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Hinweispflicht des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung

Schlummerndes Haftungsrisiko für Arbeitgeber?!

Unabhängig von der Frage, ob der Arbeitgeber seit in Kraft treten des § 1a BetrAVG verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung hinzuweisen, sind Arbeitgeber nach § 2 I Nachweisgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen, wobei die Niederschrift zu unterzeichnen ist.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Diese Nachweispflicht umfasst neben den wesentlichen Vertragsbedingungen auch einen Hinweis zu den auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarif-, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Hieraus folgt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf alle individual- oder kollektivrechtlich geltenden Regelungen in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn hinzuweisen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern (z. B. im Rahmen von Gesamt- oder Einzelzusagen) anbietet, die Eigenbeträge der Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung aufzustocken. In diesem Fall handelt es sich bei dem Aufstockungsbetrag um einen Gehaltsbestandteil im Sinne des § 2 I Nr. 6 Nachweisgesetz. Zu diesen „anderen Bestandteilen des Arbeitsentgelts“ zählt wegen des Entgeltcharakters auch der Inhalt einer Versorgungszusage. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, über Umfang, Höhe und Bedingungen der von ihm bzw. einem von ihm eingeschalteten Versorgungsträger gewährten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schriftlich zu informieren. Er ist in diesem Zusammenhang auch verpflichtet, auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung als Voraussetzung für die Gewährung des Aufstockungsbetrages hinzuweisen. Der Umfang der Hinweispflicht erstreckt sich zudem auf Detailbedingungen der betrieblichen Altersversorgung und deren Auswirkungen. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung oder durch andere individualrechtliche Regelungen angeboten wird. Im Hinblick auf mögliche Verzichtserklärungen eines Arbeitnehmers empfiehlt sich eine umfassende Dokumentation.

Gerade im Hinblick auf das nicht unerhebliche Risiko eines Schadensersatzes (bis zur Höhe einer potentiellen Rente auf Basis der im Betrieb geltenden Regelungen) bei Verletzung der Verpflichtungen aus § 2 Nachweisgesetz, der durch viele Arbeitgeber bisher kaum Beachtung gefunden hat, empfiehlt es sich dringend, eine entsprechende Kommunikationsstrategie zusammen mit Experten zu entwerfen, um sämtliche Mitarbeiter über die bestehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren. Dies gilt sowohl für Betriebe mit einem Betriebsrat, wo hierüber eine Betriebsvereinbarung zu schließen ist als auch für betriebsratslose Betriebe. Durch eine solche ausgelagerte Beratung können unproblematisch die Verpflichtungen aus § 2 I 6 und 10 Nachweisgesetz erfüllt werden.

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„Eine hohe Affinität zum Thema MetallRente.BU und die Aufklärung sind das Wichtigste.“

Interview mit Peter Diener – Geschäftsführer & Projektleiter der pd business management & network GmbH

Wie würden Sie mich als Arbeitgeber davon überzeugen, die MetallRente.BU für meine Mitarbeiter anzubieten?

Peter Diener - Geschäftsführer & Projektleiter der pd business management & network GmbH

Peter Diener – Geschäftsführer & Projektleiter der pd business management & network GmbH

Peter Diener: Durch das Versorgungswerk der beiden Tarifvertragsparteien Gesamtmetall und IG Metall bietet die Metall- Rente Vorsorgelösungen aus einer Hand. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das, dass Sie Ihrer Führsorgepflicht nachkommen und Ihre Arbeitnehmer aufmerksam machen, sich gegen einen eventuellen Verlust der Arbeitskraft aus medizinischen Gründen zu schützen. Mithilfe der Gruppenvertragskonditionen, auf die ein einzelner Mitarbeiter nicht zugreifen kann, ermöglichen Sie ihm u.a. gleichbleibende Beiträge und einen sofortigen Schutz. Zudem bleibt der Vertrag bestehen, auch wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt.

In welcher Art und Weise unterstützen Sie die Firmen und wie Informieren Sie die Arbeitnehmer und unter anderem den Betriebsrat?

