Betriebliche Altersvorsorge bietet auch in der Krise Chancen

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Seit 2002 das Recht auf Entgeltumwandlung eingeführt und die staatliche Förderung ausgebaut wurden, entschieden sich immer mehr Beschäftigte für die Altersvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers. Doch jetzt scheint sich die Leidenschaft für Betriebsrenten abzukühlen. Dabei haben sie viele Vorteile – auch für Arbeitgeber.

Eine Reform mit Wirkung: Hatten 2001 erst 42 % der Beschäftigten in der deutschen

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Privatwirtschaft ein Recht auf eine betriebliche Rente erworben, stieg die Quote in den folgenden sieben Jahren auf 55 %. Schon zuvor hatte die rot-grüne Regierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) modernisiert und nicht mehr allein auf die Finanzierung durch die Arbeitgeber abgestellt. Der eigentliche Durchbruch aber kam 2002 mit dem Recht auf Entgeltumwandlung und teilweise Befreiung der Beiträge von Steuern und Sozialabgaben. Doch die Nachfrage wächst längst nicht mehr so dynamisch wie in den Anfangsjahren der „bAV moderner Lesart“, wie sie Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer des unabhängigen Beratungsunternehmens PS-Pension Solutions nennt. Erstmals seit der Reform ist 2008 die bei Lebensversicherungen versicherte Summe der Pensionskassen nicht mehr gestiegen. Daran mag eine gewisse Marktsättigung Schuld sein. Vor allem aber spielt die Verunsicherung der Arbeitnehmer eine Rolle. Wer kurzarbeitet oder gar um seinen Job bangt, für den ist Altersvorsorge zweitrangig. Der Dschungel der Bestimmungen tut ein Übriges. Zwar hat der Gesetzgeber inzwischen die Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Arbeitsplatzwechsel erleichtert. Und auch die Befreiung der bAV-Beiträge von der Sozialversicherung wurde unbefristet verlängert. Doch es bleibt unübersichtlich für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

„Pensionskassen haben noch nicht die erforderliche Dienstleistungsmentalität“

Fünf Durchführungswege gibt es in der bAV: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Doch wie wirkt sich welcher Weg aus? Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand? Und wer berät in meinem Sinne? Gerade im Versicherungssektor besteht die Gefahr, dass der Makler mehr auf seine Provision als auf das langfristige Wohl der Firma schaut. Dennoch präferiert Uwe Saßmannshausen für kleinere Unternehmen eine versicherungsförmige Lösung für die Mitarbeiter: „Wegen des geringen Verwaltungsaufwands ist aus meiner Sicht die Direktversicherung für Mitarbeiter das Mittel der Wahl.“ In die Direktversicherung dürfen Arbeitnehmer bis zu 4440 € steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Im Gegenzug sind allerdings die Rentenzahlungen später voll steuer- und für gesetzlich Krankenversicherte auch beitragspflichtig. Vorteil für den Unternehmer: Auch er spart – den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nämlich. Wenn es die wirtschaftliche Situation erlaubt, kann der Arbeitgeber aus dieser Ersparnis noch eine Zulage zahlen, z. B. in eine Unterstützungskasse. Diese zusätzlichen Einzahlungen mindern als Betriebsausgaben dann die Steuerlast des Arbeitgebers. Zwei weitere versicherungsförmige Wege stehen dem Arbeitgeber grundsätzlich offen: Pensionsfonds und Pensionskasse. Pensionsfonds kommen jedoch aufgrund des hohen Kapitalbedarfs nur als Versorgungswerk für sehr große Unternehmen in Frage. Die Pensionskasse beurteilt der Erlanger Berater distanziert: „Pensionskassen haben noch nicht die erforderliche Dienstleistungsmentalität entwickelt. Gerade für kleinere Unternehmen ist eine persönliche Betreuung, die über die reine Verwaltung der Vorsorgegelder hinausgeht aber eine wesentliche Anforderung.“

