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Wie sicher ist meine Betriebsrente noch

Die Welt

 

 

Die gute Nachricht zuerst: Die Betriebsrenten in Deutschland sind vergleichsweise gut abgesichert. Doch viele Unternehmen werden den Rentnern in den kommenden Jahren die Anpassung an die Inflationsrate verweigern. WELT ONLINE erklärt, welche Art Firmenrente besonders geschützt ist.

Betriebliche Altersvorsorge im Check

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die Betriebsrentner des Autozulieferers Ymos haben allen Grund zu feiern: Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten und prekärer Lage des Unternehmens muss die Firma ihren ehemaligen Mitarbeitern ihre Betriebsrente zahlen. Fehlende Leistungsfähigkeit sei kein Grund, sich von übernommenen Zahlungspflichten zu lösen, urteilte das hessische Landesarbeitsgericht in der vergangenen Woche. Ymos ist kein Einzelfall. Immer mehr Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Daher fragen sich immer mehr Arbeitnehmer: Wie sicher ist meine Altersvorsorge über den Betrieb überhaupt noch? Muss ich mich auf Kürzungen einstellen? Pauschal lässt sich das nicht einfach beantworten: Denn je nach Art der Betriebsrente – es existieren fünf verschiedene sogenannte Durchführungswege – sind die Anwartschaften der Arbeitnehmer unterschiedlich abgesichert.

„Doch letztendlich ist keine Kapitalanlage auch nur annähernd so gut abgesichert wie die betriebliche Altersvorsorgung“, sagt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der PS-Pension Solutions GmbH. Denn selbst im Fall einer Insolvenz der Arbeitgebers oder der Versorgungseinrichtung sind die Betriebsrentenansprüche abgesichert. Zudem können die Rentenansprüche der Mitarbeiter nicht einfach gekürzt werden.

„Grundsätzlich sind die Anwartschaften und die laufenden Rentenansprüche aus Betriebsrenten geschützt“, sagt Andreas Wall, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg.

Pensionssicherungsverein

Geht ein Unternehmen Pleite, springt bei Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds der Pensionssicherungsverein (PSV) ein. „Durch diesen ist die monatliche Betriebsrente bis zur Höhe von 7455 Euro im Westen und bis zu 6300 Euro im Osten geschützt“, sagt Fachanwalt Walle. Dies ist in der Vergangenheit beispielsweise nach den Insolvenzen von AEG, Philipp Holzmann, Fairchild Dornier oder Babcock–Borsig geschehen.

„Der Pensionssicherungsverein hat seit seiner Gründung 1974 schon viele Unternehmensinsolvenzen aufgenommen“, sagt Frank Neuroth, verantwortlicher Vorstand bei der Ergo-Versicherungsgruppe für die betriebliche Altersversorgung.

Bereits heute erhalten rund 450.000 Betriebsrentner ihre Rente vom PSV und nicht von ihrer ehemaligen Firma.

Im Schnitt erhält jeder Ruheständler vom Pensionssicherungsverein 130 Euro im Monat.

Verfallbare Ansprüche

Der PSV zahlt jedoch nur dann, wenn folgende beiden Bedingungen erfüllt sind: „Die Ansprüche aus Betriebsrenten bleiben bei einem Ausscheiden nur dann bestehen, wenn die Versorgungszugsage mindestens fünf Jahre besteht und er Arbeitnehmer zudem das 25. Lebensjahr vollendet hat“, sagt der Hamburger Fachanwalt Walle. Diese Altersgrenze gilt für alle ab 2009 abgeschlossenen Betriebsrenten.

Wer bereits vor 2009 über den Betrieb fürs Alter vorgesorgt hat, muss zum Zeitpunkt der Insolvenz das 30. Lebensjahr vollendet haben. Doch Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente über die sogenannte Entgeltumwandlung ohnehin aus eigener Tasche finanzieren, haben seit 2001 immer sofort einen unverfallbaren Anspruch.

