Betriebliche Altersvorsorge: Führungskräfte brauchen qualifizierte Beratung

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Weil sie mehr verdienen, klafft die Rentenlücke bei Führungskräften weiter als beim Rest der Belegschaft. Sorgen sie über den Betrieb fürs Alter vor, bauen sie nicht nur ein Polster auf, sondern auch Steuer- und Sozialabgabenlast ab 82.000 Euro verdient der deutsche Durchschnittschef im Jahr. Das hat das „Manager Magazin“ zusammen mit dem Online-Netzwerk Xing bei einer Umfrage unter 91.000 Angestellten, Beamten und Freiberuflern herausgefunden. Was für Normalverdiener beneidenswert bombig klingt, hat aber einen Haken. „Führungskräftezahlen nur bis zu einer bestimmten Einkommens-Obergrenze Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein“, sagt Henning Escher, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) spezialisierten Unternehmensberatung Dr. Escher & Partner. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 64.800 Euro, 2010 steigt sie auf 66.000 Euro an. Alles, was darüber liegt, wird für die Berechnung der späteren Rente nicht berücksichtigt. Escher: „Darum haben Führungskräfte im Verhältnis zu ihrem heutigen aktiven Einkommen später eine viel zu niedrige gesetzliche Rente.

Chef ist nicht gleich Chef

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Über den Betrieb vorzusorgen hat dabei vor allem einen Vorteil für Manager: „Nur im Rahmen einer bAV können Chefs aus ihrem heute hoch besteuerten Gehalt Beiträge steuerfrei für eine Zusatzrente ansparen“, so der bAV-Experte. Und auf die Rente müssten sie später im Vergleich deutlich niedrigere Steuern zahlen. Wieder gibt es allerdings einen Haken: Chef ist nämlich nicht gleich Chef. Ob ein Chef steuerfrei über den Betrieb ein Polster für den Berufsfeierabend aufbauen kann, entscheidet sich danach, welchen Status er im Unternehmen hat. Und in dieser Hinsicht gibt es Unterschiede zwischen leitenden Angestellten und der Gruppe der Firmeninhaber, Selbstständigen und Freiberufler.“Bei leitenden Angestellten ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV oft Bestandteil des Arbeitsvertrags“, sagt Rolf Duben, Leiter des Firmengeschäfts bei Delta Lloyd. Für Firmeninhaber, Selbstständige und Freiberufler gilt jedoch: „Sie haben keinen Anspruch auf eine bAV“, so Duben. „Für diese Gruppe ist es sinnvoll, über eine ebenfalls steuerlich geförderte Rürup-Rente vorzusorgen.“Die Manager, die Anspruch auf eine Betriebsrente haben, können prinzipiell aus der gesamten bAV-Bandbreiteder fünf Durchführungswege schöpfen. Jeder Arbeitnehmer, darunter auch angestellte Führungskräfte, hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung – sogenannte arbeitnehmerfinanzierte bAV. Sie können pro Jahr bis zu 4Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, in diesem Jahr sind das 2.592 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei in ihr Betriebsrentenkonto einzahlen. Das allein ist für viele Manager aber schlicht zu wenig. „Gerade in Unternehmen, in denen Mitarbeiter und Führungskräfte gut bis sehr gut verdienen, bieten sich Kombinationen der einzelnen bAV-Varianten an“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Dadurch können sie höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau der Betriebsrente nutzen“, so der geschäftsführende Gesellschafter der PS-Pension Solutions weiter.

Direktversicherung plus Pensionszusage

Der Manager zahlt dann über die Entgeltumwandlung seine 2.592 Euro beispielsweise in eine Direktversicherung ein. Darüber hinaus entscheidet sich vielleicht sein Arbeitgeber, ihn stärker an den Betrieb zu binden, indem er ihm etwas zur Betriebsrente dazu gibt. Will der Mitarbeiter selbst mehr für seine spätere Rente tun, eignen sich insbesondere Pensions- beziehungsweise Direktzusagen oder die Beitragszahlung über eine Unterstützungskasse. Denn bei diesen beiden bAV-Varianten können Abteilungsleiter & Co. quasi unbegrenzt Beiträge aus ihrem Bruttoeinkommen steuerfrei in ihre spätere Rente investieren. Bei der Pensionszusage, der beliebtesten bAV-Variante hierzulande, verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst, seinem Führungspersonal zu einembestimmten Zeitpunkt eine gewisse Leistung auszuzahlen. Dabei ist der Gestaltungsspielraum größer als bei allen anderen Durchführungswegen. „Nur in dieser Variante können Einmalzahlungen wie Boni oder Tantiemen flexibel und unlimitiert steuerbegünstigt in die bAV eingezahlt werden“, erklärt bAV-Spezialist Markus Stein von der Unternehmensberatung Watson Wyatt Heissmann. Zusätzlich dazu haben Firmen alle Freiheiten, was die Anlage der Beiträge angeht, hier steht der ganze Kapitalmarkt offen. Für die versprochene Leistung muss der Arbeitgeber Rückstellungen bilden – was allerdings von Vorteil sein kann. Macht das Unternehmen Gewinn, wird er durch die Rückstellungen gemildert, was Steuern spart. Derzeit sind die Rückstellungen allerdings eher negativ in der Branche besetzt.

Sorgenthema BilMoG

Schuld hat das im April verabschiedete Regelwerk mit dem sperrigen Namen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG. Es fordert, dass Unternehmen diese Rückstellungen in Zukunft realistischer bewerten müssen. Nichtgerade wenige Unternehmen müssen sich deshalb gerade damit auseinandersetzen, wie sie entstandene Finanzierungslücken schließen wollen. Dieses Problem umgehen Unternehmen, die auf eine Unterstützungskasse (U-Kasse) setzen. Denn diese Variante ist bilanzneutral. Die U-Kasse ist eine selbstständige Einrichtung, die die bAV für einen oder mehrere Arbeitgeber regelt. Die Bilanzneutralität und ein vergleichsweise niedriger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gehören zu ihren großen Vorteilen. Dafür sind Manager bei der Zahlung ihrer Beiträge aber nicht so flexibel wie bei der Pensionszusage. Denn die Beiträge müssen gleichbleibend oder steigend sein, Einmalzahlungen an die Kasse gehen nicht.

Rückdeckung im Kommen?

Obwohl der Arbeitgeber die Verwaltung der Versorgungszusage bei der U-Kasse auslagert, haben seine Managereinen Rechtsanspruch gegen ihn und nicht gegenüber der U-Kasse. Um dieses Risiko auszuschalten, gibt es die Rückdeckungsversicherung, die übrigens auch bei den Pensionszusagen durch das BilMoG verstärkten Zulauf bekommen dürfte. Hierbei zahlt der Arbeitgeber bis zum Rentenalter seiner leitenden Untergebenen Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft. Zum vereinbarten Stichtag oder bei Tod des Managers bekommt der Arbeitgeber die Leistung vom Versicherer, aus der er die Alters- oder Hinterbliebenenrente zahlen kann. Fazit: Arbeitsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht – die betriebliche Altersvorsorge für Führungskräfte ist so ziemlich alles, nur nicht unkompliziert. Der ganze Aufwand kann sich für Berater aber lohnen, weiß Hubertus Harenberg aus eigener Erfahrung: „Fach- und Führungskräfte sind Meinungsbildner und Multiplikatoren“, so der Abteilungsleiterbetriebliche Altersvorsorge beim Lebensversicherer Swiss Life. Will heißen: Sind die Top-Leute mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge zufrieden, „ist das der Einstieg zur Beratung der gesamten Belegschaft“.

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Erschienen in: Das Investment, 12/2009
Von: Karen Schmidt

Jetzt sind auch die Unternehmen gefordert

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Politische Reformen allein genügen nicht. Zwei Branchenkenner erklären, warum auch die Unternehmen selbst jetzt die bAV vorantreiben müssen.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Was muss getan werden, damit die bAV den Weg zum Erfolgsmodell weiter halten kann? Wir fragten nach.