Peter Diener: Seit dem Start unserer Aufklärungskampagne in 2008, mit der wir durch die MetallRente exklusiv beauftragt wurden, ist unsere wichtigste Prämisse, dieses brisante Thema verlässlich aufzuklären. Unter dem Konsortium von vier namhaften Versicherungsunternehmen leisten wir für ca. 2.000 Unternehmen (u.a. Daimler AG, Airbus, Siemens AG, VW, BMW, etc.) eine zielgerechte und fundierte Aufklärung zum Thema BU. Unsere IHK zertifizierten Berater präsentieren vor den interessierten und aktiven BR-Gremien (Veranstaltung nach § 37.6 BetrVG) dessen Bedeutung, wobei das Produkt nicht an erster Stelle steht. Die Aufklärung ist das Wichtigste für uns bei pd business management & network.

Wofür steht pd business und welche Erfahrungen und positiven Auswirkungen ergaben sich durch die Zusammenarbeit mit Pension Solutions?

Peter Diener: Wir klären darüber auf, was der Verlust des Arbeitsplatzes aus medizinischen Gründen für den Arbeitnehmer bedeutet. Mit der Zertifizierung unserer Aufklärungskampagne und der damit verbunden exklusiven Partnerschaft mit Pension Solutions, ermöglichen wir gemeinsam ein Zwei-Stufen-Konzept. Zum einen bieten wir unser umfassendes und fundiertes Wissen zum Thema BU und Pension Solutions ihre leistungsstarke Beratungsqualität. Sie als Interessent, Partner oder Kunde von Pension Solutions gelangen in den Genuss, dieses exklusive Know-how zu nutzen. Zurückblickend auf die jetzt einjährige erfolgreiche Kooperation kann ich vor allem die seriöse Beratung und hohe Affinität zum Thema MetallRente.BU herausstellen.

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Employer Branding – Wie man die Attraktivität Ihres Unternehmens steigert

Der Kampf um die besten Fach- und Führungskräfte steigt und die Anzahl der Beschäftigten sinkt. Gleichzeitig ist der demografischer Wandel und die Mitarbeitermotivation und -bindung eine große Herausforderung.

Unternehmen stehen europaweit aktuell nicht mehr allein vor den klassischen Herausforderungen wie Produktivitäts- und Wettbewerbssteigerungen, sie stehen ebenfalls vor den Herausforderungen des demografischen Wandels. Wie Firmen damit umgehen, ist von elementarer Bedeutung über Erfolg und Nicht-Erfolg.

In Deutschland ist die Alterungsstruktur dadurch gekennzeichnet, dass seit 1972 die Sterberate höher ist als die Geburtenrate. Dadurch verliert die Bundesrepublik Deutschland insgesamt an Bevölkerung. Durch die höhere Lebenserwartung und gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate steigt der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Diese Entwicklung wird durch Migration verlangsamt, jedoch nicht aufgehoben. Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Quelle: Destatis) zufolge wird sich die deutsche Bevölkerung bis 2060 um über 20% reduzieren, der Anteil der erwerbstätigen Bürger sinkt um über 32%. Im Jahr 2060 werden demnach mehr als 40% der Erwerbstätigen über 50 Jahre alt sein.

Demografischer Wandel in Unternehmen - Ergebnisbericht einer Studie von Mercer und der Bertelsmann Stiftung

Demografischer Wandel in Unternehmen – Ergebnisbericht einer Studie von Mercer und der Bertelsmann Stiftung

Unternehmensintern hat die demografische Entwicklung vor allem Folgen auf die Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Beschäftigten, der Mitarbeiterbindung und -entwicklung sowie der Altersvorsorge- und Altersteilzeit-Lösungen. Unternehmensextern stehen sich Firmen immer mehr als Mitbewerber um potentielle Arbeitnehmer gegenüber. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Firmen in Nicht-Ballungszentren stehen vor der Aufgabe, als attraktiver Arbeitgeber am Markt gegenüber den Wettbewerbern herauszustechen.

