Neue Bemessungsgrenzen 2015

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat.

Gesamtübersicht:

Rechengröße

West

Ost

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 – allgemeine Rentenversicherung 34.999 €/Jahr 34.999 €/Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.835 €/Monat 2.415 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung 6.050 €/Monat 5.200 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 7.450 €/Monat 6.350 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 4.125 €/Monat 4.125€/Monat

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