Uwe Saßmannshausen: „Die Zeit der Rentenreformen ist definitiv beendet“ Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für mehr kapitalgedeckte Alterssicherung geschaffen. Die Zeit der Rentenreformen ist nun definitiv beendet. Jetzt geht es darum, die Bevölkerung von der Notwendigkeit zur Eigenvorsorge zu überzeugen. Schließlich ist jede Reform nur so gut wie ihre praktische Umsetzung. Und genau hier hapert es. Obwohl die bAV moderner Lesart, also entgeltumgewandelte und mischfinanzierte Systeme mit externer Durchführung, ein breites Spektrum an Vorsorge- und Versicherungslösungen anbietet, ist sie relativ schwach verbreitet. Dass es trotz attraktiver staatlicher Förderung, massiver Produktwerbung und Aufklärung in den Medien in den letzten zehn Jahren nicht gelungen ist, weitaus mehr Arbeitnehmer für eine Betriebsrente zu gewinnen, ist ausnahmsweise einmal nicht die Schuld der Politik. Dieses Mal stehen Arbeitgeber, Produktgeber und Berater in der Verantwortung.

„Jetzt stehen Arbeitgeber, Produktgeber und Berater in der Verantwortung.“ Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer, PS-Pension Solutions GmbH Damit der zweite, so wichtige Paradigmenwechsel gelingt, müssen sie endlich erkennen, dass es bei der betrieblichen Vorsorge letztlich immer um das Wohl des einzelnen Mitarbeiters geht. Dieser muss mit seinen Ansprüchen wie mit seinen Vorbehalten ernst genommen und respektiert werden. Zur guten Beratung gehört deshalb neben der fachlichen Kompetenz unbedingt die Bereitschaft und die Fähigkeit, das komplexe Thema in einer jedermann verständlichen Sprache zu erklären. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, lassen sich mehr und mehr Arbeitnehmer mit auf den Weg in eine zukunftssichere undstabile Altersvorsorge nehmen.

Stefan Recktenwald: „Unternehmen betrachten die bAV jetzt neu“ Im Licht der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise wird manches Unternehmen auch die bAV neu betrachten. Pensionsplänemüssen „wetterfest“ sein – das ist wohl die wichtigste Lektion aus der Krise. Doch die Vielfalt der Durchführungswege und Gestaltungsmöglichkeiten gibt jedem Unternehmen die Chance, seine bAV selbst zukunftsfest zu gestalten. Es gilt, diese Chance zu nutzen. Unternehmen müssen jetzt ihren Versorgungsaufwandplanbar machen und Versorgungszusagen so weit wie möglich von Einflussfaktoren, die sie nicht kontrollieren können, entkoppeln. Bei externen Versorgungsvermögen, etwa in Form eines CTA, ist darauf zu achten, dass Änderungen der Vermögenswerte zu unerwünschten Bilanzwirkungen führen können. Pensionspläne sollten so gestaltet werden, dass sich der Versorgungsaufwandautomatisch an die wirtschaftliche Lage des Unternehmens anpasst, etwa durch Beiträge, die zumindest teilweise vom Unternehmenserfolg abhängen.

„Unternehmen müssen die Chance nutzen, die bAV zukunftsfest zu gestalten.“ Stefan Recktenwald, Geschäftsführer Watson Wyatt Heissmann, Wiesbaden Richtet sich die Höhe der Versorgung zusätzlich nach dem Anlageerfolg einer externen Vermögensanlage, ist ein hohes Maß an Finanzierungssicherheit gewährleistet. Insgesamt gilt, mit Augenmaß zu handeln. Gerade Unternehmen mit Deckungsvermögen, wie etwa bei einer Direktzusage mit CTA oder einer rückgedeckten Unterstützungskasse, werden wegen der höheren Insolvenzsicherungskosten die Wahl des Durchführungswegs neu prüfen. Deshalb die bAV insgesamt infrage zu stellen hieße jedoch, das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Erschienen in: bAV Spezial, 10/2009
Von: Katharina Schmitt

Wie Führungskräfte eine lukrative Rente bekommen

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Eine gute betriebliche Altersvorsorge spielt für Führungskräfte eine wichtige Rolle. Arbeitgeber setzen dabei oft auf Unterstützungskassen. Die hat viele Vorteile. Aber es gibt auch noch andere Wege zu einer lukrativen Rente.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Steuervorteile verschenken – in Krisenzeiten ist das besonders ärgerlich. Noch Anfang 2008 ergab eine vom Versicherer Delta Lloyd in Auftrag gegebene Untersuchung des FAZ-Instituts unter 1.000 Beschäftigten mittelständischer Unternehmen, dass nur jeder zweite Beschäftigte, der per Entgeltumwandlung für das Alter vorsorgt, den steuerlichen Förderrahmen für die Firmenrente kennt. Bei jenen, die über eine Unterstützungskasse vorsorgen – immerhin die älteste Einrichtung speziell für die Abwicklung von Betriebsrenten überhaupt -, fiel das Ergebnis noch ernüchternder aus: Kein einziger der 1.000 Befragten wusste, dass man in Unterstützungskassen nahezu unbegrenzt steuerfrei Gehalt einzahlen kann.

Dabei ist gerade dies der große Vorteil der Unterstützungskasse, die sich als zwischengeschaltete Versorgungseinrichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den ersten Blick wenig von Pensionskasse und Pensionsfonds unterscheidet. Doch schon die Rechtsbeziehung ist eine andere. Während bei den anderen beiden Modellen der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber den jeweiligen Versorgungseinrichtungen hat, haftet im Fall der Unterstützungskasse der Arbeitgeber selbst für die Erfüllung der Leistungen. „Formaljuristisch gewährt die Unterstützungskasse auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Die Gerichte konstruieren jedoch einen faktischen Rechtsanspruch“, sagt Martina Schmilewski, Spezialistin für betriebliche Altersversorgung (BAV) bei Delta Lloyd: „Um Risiken abzufedern, sichern sich daher viele Unterstützungskassen per Rückdeckung bei großen Versicherern ab.“

Zur Sicherheit des Arbeitnehmers muss der Unternehmer außerdem Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) zahlen. Dieser übernimmt bei Insolvenz der Firma die Rente der Angestellten. Die zusätzlichen Kosten für den Verein rechnen sich für den Arbeitgeber. Denn die gezahlten Beiträge sind nicht nur bis zum derzeitigen Höchstsatz von 4.392 Euro sozialabgabenfrei. Der Gesetzgeber erlässt dem Unternehmer darüber hinaus für die Zuwendungen die kompletten Steuern. Denn U-Kassenbeiträge gelten als voll abzugsfähige Betriebsausgaben – und nicht als Arbeitslohn. „Erst die späteren Leistungen sind für den Arbeitnehmer dann voll lohnsteuerpflichtig“, erklärt Betriebsrentenspezialistin Schmileswki.

Die U-Kasse bietet Angestellten vor allem zwei Vorteile. Im Gegensatz zu Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen können sich Mitarbeiter mit Zuwendungen des Chefs oder eigenen Beiträgen – ebenfalls unbegrenzt steuerfrei – in beliebiger Höhe absichern. Und damit nicht genug. „Gerade in Unternehmen, in denen die Mitarbeiter gut bis sehr gut verdienen, bietet sich eine Kombination aus Unterstützungskasse und anderen Durchführungswegen an. Dadurch können die Mitarbeiter höhere Beträge steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau der Betriebsrente nutzen“, erklärt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der PS-Pension Solutions, die Unternehmen zur betrieblichen Altersversorgung berät. Anders als bei der Direktzusage, die ebenfalls unbegrenzt hohe Beiträge zulässt, kann der Unternehmer allerdings keine einmaligen Prämien für Mitarbeiter in die Unterstützungskasse zahlen.

Wenn Unternehmen eine Unterstützungskasse statt einer Direktzusage für die Altersversorgung ihre Mitarbeiter wählen, sind die Unterschiede aber noch weitaus größer. So schmälern beispielsweise bei der Direktzusage Rückstellungen den Gewinn. „Für Unternehmen mit einem hohen steuerpflichtigen Gewinn kann deshalb auch die Direktzusage eine attraktive Lösung sein“, sagt Saßmannshausen. „Will das Unternehmen eine bilanzneutrale Lösung für die betriebliche Altersversorgung, ist dagegen die Unterstützungskasse die richtige Wahl. Denn für diesen externen Durchführungsweg müssen keine Rückstellungen gebildet werden.“

Für kleinere Mittelständler eignet sich die Unterstützungskasse noch aus einem weiteren Grund. Häufig ist die Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Renten nämlich mit viel Arbeit verbunden: Fehlt eine Personalabteilung, bleibt alles am Chef hängen. Im Gegensatz zur Direktzusage sind Unterstützungskassen aber fast immer vollständig ausgelagert. Dann entfällt erheblicher Verwaltungsaufwand.