Dabei ist es aber nicht nur der so oft bemühten Demografieentwicklung geschuldet, dass Unternehmen Schwierigkeiten bekommen, Mitarbeiter zu rekrutieren oder auch gute Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Der Arbeitsmarkt wandelt sich drastisch vom Arbeitgeber- zum Arbeitsnehmermarkt. Die Situation erfordert ein umdenken, da in Zukunft die Arbeitnehmer sich das Unternehmen aussuchen werden und nicht der Arbeitgeber den Mitarbeiter. Durch Communities und Social-Media-Plattformen sind Arbeitnehmer und potentielle Bewerber mittlerweile viel schneller vernetzt als noch vor 10 Jahren. Am häufigsten verwenden die 30- bis 49-Jährigen die Bewertungsplattformen für Arbeitgeber. Mehr als jeder dritte Internetnutzer aus dieser Altersgruppe hat bei kununu.com, meinchef.de oder ähnlichen Online-Angeboten nachgeschaut. Männer und Frauen nutzen das Angebot dabei gleichermaßen. Diese Informationen sind für alle Internetnutzer frei zugänglich und die Präsenz auf sämtlichen Kanälen wird immer wichtiger.

Es zählt daher nicht mehr nur das Marken- bzw. Produktimage, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Unternehmen definieren gezielt ihr Image als Arbeitgeber, sowie die entsprechenden Maßnahmen. In Anlehnung an die bisherige Markenbildung hat sich der Begriff „Employer Branding“ oder zu Deutsch „Arbeitgebermarkenbildung“ als zukunftsweisende Personalpolitik fest in Wissenschaft und Praxis durchgesetzt. Ziel dabei ist es, die Mitarbeiter emotional an das Unternehmen zu binden bzw. zu begeistern. Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind innovativer, leistungsstärker, motivierter und der glaubwürdigste Empfehlungsgeber nach außen. Die gezielte Kommunikation an die Unternehmens-Stakeholder erfolgt dann im Rahmen des „Employer Branding“ zielgruppenspezifisch und glaubwürdig – in der internen und externen Kommunikation.

Flankierung des demografischen Wandels -  Gesamtmetall - Eigene Darstellung in Anlehnung an Gesamtmetall

Flankierung des demografischen Wandels –
Gesamtmetall – Eigene Darstellung in Anlehnung an Gesamtmetall

Die Gesamtmetall hat beispielsweise acht Arbeitsfelder definiert, um den demografischen Wandel personalpolitisch zu flankieren und Unternehmen zu helfen, ihre Arbeitgebermarke positiv aufzuladen: eine Analyse der Altersstruktur, Arbeitsorganisation, Ausbildung, Qualifizierung, betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliche Altersvorsorge, Langzeitkonten sowie Altersteilzeit. Mithilfe dieser Bereiche können Unternehmen ihren Mitarbeitern einen effektiven Mehrwert bieten, dem mit erhöhter Loyalität und Bindung der Mitarbeiter gedankt wird. Unternehmen senken so ihre Fluktuation und haben bei der richtigen Kommunikation nach außen einen effektiven Vorteil gegenüber den Wettbewerbern in der Personalrekrutierung. Dieses neue Bewusstsein für Unternehmen ist unverzichtbar und bedarf nachhaltiger Pflege.

Pension Solutions hat sich auf das Themenfeld des „Employer Branding“ spezialisiert: Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität durch betriebliche Vorsorgelösungen. Für einen maximalen Erfolg werden die ersten vier Bereiche der Gesamtmetall jeweils unternehmensintern umgesetzt, dadurch entsteht für Unternehmen ein größerer Wettbewerbsvorteil am deutschen Markt.

Somit ist Pension Solutions als Beratungshaus der Spezialist um alle übrigen Themen konzeptionell, strukturell, organisatorisch und kommunikativ umzusetzen. Der Erfolg bei der Realisierung der betrieblichen Vorsorge durch Pension Solutions basiert auf zwei Ursachen: unternehmensindividuelle Lösungen sowie langjährige Erfahrung in der Umsetzung.