Ein Totalverlust der Ansprüche droht nur, wenn ausschließlich der Arbeitgeber in den Vorsorgevertrag eingezahlt hat und die beiden genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

Wer über eine betriebliche Direktversicherung für s Alter vorsorgt, ist im Fall einer Insolvenz durch Protektor, den Sicherungsfonds der Lebensversicherer, geschützt. In einigen wenigen Fällen springt auch der Pensionssicherungsverein ein. Wie das Beispiel der ehemaligen Ymos-Mitarbeiter zeigt, kann das Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Rentenzahlungen nicht einfach reduzieren oder gar ganz aussetzen. „Der Arbeitgeber ist in der Leistungspflicht. Bereits erworbene Betriebsrentenansprüche sind sicher“, sagt Neuroth.

Die Finanzkrise bringt derzeit zwar insbesondere Unternehmen in die Bredouille, die Direktzusagen gegeben haben und diese an externen Pensionsfonds oder Treuhandgesellschaften ausgelagert haben. Diesen Weg haben in den vergangenen Jahren auf Druck angelsächsischer Rating-Agenturen viele Konzerne gewählt, um bilanziell besser dazustehen. Im vergangenen Jahr ist der Grad der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen bei Dax-Unternehmen von durchschnittlich 71 auf 64 Prozent zurückgegangen, so eine Studie der Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin (RTP).

„Bei den betrieblichen Versorgungswerken hat die gesamtwirtschaftliche Situation Spuren hinterlassen. Der Kursverfall an den Aktienmärkten schlägt direkt auf die extern kapitalgedeckten Pensionsvermögen der Unternehmen durch“, sagt Thomas Jasper, Prinzipal bei RTP. Dieser Umstand kann in einigen Unternehmen zu schlaflosen Nächten führen. Doch Arbeitnehmer müssen sich von diesen Zahlen nicht verunsichern lassen. „Bereits erworbene Betriebsrentensprüche sind sicher“, sagt Neuroth.

Betriebsrentenanpassung

Nichts desto trotz werden in den kommenden Jahren viele Betriebsrentner ihren Gürtel enger schnallen müssen. Die Unternehmen sind zwar verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die gezahlten Renten an die Inflationsrate oder an die Nettolöhne angepasst werden müssen. In jüngeren Verträgen haben Unternehmen sich häufig zu einer Anpassung der Renten um mindestens einen Prozentpunkt im Jahr verpflichtet. „Dann entfällt eine turnusmäßige Überprüfung“, sagt Walle.

Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die Unternehmen die Anpassung der Betriebsrenten auslassen. „Das Unternehmen muss keine Anpassung vornehmen, wenn etwa der Wertzuwachs nicht aus eigenen Gewinnen erzielt werden kann“, sagt Walle.

Eine prekäre Schieflage des Unternehmens ist für eine Nichtanpassung der Betriebsrenten nicht erforderlich. „Viele Firmen werden daher die Finanzkrise als Grund nutzen, um eine Anpassung zu umgehen“, fürchtet Karlheinz Große vom Bundesverband der Betriebsrentner. Bereits in den vergangen Jahren hätte es immer Firmen gegeben, die auf wirtschaftlich schwierige Rahmenbedingungen verwiesen haben, um nicht mehr zahlen zu müssen. Werden die Renten bei steigenden Preisen nicht erhöht, bekommen die Betriebsrentner dies deutlich zu spüren.

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Erschienen in: WELT online, 09.03.2009
Von: Barbara Brandstetter

Kommunikation und Beratung sind die Schlüssel zum Erfolg

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Etwas voreilig haben Politik und Produktanbieter damit begonnen, den bisher erfolgreichen Reformprozess als erfolgreichen Umsetzungsprozessdarzustellen. Tatsächlich besitzen weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer Ansprüche auf Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen. Gefragt ist aktive Kommunikation seitens der Personalverantwortlichen und der die Unternehmen betreuenden Berater. (Red.)

Im Alterssicherungsbericht 2008 geht die Bundesregierung davon aus, dass knapp zwei Drittel (64 Prozent) allersozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerin Deutschland Anwartschaften auf eine Altersversorgung über den Arbeitgeberbesitzen. Dies ist auf den ersten Blick eine beeindruckende Quote.