Um die richtige Altersvorsorge für seine Mitarbeiter auszuwählen, sollten Unternehmer zudem die Zukunft einbeziehen, vor allem was die Struktur ihrer Belegschaft angeht, betonen Experten. So ist die Unterstützungskasse – ähnlich wie Direktzusagen – eher für Unternehmen mit konstanter Belegschaft interessant. „Innerhalb dieses Durchführungsweges kann der Arbeitnehmer seine Rentenansprüche nämlich selten mitnehmen, wenn er die Firma wechselt“, warnt Schmilewski von Delta-Lloyd. Es sei denn, der neue Arbeitgeber tritt der alten Unterstützungskasse bei.

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Erschienen in: Handelsblatt, 24.09.2009
Von: Florian Riesterer

Die Rente ist sicher

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Totgesagte leben länger: Der alte Spruch gilt für die umlagefinanzierte gesetzliche Rente, die in der Finanzkrise plötzlich wieder als Modell gehandelt und von der OEVD jedem ihrer 30 Mitgliedstaaten zur Nachahmung empfohlen wurde. Er gilt aber auch für die Betriebsrente.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Wachsende Konkurrenz, höherer Kostendruck: In den 80er- und 90er-Jahren stiegen immer mehr Firmen aus der damals fast ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) aus. Mit der Rentenreform 2001 wurde das Modell wieder eingeführt; seit 2002 muss jedes Unternehmen mindestens eine Variante der Betriebsrente anbieten. Laut TNS Infratest hat inzwischen jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigter einen entsprechenden Rentenanspruch. Das Konzept ist Erfolg entsprechend: „Es gibt keine Form der Altersvorsorge, die zugleich ähnlich flexibel, sicher und lukrativ ist“, sagt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer des unabhängigen Beratungsunternehmens PS-Pension Solutions GmbH. Arbeitnehmer können die Raten zur Direktversicherung jederzeit der individuellen Lage anpassen. „Die Personalabteilung sehen es nicht gern, aber im Grunde könnte der Beitrag monatlich verändert werden“, so der bAV-Experte. Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz können genauso integriert werden wie Dynamisierung, vermögenswirksame Leistungen oder Riester-Förderung. Dem inzwischen üblichen Jobhopping trug der Gesetzgeber Rechnung, die Rente ist auch für den ‚Fall einer Pleite des Unternehmens sicher, und die konservative Anlagepolitik in der Betriebsrente hat sich bislang bestens bewährt.

Anders als früher ziehen sich die Arbeitgeber mehr und mehr aus der Finanzierung zurück. Nur knapp zwei Fünftel aller künftigen Betriebsrentner spart heutzutage allein die Firma. Die anderen greifen zumindest teilweise aufs eigene Nettogehalt zurück. Trotzdem: Dank staatlicher Hilfen kommt auch so eine nette Summe für das Leben nach der Arbeit zusammen.

Die Formel für die Aufbesserung der Rente heißt Entgeltumwandlung. Dabei können Arbeitnehmer bis zu 2592 Euro im Jahr aus ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei in ihre Vorsorge umleiten. Zahlt ein Single mit einem Bruttogehalt von 3600 Euro beispielsweise 200 Euro monatlich an Beiträgen, belastet ihn das netto nur mit 81 Euro. Ersparnis: 119 Euro Steuern und Abgaben monatlich. Für Führungskräfte ist deutlich mehr drin als die geförderten Jahresbeiträge von rund 2600 Euro. Fünf vom Staat subventionierte Modelle gibt es: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Variante er anbietet. Großbetriebe haben früher meist Direktzusagen gegeben, und mit 54 Prozent des Gesamtvolumens ist diese Variante nach wie vor die häufigste Form. Kleine Unternehmen scheuen den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und bieten bevorzugt Direktversicherungen an. Die größeren zeihen inzwischen mehr und mehr nach.

Die Direktversicherung ist die simpelste Form der bAV. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Das Rechnet sich immer, auch wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst finanziert: ER spart Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Interessanter wird es, wenn sich der Arbeitgeber beteiligt. Das muss diesen nicht einmal etwas kosten. Wenn der Mitarbeiter Gehalt umwandelt, spart auch der Arbeitgeber seine Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei 2400 Euro jährlichen Entgeltumwandlungen und einer Abgabequote von 20 Prozent macht dies für den Arbeitgeber 480 Euro Ersparnis im Jahr, die er an den Arbeitnehmer weiterreichen kann.

DEM SPITZENSTEUERSATZ ENTGEHEN

„Unternehmen nutzen die bAV auch als Mittel der Personalpolitik“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung. Die im TecDax gelistete Roth & Rau AG etwa zahlt im Monat für jeden der 650 Beschäftigten 50 Euro in eine Direktversicherung. Wer mag, kann aufstocken. „Unsere Mitarbeitet sind hoch spezialisiert und der Schlüssel für unseren Erfolg“, sagt Finanzchef Carsten Bovenschen. Die auf Produktionsanlagen für die Solarindustrie spezialisierte Gesellschaft rekrutiert ihre Spitzenkräfte in ganz Europa. Die will man langfristig binden und versucht dies über zusätzliche Pensionszusagen. „Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, High Potentials mit attraktiven Incentives zu motivieren“, sagt Norbert Steinle, bAV-Experte bei der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner. Hintergrund: Über Unterstützungskassen oder Direktzusagen sind Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. So könnten Tantiemen oder Boni der Leistungsträger steuerlich optimiert werden, meint Steinle. Führungskräfte sollten das bei Vertragsverhandlungen mit ihrem Arbeitgeber nicht aus dem Auge verlieren.

Besserverdiener sparen dann zwar keine Sozialabgaben mehr, entgehen aber dem Spitzensteuersatz. Wer bei einem Monatseinkommen von 7200 Euro monatlich 600 Euro aus dem Bruttogehalt abführt, verzichtet netto nur auf gut 300 Euro. Nach 30 Jahren ergibt sich bei einer durchschnittlichen Verzinsung von vier Prozent ein Vermögen von gut 400 000 Euro. Das wiederum reicht für deine lebenslange Rente von etwa 1600 Euro. Beider Auszahlung fallen zwar Steuern und Krankenversicherungsbeiträge an – die sind dann aber in der Regel deutlich niedriger als in der aktiven Zeit.

Wer die bAV an eine Riester-Förderung koppelt, verschenkt Vorteile. Denn Betriebsrenten mit Rister-Förderung sind für Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig. Zudem dürfen private Riester-Sparer ihre Vorsorgeleistungen als Sonderausgaben geltend machen. „Wer kann, sollte beide Förderungswege separat nutzen“, rät Saßmannshausen.

Ein Arbeitgeber für ein ganzes Leben – diese Erwerbsbiografie ist selten geworden. Entsprechend hat der Gesetzgeber die Regeln in der bAV gelockert. Für einen dauerhaften Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Rente mussten Mitarbeiter früher mindestens zehn Jahre im Unternehmen sein; heute reichen fünf für dies sogenannte Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus. Wer die Vorsorge selbst finanziert, muss gar keine Fristen beachten. Den Barwert ihrer Zusagen können Mitarbeiter bei einem Jobwechsel leichter mitnehmen als früher, ohne neuerliche Abschlusskosten.