Quelle: Ergebnisbericht einer Studie von Mercer und der Bertelsmann Stiftung, » Zur Studie

Quelle: Gesamtmetall – Eigene Darstellung in Anlehnung an Gesamtmetall

 

 

Unternehmen müssen sich auf die wachsenden Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter einstellen

Ob sie das auch tun, untersuchte eine Umfrage der Economist Intelligence Unit (EIU) unter Top-Managern aus 480 europäischen Unternehmen im Auftrag des Beratungsunternehmens Towers Watson*. Darunter 56 Unternehmen aus Deutschland. Dabei wurde der demografische Wandel insbesondere auf die Bereiche Gesundheit und betriebliche Altersvorsorge (bAV) besonders hervorgestellt.
TOWERS WATSON Studie – Is 75 the new 65? Rising to the challenge of an ageing workforce

TOWERS WATSON Studie – Is 75 the new 65? Rising to the challenge of an ageing workforce

Der Studie zufolge, sind die wesentlichen Konsequenzen für die Arbeitgeber (AG) die zunehmende Nachfrage nach betrieblichen Vorsorgeleistungen (47%), gefolgt von der Flexibilisierung der Arbeit (40%), d.h. wie schafft der Arbeitnehmer (AN) den Spagat zwischen der familiären Pflege und der Vorbereitung auf die eigene Rentenzeit. Das Resultat sind zwar höhere Kosten für die Vorsorge, die größtenteils der AG leisten muss, jedoch dürfte die Unterstützung durch diese Maßnahmen (Work-Life Balance) letztlich die Motivation der Mitarbeiter nachhaltig stärken.

Bestimmt fragen sich die meisten Geschäftsführer, worin der Profit für das gezeigte Engagement zu finden ist. Eine klare und nachvollziehende Antwort liegt auf der Hand, der AN fühlt sich dem Unternehmen nicht nur verbunden, sondern bleibt dem Unternehmen treu (50% der AN). Zudem kann die Personalabteilung für kommende Recruiting-Gespräche entsprechende Vorteile einsetzen, die mitentscheidend für die Wahl des neuen Arbeitsplatzes sind (46% der AN), gezielt für u. a. „High Potentials“ einsetzen.

Die zunehmende Bedeutung der Gesundheitsleistungen für die AN (65% der AG) spielt eine große Rolle. Wie hinlänglich bekannt steigt die Lebenserwartung infolge verbesserter medizinischer Versorgung gerade in Deutschland. Das statistische Bundesamt hat in einer seiner Studien die Lebenserwartung für Neugeborene im Jahr 2060 auf 89,2 Jahre für Mädchen und 85 Jahre für Jungen vorausberechnet. Die damit steigenden Kosten für die Gesundheitsvorsorge werden vom Arbeitgeber getragen, so die Einschätzung der Befragten (42% der AG).

Um die Leistungspakte gezielt zu verbessern, sind ein Drittel der befragten Arbeitgeber überzeugt, dass sie zukunftsfähig aufgestellt sind. Rund zwei Drittel (57% der AG) wollen ihr derzeitiges Leistungsangebot für ihre Mitarbeiter anpassen und optimieren. Die dafür notwendigen Kosten sind in den jeweiligen Business Plänen bereits hinterlegt (46% der AG).

Quelle: TOWERS WATSON Studie – Is 75 the new 65? Rising to the challenge of an ageing workforce

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Richtige Umsetzung der bAV schafft Win-Win-Situation

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als Königsdisziplin in Beratung und Vertrieb: Sie ist schwierig in der Akquisition, anspruchsvoll in der Beratung und komplex in der Betreuung. Die Herausforderung liegt insbesondere in der steigenden Komplexität durch eine veränderte Rechtsprechung und des mittlerweile enormen Verwaltungs- und Betreuungsaufwands in der Vertragsnachbetreuung.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführer PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die Unternehmen der Pension Solutions Group haben sich auf diese steigende Komplexität spezialisiert. Wir sind Experten für betriebliche Vorsorgelösungen mit langjähriger Erfahrung im Geschäftsfeld der bAV. Mit dem einzigartigen Modell profitieren kooperierende Makler und Arbeitgeber gleichermaßen von der Zusammenarbeit. Denn der Makler als Inhaber der Geschäftsbeziehung zu den Firmenkunden führt uns dort ein. Wir übernehmen ganzheitlich den bAV-Beratungsprozess beim Firmenkunden: von der Bedarfsanalyse und Konfiguration über den Implementierungsprozess (Einzelberatungen) sowie der gesamten Nachbetreuung (Vertragsänderungen, Fluktuation, Neuzugänge). Während des gesamten Prozesses hat der Makler hundertprozentige Einsicht in die Aktivitäten und den aktuellen Stand über einen gemeinsamen Zugriff auf die entsprechende Datenbank.