Verzerrte bAV-Statistik…

Das Zahlenspiel indes täuscht über die tatsächlichen Verhältnisse hinweg: Knapp ein Drittel dieser Versorgungsberechtigten stammt aus dem öffentlichen Dienst. Dort ist eine Zusatzversorgungzum einen obligatorisch. Zum anderen sind in dieser Beteiligungsquote auch alle klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten eingerechnet, die es schon lange vorder Einführung der Entgeltumwandlung gab. Dass die geförderte betriebliche Altersversorgung nicht in Fahrt kommt, liegt vor allem daran, dass sich Arbeitgeber und Produktpartner schwertun mit der Vermittlung. Die betriebliche Altersversorgung ist beratungsintensiv. Sie wirft eine Fülle von arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen auf.

…angesichts beratungsintensiver Vorgaben

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Viele Unternehmen scheuen den mit einer intensiven Kommunikation verbundenen Aufwand. Sie informieren ihre Mitarbeiter erst gar nicht über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung. Und diejenigen, die es tun, müssen feststellen, dass sie mit den üblichen Mittelnder internen Unternehmenskommunikation nicht weit kommen. Denn: Bei dieser komplexen Materie ist es nicht damit getan, eine Meldung ans Schwarze Brett zu hängen oder einen Vortrag vor der Belegschaft zu halten. Solche Maßnahmen zielen an den Bedürfnissender Angesprochenen vorbei. Schließlich fehlt in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft bei diesem Thema das Grundlagenwissen, um Entscheidungentreffen zu können.

Erklären statt belehren…

Es stimmt tatsächlich: Der Normalbürgernimmt sich für seine private Vorsorge nur halb so viel Zeit wie bei der Auswahl eines neuen Autos. Während er dort sämtliche Fachbegriffe, Modellvarianten und Preise kennt, haben die wenigsten eine klare Vorstellungdavon, wie hoch ihre gesetzliche Rente sein wird und wie viel Geld sie im Alter einmal brauchen werden, um ihren Lebensstandard zu halten. Dies führt wiederum dazu, dass die Deckungslücken und die notwendigen Sparbeträge für die betriebliche Altersvorsorge falsch eingeschätzt werden.

…und dies in eingängiger Weise

Vermoegen_Steuern_ZitatWer Mitarbeiter für ein Versorgungssystemgewinnen will, muss deshalb beiden Grundlagen des Rentensystems beginnen und von dort eine Brücke zur persönlichen Versorgungsproblematik schlagen. Dabei sollte der Betroffene nicht mit fachlichen Details überfordert werden. In der Regel interessiert keinen Arbeitnehmer, welcher Paragraf im Betriebsrentengesetzseine Versorgung regelt. Er möchte vielmehr wissen, wie viel er von seinem Lohn für die Betriebsrente aufwenden muss und was am Endedabei herauskommt. Für diese Beratung braucht es einen geeigneten Rahmen. Als besonders wirkungsvoll hat sich in der Praxis ein Workshop mit maximal20 Teilnehmern erwiesen. Im kleinen Kreis kann der Mitarbeiterdort seine persönliche Vorsorgelösung gemeinsam mit dem Berater erarbeiten, individuelle Musterrechnungen zur Versorgungssituation im Alter helfen dabei. Viele Arbeitnehmer wissen zwar, dass sie mehr für ihre Altersversorgungtun müssen. Doch die Produktvielfalt bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorgeüberfordert sie. Sie schieben das Thema immer wiederauf, bis sie es schließlich ganz verdrängen– eine wirkungsvolle Altersvorsorgekommt so nicht zustande.

Häufig machen Arbeitgeber auch den Fehler, dass sie ihren Mitarbeitern zu viele Alternativen zur betrieblichen Vorsorgeanbieten. So kommt es zu einer Situation, die in der Behavioral Finance-Forschung als „Überfrachtung bei der Auswahlentscheidung“ beschrieben wird: Je größer das Angebot, desto schwieriger ist es eine Wahl zu treffen– die Entscheidungsbereitschaft sinkt. Umgekehrt gilt: Je geringer die Komplexität der Entscheidung, desto höher die Zustimmung. Die praktische Erkenntnis für Gesetzgeber, Produktanbieter und jeden Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter für eine betriebliche Vorsorgelösung gewinnen möchte, lautet deshalb: Keep it simple! Eine Forderung, die man angesichts der Skepsis und des Misstrauens, die viele Arbeitnehmer gegenüber dieser komplexen Thematik hegen, gar nicht oft genug stellen kann.

Erschienen in: Vermögen & Steuern, 2/2009
Von: Uwe Saßmannshausen

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