kaum ein Thema. Das war auch nicht nötig, denn die Weichen für die bAV wurden bereits in den vergangenen Jahren gestellt. „Die Rahmenbedingungen für die bAV sind derzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut – auch wenn noch mehr getan werden könnte“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Daher sieht die Politik aktuell keine Notwendigkeit, etwas daran zu ändern.“ Wie auch immer also die Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode ausgehen werden: An dem derzeitigen System der betrieblichen Altersvorsorge wird aller Voraussicht nach nicht gerüttelt.

Und das ist im Grunde auch gut so. Denn die bAV hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil im Mix der Altersvorsorge entwickelt – und ihre Bedeutung wird weiter wachsen. Dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten, ist den meisten Bürgern mittlerweile bewusst. Ebenso wie die Notwendigkeit, dass sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen müssen. Und doch tun viele Deutsche nicht genug, um später tatsächlich finanziell sorgenfrei über die Runden zu kommen: Die einen schöpfen die Möglichkeiten der staatlichen Zulagen nicht vollständig aus, die anderen kündigen Rentenverträge vorzeitig, statt bis zum Ende mit den Zahlungen durchzuhalten, wiederum andere legen ihre Verträge still und können deshalb im Alter nur mit geringen Rentenzahlungen rechnen. Die staatlich geförderte Riester-Rente allein wird die Rentenlücke nicht schließen können, warnt der Sozialbeirat der Bundesregierung. Und das aktuell niedrige Zinsniveau macht es den Sparern zusätzlich schwer, für ihr erarbeitetes Kapital eine vernünftige Rendite zu bekommen – Sparbücher, Tages- oder Festgelder werfen kaum Gewinne ab.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen die Auswirkungen der Inflation unterschätzen. Was sich heute nach einer stattlichen Summe anhört, ist im Rentenalter weit weniger wert. Und je länger der Ruhestand noch auf sich warten lässt, umso höher ist der Wertverlust des Ersparten. Ein Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von jährlich zwei Prozent sind 100.000 Euro in zwei Jahrzehnten nur noch rund 67.000 Euro wert. Um in 20 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heute zu erreichen, müsste man stattdessen über 148.500 Euro ansparen. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2040 gesetzliche Renten voll versteuert werden müssen. Und nicht zuletzt müssen gesetzlich Versicherte nach aktuell geltendem Recht für ihre Betriebsrenten den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Altersvorsorge wird den Bürgern heute also wirklich nicht leicht gemacht. Was können sie tun, um trotz aller Widrigkeiten der drohenden Altersarmut zu entkommen? Pension Solutions empfiehlt allen Arbeitnehmern, auf jeden Fall den Steuervorteil und die sich verringernden Sozialversicherungsbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Vertrag lässt sich durch bAV-Aktivitäten bereits ein guter Teil der Rentenlücke ausgleichen. Gleichzeitig sollte die neue Regierung Betriebsrenten künftig beitragsfrei stellen, damit keine Abgaben mehr für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. „Mit dieser Maßnahme hätten alle Arbeitnehmer eine gute Chance, ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten“, sagt Uwe Saßmannshausen.

Was darüber hinaus gegen die drohende Altersarmut getan werden kann, diskutieren Experten auch auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge am 18. und 19. Februar 2014 in Berlin, den Pension Solutions als einer der vier Hauptsponsoren seit langem unterstützt. Auf dem Fachforum, das nächstes Jahr bereits zum 15. Mal stattfindet, werden unter anderem Repräsentanten der neuen Bundesregierung und der Opposition erwartet, die mit den bAV-Experten über die Zukunft der Altersvorsorge diskutieren werden. „Bis dahin“, erwartet Uwe Saßmannshausen, „dürften sich auch in der Politik konkrete inhaltliche Richtungen beziehungsweise Maßnahmen für die bAV herauskristallisiert haben.“

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Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?

In den vergangenen Monaten wurde die betriebliche Altersvorsorge in diversen Printmedien und Fernsehbeiträgen kritisiert. Ein Beitrag in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ rechnete noch einmal ganz genau nach.

Die Kritik der letzten Monate am Modell der gesetzlich geförderten betrieblichen Entgeltumwandlung hat viele Sparer verunsichert. Die finanziellen Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge seien in der Rentenphase so hoch, dass sich in vielen Fällen solch ein Vertrag nicht lohnen würde und eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei. Zur Untermauerung wurden verschiedene Beispielrechnungen hinzugezogen. Vor diesem Hintergrunde wurde Herr Dr. Thomas Schanz mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Sinnhaftigkeit der betrieblichen bzw. der privaten Rentenversicherung aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter beauftragt.

In der Untersuchung werden mehrere realitätsnahe Beispiele durchgerechnet. Der größte Unterschied zwischen bAV und privater Rentenversicherung liegt in der Ansparphase: bAV wird aus dem Brutto bespart, d. h. bevor Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden und Rentenversicherungen aus dem Netto. Dafür ist die bAV später steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig; die Auszahlungen aus der Rentenversicherung jedoch zur Hälfte steuerpflichtig. Herr Dr. Schanz kommt schließlich zum Ergebnis: „Die Berechnungen belegen, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30 % vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung.“ Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. Des Weiteren erhöht sich die Attraktivität der bAV durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die Kritik an der staatlich geförderten Entgeltumwandlung ist im Spiegel der Berechnungen von Dr. Schanz nicht nur ungerechtfertigt, sondern durch die Auswahl von unrealistischen Annahmen irreführend.

» Der Betrieb (Teil 1)

» Der Betrieb (Teil 2)

» Zusammenfassung