Der Makler holt sich damit kostenoptimiert einen Experten ins bAV-Boot, der nichts anderes als betriebliche Vorsorge macht. Die Vergütung erfolgt aus zukünftigen zusätzlichen Courtageerträgen, deren quotale Teilung für jedes einzelne Unternehmen individuell vereinbart wird. So kann sich der Makler weiterhin auf sein originäres Geschäftsfeld konzentrieren, damit seinen Kunden einen effektiven Mehrwert bieten und so die Kundenbeziehung weiter intensivieren oder wiederbeleben. Dabei wird der Bestandsschutz gewahrt. Es ergeben sich sogar neue Umsatzchancen, denn durch unsere Vorgehensweise und breite Infrastruktur sind selbst für kleine Maklerhäuser Projekte mit großen Mittelständlern oder Konzernen kein Hindernis mehr. Durch die langjährige bAV-Erfahrung garantiert Pension Solutions hohe Akzeptanz- und Abschlussquoten. Die anschließende Vertragsnachbetreuung sowie die Beratungshaftung übernehmen wir.

Zusätzlich dazu liefern die Makler ihren Firmenkunden einen weiteren Nutzen. Die Einführung der bAV erfolgt unkompliziert; die Fachabteilungen bleiben weitgehend entlastet. Durch eine umfassende Bedarfsanalyse wird eine bAV-Konstruktion gewählt, die zum Unternehmen passt und auf allen Ebenen akzeptiert wird. Dabei wird Wert auf die persönliche Beratung eines jeden Mitarbeiters vor Ort gelegt.

Auch wenn es auf den ersten Blick zwischenzeitlich nicht mehr so schien, bietet die bAV großes Potential für Unternehmen, sich als attraktiver Arbeitgeber am Markt zu positionieren und sich im sogenannten „war of talents“ gegenüber anderen Arbeitgebern beim Anwerben von Fachkräften durchzusetzen. Nach einer Studie von Towers Watson ist eine attraktive bAV neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung, interessanten Aufgaben und Weiterbildungsmöglichkeiten ein wichtiger Faktor, sich für ein Unternehmen zu entscheiden. Die bAV steigert zudem das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, das durch eine erhöhte Loyalität belohnt wird.

Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, weitere Bausteine der betrieblichen Vorsorge einzurichten, etwa die betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge oder die Entgeltoptimierung über eine firmeneigene EC- oder Kreditkarte. Solche Produkte sind für Arbeitnehmer konkurrenzlos günstig gegenüber dem „Privatmarkt“ und steigern die Strahlkraft des Unternehmens im Rahmen des „Employer Brandings“ zusätzlich.

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Erschienen in: portfolio international / Betriebsrente: Chance zum Comeback / 02-2014
Von: Detlef Pohl

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat.

Gesamtübersicht:

Rechengröße

West

Ost

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 – allgemeine Rentenversicherung

34.857 €/Jahr

34.857 €/Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.765 €/Monat

2.345 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung

5.950 €/Monat

5.000 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

7.300 €/Monat

6.150 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

4.050 €/Monat

4.050 €/Monat

 » Zur Webseite der Bundesregierung mit weiteren Informationen

 

Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

logo_gmbhchef_225Betriebliche Altersvorsorge (bAV) richtig umgesetzt

Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig zu halten, ist mittlerweile zu einer Herausforderung für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland geworden.

Tobias Bailer - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Tobias Bailer – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Nicht selten spielt die Strahlkraft des Unternehmens, das sogenannte Employer Branding sowie die Infrastruktur der Ballungszentren eine immer größere Rolle für die Wahl des Arbeitgebers. Daher wird es umso wichtiger, als Unternehmen die richtigen Signale nach außen zu setzen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Auf den ersten Blick wirkt die betriebliche Altersvorsorge hier nicht wie ein Mittel zum Zweck.

Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge großes Potenzial, sich im „War of talents“ durchzusetzen. Zum einen erhalten Arbeitnehmer im Vergleich zur privaten und staatlichen Vorsorge nur durch eine Betriebsrente Steuervorteile und Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge im besonderen Ausmaß. Zum anderen steigt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, das durch eine erhöhte Loyalität belohnt wird. Zudem ist nach einer Studie von Towers Watson eine attraktive bAV neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung, interessanten Aufgaben und Weiterbildungsmöglichkeiten ein wichtiger Faktor, sich für ein Unternehmen zu entscheiden.

Das Unternehmen erhöht daher seine Attraktivität als Arbeitgeber und spart nebenher Sozialversicherungsbeiträge. Die Mitarbeiter kommen in den Genuss einer sicheren und rentablen sowie staatlich geförderten Altersvorsorge: Eine klassische Win-Win-Situation.

Die Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge können außerdem als Arbeitgeberförderung an die Mitarbeiter weitergegeben werden und machen so die Betriebsrente noch attraktiver. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Einsparungen in weitere betriebliche Vorsorgelösungen zu „investieren“: In Lebensarbeitszeitkonten, betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge, betriebliche Krankenversicherung oder Entgeltoptimierung – alles Module, die die Arbeitgeber-Attraktivität weiter steigern.

Die Kommunikation und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge als Schlüssel zum Erfolg

Damit die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge voll zum Tragen kommen, ist die Kommunikation und Implementierung der Betriebsrente von zentraler Bedeutung. Die Herausforderung dabei ist, den Arbeitnehmern die bAV verständlich zu erklären sowie die Arbeitgeber bei der Verwaltung der Verträge nicht allein zu lassen. „Dies ist leider immer noch sehr oft der Fall“, so Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der PS-Pension Solutions GmbH. „Die Kommunikation und Implementierung ist unsere zentrale Stärke.“ Zunächst ist es wichtig, die unternehmensindividuellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Um eine größtmögliche Akzeptanz in der Belegschaft zu erreichen, ist eine persönliche Beratung der Mitarbeiter unabdingbar. Zusammen mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat sowie weiteren Vertrauensleuten wird dann von Pension Solutions in den Unternehmen ein Kommunikationskonzept entwickelt. Alle Mitarbeiter sollen in den Genuss einer Beratung kommen, ohne dass der Betriebsablauf gestört wird. Dies ist der regelmäßige Wunsch der Geschäftsleitungen. Der Beratungsprozess erfolgt zum einen in Kleingruppen und zum anderen anschließend in mehrstufigen freiwilligen Einzelberatungen. Somit haben die Mitarbeiter stets die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen zu stellen und ihnen wird das nötige Zeitfenster eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen.

Die folgende Vertragsverwaltung übernimmt Pension Solutions für die Unternehmen und regelt die gesamte Nachbetreuung und Fluktuation. Dazu zählen im Besonderen: Beitragserhöhungen, -reduktionen und -freistellungen, Mutterschutz, allgemeine Fragen zur Versteuerung, Adress- oder Namensänderungen. Das Fluktuationsmanagement beschäftigt sich mit den Administrationsnotwendigkeiten, bei denen sich das Arbeitsverhältnis ändert: Neueinstellungen mit bereits bestehenden Verträgen, Ausstellungen von Mitarbeitern, Berufsunfähigkeit, Abrufen der Rentenansprüche usw. Als besonderer Service begleitet Pension Solutions ausscheidende Mitarbeiter bis zum neuen Arbeitgeber weiter.

Erschienen in: gmbhchef., Dezember Januar 2014

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Steuern optimieren bei Abfindungszahlungen

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch wenn der konjunkturelle Aufschwung zu einer Beruhigung des Arbeitsmarktes geführt hat, steht eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin unter Kostendruck, der vielfach eine Senkung der Personalkosten für notwendig erachten lässt. Folge dieser gewünschten Personalkosteneinsparungen sind oftmals freiwillige Programme, im Rahmen derer einzelnen Mitarbeitern hohe Abfindungssummen für den Fall angeboten werden, dass sie das Unternehmen freiwillig verlassen.