Die Beiträge zum Pensionssicherungsverein haben sich beinahe verdreifacht

Für die Altersversorgung des Chefs und – soweit vorhanden – der zweiten Führungsebene kann die Direktzusage, möglicherweise rückgedeckt über eine Unterstützungskasse, der Königsweg sein. „Etwa 85 % der Betriebsrenten-Zusagen an Geschäftsführer sind in Deutschland Not leidend. Sie wurden in der Regel über Lebensversicherungen gedeckt. Die Zusage entspricht der bei Vertragsabschluss prognostizierten Ablaufleistung. Doch die ist heute in der Regel realistisch nicht mehr zu erzielen“, so Saßmannshausen. Auf diese Problematik weist auch Claus Zapletal hin. Der Wirtschaftsingenieur hilft als zertifizierter Berater Unternehmen bei der Einrichtung bzw. Sanierung von betrieblichen Altersversorgungsmodellen. Zapletal stützt sich dabei auf ein von der Beratungsgesellschaft Dr. Schade entwickeltes Konzept. Es verzichtet komplett auf versicherungsförmige Lösungen und setzt auf die pauschaldotierte Unterstützungskasse und Direktzusagen mit alternativer Innenfinanzierung. „Damit bleiben die Beiträge im Unternehmen und die Kosten sinken“, argumentiert Zapletal. Diese Sichtweise werde insbesondere die Entgeltumwandlung stärken: „Also sollte man arbeitgeberfinanzierte Renten an eine angemessene Eigenvorsorge der Mitarbeiter per Entgeltumwandlung koppeln.“ Zudem brächten so die Direktzusage und die pauschaldotierte Unterstützungskasse dem Unternehmen sogar einen Liquiditätsgewinn – in Zeiten drohender Kreditklemme ein nicht zu unterschätzender Aspekt. „Bei der Direktzusage werden Rückstellungen für die späteren Rentenansprüche gebildet. Das mindert die Steuerlast des Unternehmens“, so der Berliner. Mit dem umgewandelten Geld aus dem Gehaltskonto der Mitarbeiter kann der Unternehmer dann arbeiten – und im günstigen Fall eine höhere Rendite erzielen als die Verzinsung, die er seinen Arbeitnehmern zugesagt hat. „Der Arbeitgeber bekommt damit praktisch von seinen Mitarbeitern einen günstigen und langfristigen Kredit – ohne Bonitätsprüfung und unabhängig von Banken.“ Wählt der Arbeitgeber die Finanzierung der Pensionsansprüche über eine pauschaldotierte Gruppen Unterstützungskasse, darf er als Mitträger des Versorgungswerks auch über die Mittelverwendung mitbestimmen. Zapletal: „Die Unterstützungskasse kann auch Darlehen an das Unternehmen vergeben, womit die Liquidität bei Bedarf zurückgeholt werden kann.“ Allerdings muss der Unternehmer bei diesen Modellen dem Pensions Sicherungs-Verein (PSV) beitreten. Diese Einrichtung springt ein, wenn ein Betrieb insolvent wird und übernimmt dann die Zahlung der Betriebsrenten. Dafür zahlen die so versicherten Unternehmen einen Beitrag im Promillebereich der Deckungssumme. In den letzten 35 Jahren lag der Satz im Schnitt unter 3 Promille. Doch die Finanzkrise hat sich 2009 mit einem großen Insolvenzfall kräftig ausgewirkt: Die Pleite von Arcandor sorgte maßgeblich dafür, dass der Beitrag in diesem Jahr sprunghaft auf 8,2 Promille gestiegen ist. „Dennoch gibt diese Solidargemeinschaft der Arbeitgeber der Altersversorgung eine größere Sicherheit, als sie die Versicherungen bieten können“, bekräftigt Zapletal.

Was Sie über Betriebsrenten wissen sollten -Betrieblich oder privat vorsorgen?

Bei einer Betriebsrente kann der Arbeitnehmer 2010 bis zu 4440 € aus seinem Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei investieren. Bei der Riesterrente sind es nur 2640 €. Zudem sind die Versicherungskosten bei den kollektiven betrieblichen Versorgungssystemen geringer als bei einem privaten Einzelvertrag. Für Geringverdiener und Kinderreiche kann die mit Zulagen geförderte Riesterrente vorteilhafter sein.

Wie sicher ist die Rente?

Bei den arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten steht der Arbeitgeber selbst für die Rentenzahlungen ein. Bei einer Firmenpleite springt der Pensionssicherungsverein ein. Zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge aus seinem Gehalt in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ein, erwirbt er einen direkten Anspruch gegenüber dem Versicherungspartner seines Arbeitgebers. Wird die Versicherung zahlungsunfähig, sichert Protektor, die Auffanggesellschaft der Versicherungswirtschaft, die Renten.

Bedroht die Finanzkrise die betriebliche Altersvorsorge?

Ein Großteil der betrieblichen Vorsorgegelder ist bei Versicherungen angelegt. Typische Lebensversicherer legen gerade einmal 4 % ihrer Vermögenswerte in Aktien an. In den versicherungsförmigen Durchführungswegen ist eine Verzinsung von 2,25 % garantiert.

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Erschienen in: VDI nachrichten, 22.01.2010
Von: Martin Volmer