Die konservative Anlagepolitik aller bAV-Spielarten mit durchweg geringen Aktien- und hohen Rentenquoten hat sich in der Krise bewährt. „Es gab lediglich Dellen, aber keine Löcher“, fasst Klaus Stiefermann zusammen. Zwar wirkt sich der Crash am Kapitalmarkt auf künftige Überschussbeteiligungen aus, sodass auch die Betriebsrenten magerer ausfallen dürften als in den guten Jahren gedacht. Verluste müssen Rentner indes nicht befürchten. Bei den konservativ ausgerichteten Direktversicherungen oder Pensionskassen ist eine Mindestverzinsung 2,25 Prozent garantiert. Selbst bei Pensionsfonds, die unbegrenzt in Aktien investieren dürfen, ist das eingezahlte Kapital sicher. Je nach Ausgestaltung greift auch bei Direktzusage und Unterstützungskasse die Kapitalgarantie, teils sogar eine Mindestverzinsung. Wird das Geld in den Unternehmen knapp, können Arbeitgeber ihren Zuschuss zukünftig zwar zurückfahren oder streichen, einmal gemachte Zusagen sind jedoch unantastbar. Selbst Unternehmenspleiten bringen die Betriebsrente nicht in Gefahr. Einlagen in Direktversicherung oder Pensionskasse fließen aus dem Unternehmen zu Versicherern, die Rücklagen für die Rente gehören nicht zu Konkursmasse. Die Policen unterliegen den Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geraten die Versicherer in Schieflage, springt wie bei anderen kapitalgedeckten Versicherungen die Auffanggesellschaft Protektor ein. Arbeitgeber, die Unterstützungskasse, Direktzusage oder Pensionsfonds anbieten, stehen nicht nur mit dem Betriebsvermögen gerade. Sie sind zudem verpflichtet, die Renten über den Pension-Sicherungs-Verein (PSVag) abzusichern. Bei Insolvenz übernimmt der Zahlungen bis zu einer maximalen Rente von 7500 Euro monatlich.

Beruhigend für alle Betriebsrentner:

Auch bei langer Arbeitslosigkeit bleibt das zugesagt Ruhegeld erhalten. Es ist selbst dann vor dem Zugriff der Behörden geschützt, wenn Arbeitslosengeld II beantragt wird. Guthaben aus privaten Lebens- oder Rentenversicherungen müssen dagegen bis auf eine kleine eiserne Reserve aufgebraucht werden, bevor der Staat einspringt.

Trotz solcher Vorzüge – ein Renner ist die Entgeltumwandlung bei den meisten Arbeitnehmern nicht. „Bisher nutzen gerade einmal zehn Prozent der Beschäftigten den Gestaltungsspielraum“, sagt bAV-Experte Saßmannshausen. Hoffnung auf mehr Einsicht besteht allerdings. In einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Postbank haben mit 45 Prozent fast die Hälfte der Deutschen die bAV als „ideale Form der Alterssicherung“ identifiziert. Jeder Dritte hält sie für besonders sicher – so viel wie nie seit Beginn der jährlichen Umfrage vor sechs Jahren. Nur gesetzliche Rente und Eigenheim stehen in de Augen der Befragten besser da.

Checkliste – darauf sollten Sie achten:

Rechtslage. Macht der Arbeitgeber kein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder informiert nicht hinreichend, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche einklagen, ebenso entgangene Sozialversicherungs- und Steuerersparnis sowie Kapitalisierungszeiten.

Bedürfnisse definieren. Die bAV ist eine reine Altersvorsorge, Beiträge sind nicht beleihbar. Wer sie kündigt, zahlt Steuervorteile und gesparte Abgaben nach.

Riester oder Betriebsrente. Wer viel Steuern zahlt, fährt mit der bAV gut. Kinderreiche profitieren besonders von Riester-Zulagen. Wer kann, nutzt beide Förderungen. Vermögenswirksame Leistungen lassen sich integrieren.

Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Elternzeit. Versicherte können Policen ruhen lassen. Das ist nicht ratsam, wenn Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mitversichert ist. Einige Anbieter verlangen bei Wiedereinstieg neue Gesundheitsprüfungen und erhöhen die Prämien. Es lohnt sich, den Mindestbetrag von 25 Euro weiter zu entrichten.

Jobwechsel. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist die sogenannte Portabilität garantiert. Aber: Das gilt nur für den Wert der bisherigen Zusage, nicht für Vertragsbedingungen. Möglich also, dass der Garantiezins niedriger ausfällt oder dem vom neuen Arbeitgeber angebotenen Vertrag eine andere Sterbetafel zugrunde liegt. Wer Einbußen befürchtet, kann den Vertrag weiter bedienen, aber ohne Steuervorteile. Besser: den neuen Arbeitgeber bitten, als Versicherungsnehmer in den alten einzuspringen.

Erschienen in: Capital, 10/2009
Von: Birgit Wetjen, Heinz-Peter Arndt

Die Betriebsrente ist gut abgesichert

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Viele Unternehmen werden den Rentnern in den kommenden Jahren jedoch die Anpassung an die Inflationsrate verweigern.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die Betriebsrentner des Autozulieferers Ymos haben allen Grund zu feiern: Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeit und prekärer Lage des Unternehmens muss die Firma ihren ehemaligen Mitarbeitern ihre Betriebsrente zahlen. Fehlende Leistungsfähigkeit sei kein Grund, sich von übernommenen Zahlungspflichten zu lösen, urteilte das hessische Landesarbeitsgericht in der vergangenen Woche. Ymos ist kein Einzelfall. Immer mehr Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Daher fragen sich immer mehr Arbeitnehmer: Wie sicher ist meine Altersvorsorge über den Betrieb überhaupt noch? Muss ich mich auf Kürzungen einstellen? Pauschal lässt sich das nicht einfach beantworten. Denn je nach Art der Betriebsrente – es existieren fünf verschiedene sogenannte Durchführungswege – sind die Anwartschaften der Arbeitnehmer unterschiedlich abgesichert (siehe unten). „Doch letztendlich ist keine Kapitalanlage auch nur annähernd so gut abgesichert wie die betriebliche Altersvorsorgung“, sagt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der PS Pension Solutions GmbH.

Denn selbst im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers oder der Versorgungseinrichtung sind die Betriebsrentenansprüche abgesichert. Zudem können die Rentenansprüche der Mitarbeiter nicht einfach gekürzt werden. „Grundsätzlich sind die Anwartschaften und die laufenden Rentenansprüche aus Betriebsrenten geschützt“, sagt Andreas Walle, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg.

Pensionssicherungsverein

Geht ein Unternehmen Pleite, springt bei Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds der Pensionsversicherungsverein (PSV) ein. „Durch diesen ist die monatliche Betriebsrente bis zur Höhe von 7455 Euro im Westen und bis zu 6300 Euro im Osten geschützt“, sagt Fachanwalt Walle.

Dies ist in der Vergangenheit beispielsweise nach den Insolvenzen von AEG, Philipp Holzmann, Fairschild Dornier oder Babcock-Borsig geschehen. „Der Pensionssicherungsverein hat seit seiner Gründung 1974 schon viele Unternehmensinsolvenzen aufgenommen“, sagt Frank Neuroth, verantwortlicher Vorstand bei der Ergo-Versicherungsgruppe für die betriebliche Altersvorsorgung.

Bereits heute erhalten rund 450 000 Betriebsrentner ihre Rente von PSV und nicht von ihrer ehemaligen Firma. Im Schnitt erhält jeder Ruheständler vom Pensionssicherungsverein 130 Euro im Monat.

Verfallbare Ansprüche

Der PSV zahlt jedoch nur dann, wenn folgende beiden Bedingungen erfüllt sind: „Die Ansprüche aus Betriebsrenten bleiben bei einem Ausscheiden nur dann bestehen, wenn die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre besteht und der Arbeitnehmer zudem das 25. Lebensjahr vollendet hat“, sagt der Hamburger Fachanwalt Walle. Diese Altersgrenze gilt für alle ab 2009 abgeschlossenen Betriebsrenten.

Wer bereits vor 2009 über den Betrieb fürs Alter vorgesorgt hat, muss zum Zeitpunkt der Insolvenz das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Doch Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente über die sogenannte Entgeltumwandlung ohnehin aus eigener Tasche finanzieren, haben seit 2001 immer sofort einen unverfallbaren Anspruch. Ein Totalverlust der Ansprüche droht nur, wenn ausschließlich der Arbeitgeber in den Vorsorgevertrag eingezahlt hat und die beiden genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

Wer über eine betriebliche Direktversicherung fürs Alter vorsorgt, ist im Fall einer Insolvenz durch Protektor, den Sicherungsfonds der Lebensversicherer, geschützt. In einigen wenigen Fällen springt auch der Pensionssicherungsverein ein.

Wie das Beispiel der ehemaligen Ymos-Mitarbeiter zeigt, kann das Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Rentenzahlungen nicht einfach reduzieren oder gar ganz aussetzen. „Der Arbeitgeber ist in der Leistungspflicht. Bereits erworbene Betriebsrentenansprüche sind sicher“, sagt Neuroth.

Die Finanzkrise bringt derzeit zwar insbesondere Unternehmen in die Bredouille, die Direktzusagen gegeben haben und diese an externe Pensionsfonds oder Treuhandgesellschaften ausgelagert haben. Diesen Weg haben in den vergangenen Jahren auf Druck angelsächsischer Rating-Agenturen viele Konzerne gewählt, um bilanziell besser dazustehen.