Die oftmals hohen Abfindungssummen sind allerdings nur auf den ersten Blick lukrativ. Zwar werden diese Summen nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gemindert, unterfallen aber in voller Höhe der Lohnsteuer. Freibeträge in diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Übrig geblieben ist die sogenannte Fünftel-Regelung, die allerdings nur wenigen Arbeitnehmern tatsächlich hilft. Sie ist nur dann sinnvoll anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige erst durch die Abfindung einem deutlich höheren Steuersatz unterworfen wird.

Allerdings hält das Steuerrecht ein spezielles Bonbon für diejenigen bereit, die die Abfindung ganz oder teilweise in eine Altersversorgung investieren wollen. Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem 31. Dezember 2004 geleistet werden, können unter Anwendung einer sogenannten Vervielfältigungsregelung mit 20 % pauschal besteuert werden. Sofern der Arbeitnehmer also bereits eine betriebliche Altersversorgung besaß, für die bis zuletzt pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG bezahlt wurden, kann er auch bei einer Abfindungszahlung seine zu zahlenden Steuern mindern. Der Arbeitgeber muss dann den entsprechenden Betrag in eine neue betriebliche Direktversicherung einbringen und darf diesen nicht bar auszahlen, sodass in diesem Fall eine Pauschalversteuerung mit 20 % vorgenommen wird.

Die Höhe des – jeweils individuellen – Betrags, der aufgrund dieser sogenannten Vervielfältigungsregelung pauschal versteuert werden kann, errechnet sich grundsätzlich nach der Formel „Dienstjahre vervielfacht jeweils mit 1.752 €, gekürzt um die tatsächlich pauschal versteuerten Beiträge im Ausscheidejahr, plus den vorausgegangenen sechs Jahren“. Dies führt also dazu, dass je länger der Arbeitnehmer im Betrieb war, eine höhere Ersparnis möglich ist. Die Vervielfältigungsregelung bietet also gerade bei Arbeitnehmern, die freiwillig aus einem Unternehmen ausscheiden, sich anderweitig orientieren und bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben, eine attraktive Möglichkeit, einerseits Steuern zu sparen und andererseits für ihre Rente vorzusorgen.

Die Einzelheiten einer solchen Lösung sollten jedoch immer vorab mit Rechtsanwalt, Steuerberater und einem Anbieter für betriebliche Altersversorgung abgeklärt werden.

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Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen

Auch nach den Bundestagswahlen bleibt die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente die wichtigste Säule für die finanzielle Absicherung im Alter.

Im Wahlkampf 2013 war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei den Parteien kaum ein Thema. Das war auch nicht nötig, denn die Weichen für die bAV wurden bereits in den vergangenen Jahren gestellt. „Die Rahmenbedingungen für die bAV sind derzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut – auch wenn noch mehr getan werden könnte“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Daher sieht die Politik aktuell keine Notwendigkeit, etwas daran zu ändern.“ Wie auch immer also die Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode ausgehen werden: An dem derzeitigen System der betrieblichen Altersvorsorge wird aller Voraussicht nach nicht gerüttelt.

