Lebensversicherungsreformgesetz tritt in Kraft

Nach der Verabschiedung im Bundesrat ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz offiziell in Kraft. Einige der neuen Vorschriften greifen sofort, andere werden dagegen erst zum Jahreswechsel wirksam.

Mit dem LVRG sollen die Lebensversicherer für eine lang andauernde Niedrigzinsphase gerüstet und die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt werden. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Unternehmen dürfen diese dann nur noch zur Hälfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind. Diese Veränderung tritt sofort in Kraft.

Was verändert sich mit dem LVRG? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Das LVRG sieht eine Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen von bisher 75 auf zukünftig 90 Prozent vor.
  • Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Das ist der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock während der Vertragsdauer mindestens verzinst wird. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase.
  • Die Lebensversicherer weisen künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus.
  • Die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen wird in Niedrigzinsphasen reduziert oder gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat direkte Auswirkungen auf die betriebliche Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. In 2015 abgeschlossene Neuverträge werden durch den geringeren Zins bei Eintritt in das Rentenalter bzw. im Falle einer Berufsunfähigkeit geringere Leistungen erzielen. Daher sind höhere Beitragszahlungen während der Laufzeit notwendig, um die Rentenlücke zu schließen.

Es ist daher empfehlenswert, sich die Vorteile des höheren Garantiezinses in diesem Jahr noch zu sichern.

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