Im vergangenen Jahr ist der Grad der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen bei Dax-Unternehmen von durchschnittlich 71 auf 64 Prozent zurückgegangen so eine Studie der Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin (RTP). „Bei den betrieblichen Versorgungswerken hat die gesamtwirtschaftliche Situation Spuren hinterlassen.

Der Kursverfall an den Aktienmärkten schlägt direkt auf die extern kapitalgedeckten Pensionsvermögen der Unternehmen durch“, sagt Thomas Jasper, Principal bei RTP. Dieser Umstand kann in einigen Unternehmen zu schlaflosen Nächten führen. Doch Arbeitsnehmer müssen sich von diesen Zahlen nicht verunsichern lassen. „Bereits erworbene Betriebsrentenansprüche sind sicher“, sagt Neuroth.

Betriebsrentenanpassung

Nichts desto trotz werden in den kommenden Jahren viele Betriebsrentner ihren Gürtel enger schnallen müssen. Die Unternehmen sind zwar verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die gezahlten Renten an die Inflationsrate oder an die Nettolöhne angepasst werden müssen. In jüngeren Verträgen haben Unternehmen sich häufig zu einer Anpassung der Renten um mindestens einen Prozentpunkt im Jahr verpflichtet.

„Dann entfällt eine turnusmäßige Überprüfung“, sagt Walle. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die Unternehmen die Anpassung der Betriebsrenten auslassen. „Das Unternehmen muss keine Anpassung vornehmen, wenn etwa der Wertzuwachs nicht aus eigenen Gewinn erzielt werden kann“, sagt Walle. Eine prekäre Schieflage des Unternehmens ist für eine Nichtanpassung der Betriebsrenten nicht erforderlich.

„Viele Firmen werden daher die Finanzkrise als Grund nutzen, um eine Anpassung zu umgehen“, fürchtet Karlheinz Große vom Bundesverband der Betriebsrentner. Bereits in den vergangenen Jahren hätte es immer Firmen gegeben, die auf wirtschaftlich schwierige Rahmenbedingungen verwiesen haben, um nicht mehr zahlen zu müssen. Werden die Renten bei steigenden Preisen nicht erhöht, bekommen die Betriebsrentner dies deutlich zu spüren.

Erschienen in: Die WELT, 23.07.2009
Von: Barbara Brandstetter

Falle für Kurzmitarbeiter

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Knapp 1,3 Millionen Arbeitnehmer befinden sich nach jüngsten Angaben der Bundesagentur für Arbeit derzeit in Kurzarbeit. Sie müssen mit weniger Lohn und Gehalt auskommen, schließlich beträgt das Kurzarbeitergeld nur rund 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens; wer ein Kind hat, muss mit 67 Prozent vom Netto auskommen.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

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Viele überlegen sich daher, wo sie sparen können. Mancher denkt dabei auch an die Vorsorge und kürzt die Zahlungen für die betriebliche Altersvorsorge oder verzichtet ganz auf sie. „Doch Vorsicht“, warnt Uwe Saßmannshausen, Betriebsrentenexperte und Chef des Erlanger Unternehmens Pension Solutions.

„Wer seine Zahlungen für die betriebliche Altersvorsorge aussetzt, muss mit erheblichen Nachteilen beim Versicherungsschutz und Einbußen bei der Rente rechnen.“

Viele Arbeitnehmer sorgen per Entgeltumwandlung fürs Alter vor.

Das heißt: Von ihrem Bruttolohn fließen entweder Monat für Monat bestimmte Beträge in ein Vorsorgeprodukt, etwa eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse. Oder sie stecken Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Vorsorge. Dabei wird also Lohn oder Gehalt, sogenanntes „Entgelt“, umgewandelt in Kapital für Altersvorsorge – daher der Ausdruck.

Das Problem ist: In vielen Betriebsrentenverträgen ist ein Berufsunfähigkeitsschutz eingebaut. Kann ein Arbeitnehmer zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr oder eingeschränkt ausüben, zahlt die Versicherung weiterhin die Beiträge. „Dies gilt jedoch nur, wenn die Beiträge stets ohne Unterbrechung gezahlt wurden“, sagt Saßmannshausen. „Bei einer Unterbrechung der Beitragszahlungen verliert der Versicherte diesen Schutz.“

Dies passiert allerdings nicht sofort. Vielmehr kann der Arbeitnehmer seinen Betriebsrentenvertrag bis zu zwei Jahre lang beitragsfrei weiterlaufen lassen. Nach dieser Zeit hat er die Möglichkeit, die fehlenden Beiträge nachzuzahlen. Saßmannshausen: „Tut er dies nicht, verliert er den Versicherungsschutz.“

Wichtig ist auch: Setzt der Arbeitnehmer die Beiträge zunächst aus und will er den Vertrag später fortsetzen, kann es sein, dass der Versicherer auf einer erneuten Gesundheitsprüfung besteht. „Dann kann es sein, dass er in eine Tarifgruppe mit verschlechterten Konditionen aufgenommen wird, sofern die Berufsunfähigkeit mitversichert ist.“ Saßmannshausen rät:

Statt die Zahlungen ganz auszusetzen, können Arbeitnehmer nur einen Mindestbeitrag leisten, so sichern sie sich zumindest den Anspruch auf den Versicherungsschutz. „In der Regel reichen dazu 25 Euro im Monat aus.“

Erschienen in: Süddeutsche Zeitung, 23.07.2009
Von: Marco Völklein

Einfache Sprache

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Das Thema betriebliche Altersvorsorge muss spannend verpackt sein. Das glaubt Vertriebsprofi Uwe Saßmannshausen. Das Thema erzeugt bei vielen Angestellten in Unternehmen Aversionen: Betriebliche Altersvorsorge erscheint oft sperrig und in seinen Feinheiten unverständlich.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Seit 2002 ist mehr private Vorsorge gefordert, weil die gesetzliche Rente nicht mehr den Lebensstandard sich. Dennoch interessieren sich Mitarbeiter wenig für die Konzepte, die ihr Arbeitgeber ihnen präsentiert (s. Tabelle). In vielen Fällen werden die Konzepte von einem Moderator auf einer Betriebsversammlung präsentiert, eine individuelle Betreuung findet nicht statt. In der Regel liegt die Abschlussquote für betriebliche Altersvorsorge in den Unternehmen bei fünf bis zehn Prozent.

Diese Lücke wollte Uwe Saßmannshausen, langjähriger Vertriebsprofi und Geschäftsleiter der PS-Pension Solutions GmbH, Erlangen, schließen. Er sah sich viele Modelle von unternehmenseigenen Altersvorsorgen an. Sein Fazit: „Sachlich und fachlich waren sie richtig, aber waren nicht vermittelbar.“ Denn die Sprache war zu komplex. „Niemand der sich nicht tagtäglich mit dem Thema beschäftigt, hätte diese verstanden“, analysiert Saßmannshausen. Hier begann seine Arbeit: „Ich übersetzte die Thematik in eine Sprache, die jeder versteht“. Paragraphen und Ordnungsdeutsch kommen in den Präsentationen nicht vor. Das Prinzip von PS: Die en Berater gehen in das Unternehmen, das seine Mitarbeitern die Altersvorsorge anbieten will. Zusammen mit der Geschäftsleitung erarbeiten sie eine Lösung, die den Mitarbeitern erläutert wird. „Dazu erklären wir – für alle verständlich – in kleinen Gruppen mit maximal 20 Personen das Konzept“, sagt der Geschäftsleiter. Im Anschluss an die Präsentationen wird ein individueller Vorsorgeplan erstellt. Der Mitarbeiter erhält diesen in einen Vier-Augen-Gespräch. Bei PS liegt die Beteiligungsquote nach eigener Aussage „bei 50 Prozent plus x“. Ein Ergebnis, dass auch die Unternehmen freuen dürfte.

Erschienen in: Werben & Verkaufen, 26/2009

Angriff auf die große Leere

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Krisenfester als die private ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das dürfte sich in der Finanzkrise zeigen. Aus dem Bruttovermögen lässt sich leichter sparen – wenn Mitarbeiter den Vorteil erkennen. Wie diese Erkenntnis systematisch in Verträge umgemünzt wird, zeigt ein Makler.