Und das ist im Grunde auch gut so. Denn die bAV hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil im Mix der Altersvorsorge entwickelt – und ihre Bedeutung wird weiter wachsen. Dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten, ist den meisten Bürgern mittlerweile bewusst. Ebenso wie die Notwendigkeit, dass sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen müssen. Und doch tun viele Deutsche nicht genug, um später tatsächlich finanziell sorgenfrei über die Runden zu kommen: Die einen schöpfen die Möglichkeiten der staatlichen Zulagen nicht vollständig aus, die anderen kündigen Rentenverträge vorzeitig, statt bis zum Ende mit den Zahlungen durchzuhalten, wiederum andere legen ihre Verträge still und können deshalb im Alter nur mit geringen Rentenzahlungen rechnen. Die staatlich geförderte Riester-Rente allein wird die Rentenlücke nicht schließen können, warnt der Sozialbeirat der Bundesregierung. Und das aktuell niedrige Zinsniveau macht es den Sparern zusätzlich schwer, für ihr erarbeitetes Kapital eine vernünftige Rendite zu bekommen – Sparbücher, Tages- oder Festgelder werfen kaum Gewinne ab.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen die Auswirkungen der Inflation unterschätzen. Was sich heute nach einer stattlichen Summe anhört, ist im Rentenalter weit weniger wert. Und je länger der Ruhestand noch auf sich warten lässt, umso höher ist der Wertverlust des Ersparten. Ein Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von jährlich zwei Prozent sind 100.000 Euro in zwei Jahrzehnten nur noch rund 67.000 Euro wert. Um in 20 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heute zu erreichen, müsste man stattdessen über 148.500 Euro ansparen. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2040 gesetzliche Renten voll versteuert werden müssen. Und nicht zuletzt müssen gesetzlich Versicherte nach aktuell geltendem Recht für ihre Betriebsrenten den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Altersvorsorge wird den Bürgern heute also wirklich nicht leicht gemacht. Was können sie tun, um trotz aller Widrigkeiten der drohenden Altersarmut zu entkommen? Pension Solutions empfiehlt allen Arbeitnehmern, auf jeden Fall den Steuervorteil und die sich verringernden Sozialversicherungsbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Vertrag lässt sich durch bAV-Aktivitäten bereits ein guter Teil der Rentenlücke ausgleichen. Gleichzeitig sollte die neue Regierung Betriebsrenten künftig beitragsfrei stellen, damit keine Abgaben mehr für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. „Mit dieser Maßnahme hätten alle Arbeitnehmer eine gute Chance, ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten“, sagt Uwe Saßmannshausen.

Was darüber hinaus gegen die drohende Altersarmut getan werden kann, diskutieren Experten auch auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge am 18. und 19. Februar 2014 in Berlin, den Pension Solutions als einer der vier Hauptsponsoren seit langem unterstützt. Auf dem Fachforum, das nächstes Jahr bereits zum 15. Mal stattfindet, werden unter anderem Repräsentanten der neuen Bundesregierung und der Opposition erwartet, die mit den bAV-Experten über die Zukunft der Altersvorsorge diskutieren werden. „Bis dahin“, erwartet Uwe Saßmannshausen, „dürften sich auch in der Politik konkrete inhaltliche Richtungen beziehungsweise Maßnahmen für die bAV herauskristallisiert haben.“

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Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?

In den vergangenen Monaten wurde die betriebliche Altersvorsorge in diversen Printmedien und Fernsehbeiträgen kritisiert. Ein Beitrag in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ rechnete noch einmal ganz genau nach.

Die Kritik der letzten Monate am Modell der gesetzlich geförderten betrieblichen Entgeltumwandlung hat viele Sparer verunsichert. Die finanziellen Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge seien in der Rentenphase so hoch, dass sich in vielen Fällen solch ein Vertrag nicht lohnen würde und eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei. Zur Untermauerung wurden verschiedene Beispielrechnungen hinzugezogen. Vor diesem Hintergrunde wurde Herr Dr. Thomas Schanz mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Sinnhaftigkeit der betrieblichen bzw. der privaten Rentenversicherung aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter beauftragt.

In der Untersuchung werden mehrere realitätsnahe Beispiele durchgerechnet. Der größte Unterschied zwischen bAV und privater Rentenversicherung liegt in der Ansparphase: bAV wird aus dem Brutto bespart, d. h. bevor Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden und Rentenversicherungen aus dem Netto. Dafür ist die bAV später steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig; die Auszahlungen aus der Rentenversicherung jedoch zur Hälfte steuerpflichtig. Herr Dr. Schanz kommt schließlich zum Ergebnis: „Die Berechnungen belegen, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30 % vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung.“ Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. Des Weiteren erhöht sich die Attraktivität der bAV durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die Kritik an der staatlich geförderten Entgeltumwandlung ist im Spiegel der Berechnungen von Dr. Schanz nicht nur ungerechtfertigt, sondern durch die Auswahl von unrealistischen Annahmen irreführend.

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» Der Betrieb (Teil 2)

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