Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat.

Gesamtübersicht:

Rechengröße

West

Ost

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 – allgemeine Rentenversicherung

34.857 €/Jahr

34.857 €/Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.765 €/Monat

2.345 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung

5.950 €/Monat

5.000 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

7.300 €/Monat

6.150 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

4.050 €/Monat

4.050 €/Monat

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