Auf den Punkt gebracht

  • Mit einem neuen Marketing-Konzept will die PS GmbH die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufmischen
  • Das solche Modelle notwendig sind, zeigt die Statistik: Die Entgeltumwandlung stagniert
  • Das Konzept könnte Nachahmer finden, denn zu leeren bAV-Rahmenverträgen droht das Aus.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Nacktes Entsetzen löste Klaus Kortmann von der TNS Infratest Sozialforschung am Ende seiner Analyse zur Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge aus. Gerade noch ruhig blieben die Delegierten des Berliner Kongresses der Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge (DGbAV), als der Wissenschaftler feststellte, dass die bAV seit Dezember 2005stagniert. Unruhe entstand hingegen, als er vorschlug, jeder Mitarbeiter in Deutschland sollte zwangsweise einen Beitrag in eine zusätzliche Betriebsrente zahlen. Damit war Kortmann weit über seinen Vortrag hinausgeschossen und erntete scharfe Kritik im Plenum. Immerhin kämpft die von den Arbeitgebern geförderte DGbAV seit 2006 energisch gegenjede automatische Entgeltumwandlung. Erfolg tatsächlich magerTrotzdem blieb ein bitterer Nachgeschmack: Denn Fakt bleibt, dass es in den letzten Jahren keinem mehr so richtiggelingt, die vom Staat geforderte Breitenwirkung der betrieblichen Altersvorsorge in die Tat umzusetzen. Seit zum1. Januar 2001 der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung eingeführt wurde, ist die Quote der Beschäftigten, die eine Betriebsrente vereinbart haben, zwar kontinuierlich auf rund 64 Prozent gestiegen. Doch diese Zahlen würden bei weitem nicht die Realität der betrieblichen Altersvorsorge widerspiegeln, behauptet Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der Pension Solutions GmbH (PS). „Seit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben sich gerade einmal zehn Prozentder sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer für eine ergänzende betriebliche Altersversorgung entschieden.“Auf höhere Zahlen komme man nur, wenn man die Beschäftigten aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst zusammenzählt und die klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten, die es schon lange vor der Einführung der Entgeltumwandlung gab, mit in diesen Topf werfe. In zwei Drittel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern existieren gar keine Betriebsrenten. Selbst in Firmen mit 50 bis 99 Beschäftigten hätten höchstens zehn Prozent der Mitarbeiter bAV-Anwartschaften. Zudem sei die Qualität dieser Verträge oft sehr schlecht. „75 Prozent der Riester-bAV-Policen sind Mindestbeitragsverträge. Da gibt es später 45 Euro Rente“, kritisiert Saßmannshausen. Fazit: Die tolle Entwicklung in der bAV zeichne sich eigentlich vor allem durch Leere aus – nämlich Hunderte von Rahmenverträgen, die einfach nicht erfüllt werden könnten. Keiner macht mit. Die Durchdringungsquoten seien in der Regel einfach mies. Konkrete offizielle Daten sind aber Mangelware. So hält sich die Branche mit verwertbaren Zahlen zurück. „Die Bandbreite ist gewaltig“, sagt Katrin Wahl vom Marktführer Allianz aus Stuttgart. Ähnlich verschwiegen reagiert die Gothaer aus Köln. Durchschnittszahlen wären kaum aussagekräftig. Es komme auf die Branche und die Einstellung des Arbeitgebers an. Ein Tarifvertrag mache eine Verankerung leichter, frühere Verkaufsversuche erschwerten den Absatz erheblich.„Seit 20 Jahren gibt es vermögenswirksame Leistungen. Undtrotzdem liegt die Abschlussquote derzeit gerade einmal bei80 Prozent, erläutert Wahl. Bei der bAV würde es noch langedauern, bis ähnliche Zahlen erreicht wären. „Bei den beiden großen Lebensversicherern, der Ergo, Hamburg-Mannheimer und Victoria, wurden in jüngster Vergangenheit keine Durchdringungsquotenberechnungen über alle Kunden durchgeführt. Nur für den Durchführungsweg Pensionskasse wurde eine solche Berechnung per Ende 2007 erstellt“, erläutert auf Performance-Anfrage Ergo-Sprecherin Petra Wahedi. Leider gibt es aber auch für die Pensionskasse keine Zahl „weil hier ein Branchenschlüssel fehlt“. Scheinbar möchte die Brancheihre eigenen Zahlen nicht kennen. Wen wundert es. So nahmen beispielsweise an einem bAV-Rahmenvertrag bei einemöffentlich-rechtlichen Kunden der VersicherungskammerBayern nur rund vier Prozent der Bediensteten teil.

Gefühl in den Verkauf

Demgegenüber rechnet der Geschäftsführer der PS GmbH blitzschnell: „Seit 2001 haben wir rund 60.000 Einzelgespräche geführt. Unsere Durchdringungsquote liegt derzeit bei rund 58Prozent“, sagt Saßmannshausen stolz. In vier Wochen wären beispielsweise 1.800 Mitarbeiter in die Metallrente überführt worden, für eine Bank nach schon vierjähriger bAV-Laufzeit noch weitere 70 Mitarbeiter. Der eloquente Saßmannshausen, früher aktiver Vertriebler bei einem Kölner Versicherer, glaubt den Stein der Weisen gefunden zu haben. „Fast alle verkaufen bAV höchst rational. Ein emotionales Konzeptfehlt einfach“, so der Versicherungsmakler. Das habe sein Haus nun entwickelt. In einem Kompakt-Seminar stellte die PS GmbH auf dem Düsseldorfer MCC-Kongress „ZukunftsmarktAltersvorsorge 2009“ das Verkaufssystem vor. „Wir bringen Gefühl in den bAV-Verkauf“, sagt Saßmannshausen und betont, dass es sich nicht um harte Verkaufstechnik handeln würde. „Unsere Devise heißt immer Empathie vor Abschluss“, betont der gelernte Jurist. So müssten die Berater zwar mir nur vier Fragen den psychologischen Mitarbeitertypeinschätzen und ihr Verkaufsgespräch dementsprechend ausrichten, dennoch sei für den gesamten Auftritt in einemUnternehmen ein zufriedener Nichtteilnehmer wichtiger als ein Zwangskunde. „Wir lassen den Mitarbeitern immer Zeit, ihre Entscheidung gründlich zu überschlafen.“ Damit will sich das Unternehmen erfolgreich von antiquierten Methodenabsetzen. Saßmannshausen: „Früher wurde der 45-minütige bAV-Vortrag per Powerpoint am Ende einer langen Betriebsversammlung durchgeballert.“ Dann wären nicht nur die Reihen längst leer gewesen. Es hätte zudem eine schlimme Stimmung geherrscht. Auch neue Methoden, wie Gehaltsbeileger, die Einspeisung der Infos in das Intranet der Firma oder die DVD mit Laienschauspielern, hätten eher kontraproduktivgewirkt. „Den sehr bAV-Rahmenvertrag gibt es schon, doch niemand füllt ihn aus“, sagt Saßmannshausen.

Erkenne den Mitarbeiter

Ganz anders die Strategie der PS GmbH. Sie funktioniert nach dem Motto: bAV ist gut – vermittle dieses gute Gefühl den Mitarbeitern ganz persönlich. Dabei will das Unternehmen sehr wohl Fakten vermitteln: doch diese in einer klaren Zielgruppenansprache. „Mit unserer wissenschaftlich fundierten Typenlehre nicht immer, aber meist genau richtig“, sagt Saßmannshausen. Solche individualisierten Gespräche wären deutlich nachhaltiger. Der Mitarbeiter fühle sich ganz anders in seiner Persönlichkeit ernst genommen und gewinne in der Regel eine deutlich positivere Einstellung zur bAV. Gleichzeitig setzt die PS GmbH auch noch auf übergreifende Faktorenim Gespräch. Sie hat beispielsweise festgestellt, dass vor allem Frauen besonders stark in der Firma kommunizieren würden, wenn ihnen die Beratung gefallen hat. Überhaupt setzt die PS GmbH derzeit ganz stark auf Frauen. Studien hätten gezeigt, dass Frauen nicht nur über Möbel und Reisen entscheiden würden, sondern oft auch über finanzielle Dinge. Die beste bAV-Information wäre verloren, wenn der Mitarbeiter zu Hause seiner Frau die Beratung und die Vorteile nicht erläutern kann. Daher werden die Berater derzeit mit speziellen Frauen-Themen vorbereitet. Saßmannshausen: „Für solche sozialpsychologischen Untersuchungen geben wir im Jahr rund 30.000 Euro aus.“ Tobias Bailer, ebenfalls Geschäftsführer der PS GmbH, erläuterte aus einer solchen Untersuchung, dass Männer noch immer eine deutlich verzerrte Wahrnehmung der Realität haben. So glauben Männer, dass sie zu 85 Prozent wichtige Entscheidungentreffen. Dies gilt, wenn sie allein gefragt werden. Wird die Machtverteilung innerhalb der Beziehung gemeinsam erfragt, entscheiden tatsächlich rund 85 Prozent der Frauen. „Solche Ergebnisse müssen unsere Betriebsfachleuchte im Beratungsgespräch umsetzen können“, sagt Bailer. Dreh- und Angelpunkt der Vorsorgeberatung der PS GmbH ist ein Antwortspielauf vier Seiten eines Flipcharts. Was genau dort stattfindet, soll nach Willen des Unternehmens Top Secret bleiben.

Die Berater

Verraten wird hingegen, dass die Berater zwei bis drei Tage unter die Lupe genommen werden. Es gebe viele Bewerber. Doch nur wenige wären tatsächlich für die anspruchsvolle Aufgabe qualifiziert. Die Leute würden regelrecht auseinandergenommen. Vorkenntnisse über die betriebliche Altersvorsorge seien nicht ausschlaggebend. Vermittelt würden neben Fachwissen vor allem Zielgruppenverständnis und Verhaltensforschung. Derzeit beschäftigt die Pension Solutions GmbH 60 feste und 40 freie Mitarbeiter. 50 Berater arbeiten vor Ort in den Betrieben. Chef Bailer: „Für sie haben wir im vergangenen Jahr 2.700 Hotelübernachtungen bezahlt, damit sie ausgeschlafen und ohne Druck an den Tisch des Mitarbeiters kommen. Rund 15 Prozent der Aufträge kommen von Versicherern. Der Rest teilt sich auf in Eigenakquise und Beauftragung durch Unternehmen. Dabei betreibt die Pension Solutions GmbH ganz klar Rosinenpickerei. So steigt sie nur in die Mitarbeiterberatung ein, wenn der Arbeitgeber einen eigenen Obolus – etwa die gesparten Sozialversicherungsbeiträge– an die Mitarbeiter weitergibt. „Steht der Chef nicht dahinter, werden wir als Gefahr ‚Hilfe, ein Verkäufer kommt?, wahrgenommen“, sagt Saßmannshausen. Zudem müssen alle Gespräche verbindlich in der Betriebszeit stattfinden. Gewünscht wird außerdem, dass auch BerufsunfähigkeitsoderUnfallschutz aufgesattelt werden kann. Neben einer Abschlusscourtage arbeitet die PS GmbH in der Regel auch noch für eine Folgecourtage. Dann nimmt für die Unternehmen jeden erdenklichen Störfall und wickelt ihn geräuschlos ab. Neben eine Abschlusscourtage arbeitet die PS GmbH in der Regel auch noch für eine Folgecourtage. Dann nimmt der Dienstleister den Unternehmen jeden erdenklichen Störfallbei der bAV ab. Egal ob ein Mitarbeiter kündigt, stirbt oder seine Betriebsrente gerne beitragsfreigestellt haben möchte- alles wird geräuschlos von der PS GmbH erledigt. Haftungssichere Strategie? Ob die Beratung wirklich haftungsfest ist, wird die Zukunft erweisen. Immerhin müssen bei jeder bAV-Beratung künftig die Pflichten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beachtet werden. Dafür müssen laut Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwältin aus Mühlheim an der Ruhr, die Gründe für jeden erteilten Rat klar und verständlich sein, jeder einzelne Mitarbeiter muss informiert werden. Es reicht nicht, nur die Geschäftsführung und den Betriebsrat zu informieren. Und die Informationen müssen sachlich richtig, wahrheitsgemäß, eindeutig und vollständig sein. „Bei fehlerhafter Beratung ist der Versicherer oder Makler zum Schadenersatz verpflichtet“, so Kisters-Kölkes. Ob der Gefühlsverkauf der Pension Solutions GmbH diesen neuen Auflagen standhält sollten Versicherer und Unternehmen besser vor dem Start klären.

Augen zu und durch: Freistellungoder Rückkauf kommt teuer

Musterrechnung für Beitragsverläufe in der betrieblichen Altersversorgung

Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1970, zahlt seit seinem 35. Lebensjahrjeden Monat vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze(BBG) in einen betrieblichen Rentenplan ein. Die BBG und damit die Beitragsleistung steigt jedes Jahr um 2,2 Prozent. Der Renteneintritt soll im Alter von 67 Jahren erfolgen. Fall 1: „Ohne Unterbrechung“ Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge bis zu seinem 66. Lebensjahrkontinuierlich ein. Nach 32 Beitragsjahren steht dann ein Kapital von 154.304 Euro zur Verfügung. Dies reicht für eine monatliche Rente von 796 Euro bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Fall 2: „Fünf Jahre Beitragspause “Der Arbeitnehmer setzt seine Beitragszahlungen für fünf Jahre von 2010 bis 2014 aus. Danach steigt er wieder bei vier Prozent der BBG in den Rentenplan ein und hält diesen bis zum Schluss durch. Das Versorgungsvermögen sinkt auf130.175 Euro, die monatliche Rente beträgt dann 671 Euro. Fall 3: „Rückkauf der Rentenversicherung“ Der Arbeitnehmer kauft seine betriebliche Rentenversicherung nach den ersten fünf Beitragsjahren zurück. Der Rückkaufswert beträgt dann rund 13.500 Euro – und entspricht damit fast der Einzahlung von rund 13.550 Euro (Wertgleichheit zwischen Ein- und Auszahlung). Dieses Vermögen wird verbraucht. Nachweiteren fünf Jahren (im Alter von 45 Jahren) steigt er wiederneu in einen betrieblichen Rentenplan ein. Zu Rentenbeginn mit 67 hat er dann ein Versorgungskapital von 105.470 Euro zur Verfügung. Dies reicht für eine Rente von 544 Euro. Unter dem Strich verliert der Kunde, der seine bAV zurückkauft, gegenüber dem Durchhalter rund 252 Euro Rente oder rund 31,6 Prozent. Ein schlagendes Argument, auch in Krisenzeitensein bAV-Konto weiter zu füllen.

Betriebsrenten in der Finanzkrise

„Die Renaissance der bAV geht weiter“, sagte HDI-Gerling Vorstand Lüder Mehren noch Anfang 2009 auf dem Düsseldorfer MCC-Kongress „Zukunftsmarkt Altersvorsorge 2009“.Betriebswirtschaftliche Anreize und Sicherheit seien ein Grund dafür. Tatsächlich wird die bAV aber deutliche Probleme mit der Krise bekommen. So sinkt der Wert der Pensionsrückstellungen bei Dax- und M-Dax-Unternehmen durch die Finanzkrise um etliche MilliardenEuro, weil viele Großunternehmen ihre Vermögenswerte für ihre Betriebsrenten in Treuhandgesellschaften ausgelagert haben, die sogenannten Contractual Trust Arrangements(CTA). Und die Kurse dieser Gesellschaften sind von der Talfahrtder Börse nicht verschont geblieben. Trotzdem gibt es aktuell wohl kaum Handlungsbedarf, denn bis zu Auszahlung der Verpflichtungen ist es oft noch lange hin. Eine Erholung der Aktien ist möglich. Gleichzeitig werden aber die Versicherer, die per Direktversicherung und Pensionskasse verkauft haben, ihre Überschussprognosen wohl nach unten korrigieren. Und möglicherweise müssen nicht regulierte Pensionskassen ihre Sanierungsklauseln aktivieren und die Prämien erhöhen oder die Leistungen senken. Auch die Arbeitgeber, die aus schweren wirtschaftlichen Zwängen die Anwartschaften zur bAV einfrieren und kürzen, dürften zu einer Imageverschlechterung der Branche beitragen. Das gilt auch für Beschwerden von gekündigten Arbeitnehmern, die noch keine Unverfallbarkeit ihrer betrieblichen Anwartschaft erreicht haben, weil sie noch keine 30oder 25 Jahre alt sind und noch nicht seit fünf Jahren dem Betrieb angehören. Zum guten Schluss könnte noch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtsdie Zillmerung – im Herbst steht eine Verhandlung an – als unzulässig für die bAV qualifizieren. Zahlen sollen das am Ende die Versicherer, so der Vorsitzende Richter, Gerhardt Reinecke. Betroffen sind Beschäftigte, die ihre Altersvorsorg ein einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren gekündigt haben. Für sie müsste der Arbeitgeber eine Wertgleichheit zwischen Ein- und Auszahlung herstellen und könnte sich das Geld aber später von den Versicherern zurückholen. Als kleiner Trost bleibt da nur, dass die laufenden Betriebsrentenüber den Pensionssicherungsverein (PSV) für Direktzusagen, Unterstützungskassen der Arbeitgeber, für Pensionsfondsund regulierte Pensionskassen (alle sind Mitglieder des PSV) von der Krise wohl kaum berührt sind.

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Erschienen in: Performance, 05/2009
Von: Uwe Schmidt-Kasparek

Hohe Teilnahmequote dank Kommunikation

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Pension Solutions berät jeden Arbeitnehmer persönlich zur bAV. Dieses Konzept nutzte die Firma Hemmersbach zum Vorteil für sich und die Mitarbeiter.

Je intensiver ein Unternehmen über das bAV-Angebot informiert, desto höher ist die Abschlussrate bei seinen Beschäftigten – so das Fazit des „Kundenkompass bAV_Spezial_HemmersbachBetriebliche Altersversorgung“ der Delta Lloyd Deutschland AG und des F. A. Z.-Instituts. Dies gilt, so die Studie, unabhängig von der finanziellen Beteiligungen des Arbeitgebers an der Betriebsrente. Als Irrglaube dagegen hat sich erwiesen, dass die betriebliche Altersversorgung allein durch die hochattraktiven Rahmenbedingungen zum Selbstläufer wird.

Bestätigen kann dies die Hemmersbach GmbH & Co. KG in Nürnberg, spezialisiert auf technische Vor-Ort-Dienstleistungen. Jahrelang erschöpfte sich, die Beteiligungsquote der 500 Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung in knappen fünf Prozent. „Über dieses magere Ergebnis waren wir keineswegs glücklich“, so Ralph Koczwara, Geschäftsführer bei Hemmersbach. Man entschloss sich, der Verbreitung der bAV einen weiteren Anschub zu geben durch den Wechsel zu einen Anbieter, der sich intensiv der Mitarbeiterberatung widmet.

Die Entscheidung fiel auf PS-Pension Solutions GmbH. Uwe Saßmannshausen, geschäftsführender Gesellschafter der PS- Pension Solutions GmbH, ist überzeugt: „Nur mit genügend Aufmerksamkeit und einem funktionierenden Kommunikationsprozess stellen sich vernünftige Durchdringungsquoten in der bAV ein.“

Workshops in Kleingruppen

Für dieses Ziel wurden in halbstündigen Workshops den Mitarbeitern in Kleingruppen die angebotenen Vorsorgemodule von sozialversicherungspflichtig angestellten, nicht provisionsabhängigen Beratern erklärt. Hemmersbach hatte die Workshops, die während des Tafelgeschäfts abgehalten wurden, für jeden Mitarbeiter zur Pflicht gemacht. „Dazu haben wir mit Teamleitern Zeitslots abgestimmt, sodass es zu keinen nennenswerten Störungen kam“, so Koczwara. Eine Woche später hatten die Mitarbeiter die Möglichkeit zu 20-minütigen Einzelberatungsgesprächen, in denen sie sich individuelle Berechnungen erstellen lassen konnten. Nach einer weiteren Woche holten sich die Berater von Pension Solutions bei jedem Mitarbeite die schriftliche Zu- oder Absage zu Teilnahme am Versorgungswerk ab. „Wenn es sein muss, kommen unsere Berater sogar zu Nachtschicht“ erläutert Uwe Saßmannshausen das Prinzip der direkten Kontaktaufnahme.

Auch die Personalabteilung wurde entlastet: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich in allen Fragen zu betrieblichen Vorsorge direkt an Pension Solutions wenden, neue Mitarbeiter werden über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung in einem Beratungsgespräch informiert. Zum anderen übernimmt das Beratungshaus die gesamte Abwicklung der Betriebsrentenansprüche bei Arbeitgeberwechsel, Eintritt in den Ruhestand, Elternzeit und Ähnlichem. Dass das Konzept aufgeht, beweist die Abschlussquote: Mit einer Inanspruchnahme von über 70 Prozent unserer Belegschaft sind wir mehr als zufrieden“, resümiert Koczwara.

Erschienen in: bAV Spezial, 03/2009
Von: Beate Dettmann

Firmen haben bei der bAV ein Kommunikationsproblem

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Sind die Erfolgsmeldungen zur betrieblichen Altersvorsorge nur schöngerechnet? Uwe Saßmannshausen, geschäftsführender Gesellschafter der PS-Pension Solutions GmbH und Vorstandsvorsitzender des Versorgungswerks mittelständischer Unternehmen, spricht mit impulse.de über Ergebniskosmetik und Lösungen zur Behebung der Probleme.

Wie verbreitet ist die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland?

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Seit 2002 haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Doch es haben sich seither nur zehn Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer für eine ergänzende betriebliche Altersversorgung entschieden. Bei der Bundesregierung heißt es zwar, zwei Drittel aller Arbeitnehmer hätten bereits eine Betriebsrente abgeschlossen. Auf dieses Ergebnis kommt man jedoch nur, wenn man die Beschäftigten aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst zusammenzählt und wenn man die klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten, die es schon lange vor der Einführung der Entgeltumwandlung gab, dazu rechnet.

Tatsächlich besitzen weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Ansprüche auf Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen. In zwei Drittel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern existieren gar keine Betriebsrenten. Selbst in Firmen mit 50 bis 99 Beschäftigten haben höchstens zehn Prozent der Mitarbeiter bAV-Anwartschaften. In Industrieunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten nutzen fünf Prozent der Beschäftigten die Vorteile der Entgeltumwandlung.

Wo liegt das Problem?

Auf verschiedenen Ebenen: Die Politik will nach den Rentenreformen der vergangenen Jahre Erfolge bei der privaten Altersvorsorge sehen. Mit etwas Ergebniskosmetik kann man der Öffentlichkeit zeigen: Seht her, wir haben alles richtig gemacht! Die Produktanbieter reagieren ähnlich, denn dort muss man gegenüber den Aktionären die eigenen Zahlen rechtfertigen. Auf Ebene der Unternehmen gibt es ein Kommunikationsproblem: Insbesondere kleine inhabergeführte Firmen scheuen hier den Beratungsaufwand und die –kosten. In größeren Unternehmen nimmt man sich zwar häufiger des Themas an. Aber bei dieser komplexen Materie ist es nicht damit getan, eine Meldung ans Schwarze Brett zu hängen oder einen Vortrag zu halten.

Wo können Unternehmen ansetzen, um eine höhere Durchdringung bei der Belegschaft zu erreichen?

In der Regel interessiert es keinen Arbeitnehmer, welcher Paragraf seine Versorgung regelt. Er will wissen, wie viel er von seinem Lohn für die Betriebsrente aufwenden muss – und natürlich was am Ende dabei herauskommt. Bei der Altersvorsorge hat man den Nutzen aber nicht sofort, sondern erst wenn die Rente gezahlt wird. Wer Mitarbeiter für ein betriebliches Versorgungssystem gewinnen will, muss bei den Grundlagen des Rentensystems beginnen und von dort eine Brücke zur persönlichen Versorgungsproblematik schlagen. Das alles ist zwar aufwändig. Doch es gehört zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, die Mitarbeiter in dieser wichtigen Frage zu unterstützen. Abgesehen davon profitiert auch der Arbeitgeber, denn erstens sinken die Kosten für die bAV wenn sich mehr Arbeitnehmer daran beteiligen. Zweitens zeigen Arbeitgeber, die dabei helfen die Versorgungslücke zu schließen, dass sie ihre Mitarbeiter und deren Probleme ernst nehmen. Sie können dafür mit deren Loyalität rechnen.

Erschienen in: impluse, 11.03.2009
Von: Bettina Blaß