Wie Führungskräfte eine lukrative Rente bekommen

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Eine gute betriebliche Altersvorsorge spielt für Führungskräfte eine wichtige Rolle. Arbeitgeber setzen dabei oft auf Unterstützungskassen. Die hat viele Vorteile. Aber es gibt auch noch andere Wege zu einer lukrativen Rente.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Steuervorteile verschenken – in Krisenzeiten ist das besonders ärgerlich. Noch Anfang 2008 ergab eine vom Versicherer Delta Lloyd in Auftrag gegebene Untersuchung des FAZ-Instituts unter 1.000 Beschäftigten mittelständischer Unternehmen, dass nur jeder zweite Beschäftigte, der per Entgeltumwandlung für das Alter vorsorgt, den steuerlichen Förderrahmen für die Firmenrente kennt. Bei jenen, die über eine Unterstützungskasse vorsorgen – immerhin die älteste Einrichtung speziell für die Abwicklung von Betriebsrenten überhaupt -, fiel das Ergebnis noch ernüchternder aus: Kein einziger der 1.000 Befragten wusste, dass man in Unterstützungskassen nahezu unbegrenzt steuerfrei Gehalt einzahlen kann.

Dabei ist gerade dies der große Vorteil der Unterstützungskasse, die sich als zwischengeschaltete Versorgungseinrichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den ersten Blick wenig von Pensionskasse und Pensionsfonds unterscheidet. Doch schon die Rechtsbeziehung ist eine andere. Während bei den anderen beiden Modellen der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber den jeweiligen Versorgungseinrichtungen hat, haftet im Fall der Unterstützungskasse der Arbeitgeber selbst für die Erfüllung der Leistungen. „Formaljuristisch gewährt die Unterstützungskasse auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Die Gerichte konstruieren jedoch einen faktischen Rechtsanspruch“, sagt Martina Schmilewski, Spezialistin für betriebliche Altersversorgung (BAV) bei Delta Lloyd: „Um Risiken abzufedern, sichern sich daher viele Unterstützungskassen per Rückdeckung bei großen Versicherern ab.“

Zur Sicherheit des Arbeitnehmers muss der Unternehmer außerdem Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) zahlen. Dieser übernimmt bei Insolvenz der Firma die Rente der Angestellten. Die zusätzlichen Kosten für den Verein rechnen sich für den Arbeitgeber. Denn die gezahlten Beiträge sind nicht nur bis zum derzeitigen Höchstsatz von 4.392 Euro sozialabgabenfrei. Der Gesetzgeber erlässt dem Unternehmer darüber hinaus für die Zuwendungen die kompletten Steuern. Denn U-Kassenbeiträge gelten als voll abzugsfähige Betriebsausgaben – und nicht als Arbeitslohn. „Erst die späteren Leistungen sind für den Arbeitnehmer dann voll lohnsteuerpflichtig“, erklärt Betriebsrentenspezialistin Schmileswki.

Die U-Kasse bietet Angestellten vor allem zwei Vorteile. Im Gegensatz zu Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen können sich Mitarbeiter mit Zuwendungen des Chefs oder eigenen Beiträgen – ebenfalls unbegrenzt steuerfrei – in beliebiger Höhe absichern. Und damit nicht genug. „Gerade in Unternehmen, in denen die Mitarbeiter gut bis sehr gut verdienen, bietet sich eine Kombination aus Unterstützungskasse und anderen Durchführungswegen an. Dadurch können die Mitarbeiter höhere Beträge steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau der Betriebsrente nutzen“, erklärt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der PS-Pension Solutions, die Unternehmen zur betrieblichen Altersversorgung berät. Anders als bei der Direktzusage, die ebenfalls unbegrenzt hohe Beiträge zulässt, kann der Unternehmer allerdings keine einmaligen Prämien für Mitarbeiter in die Unterstützungskasse zahlen.

Wenn Unternehmen eine Unterstützungskasse statt einer Direktzusage für die Altersversorgung ihre Mitarbeiter wählen, sind die Unterschiede aber noch weitaus größer. So schmälern beispielsweise bei der Direktzusage Rückstellungen den Gewinn. „Für Unternehmen mit einem hohen steuerpflichtigen Gewinn kann deshalb auch die Direktzusage eine attraktive Lösung sein“, sagt Saßmannshausen. „Will das Unternehmen eine bilanzneutrale Lösung für die betriebliche Altersversorgung, ist dagegen die Unterstützungskasse die richtige Wahl. Denn für diesen externen Durchführungsweg müssen keine Rückstellungen gebildet werden.“

Für kleinere Mittelständler eignet sich die Unterstützungskasse noch aus einem weiteren Grund. Häufig ist die Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Renten nämlich mit viel Arbeit verbunden: Fehlt eine Personalabteilung, bleibt alles am Chef hängen. Im Gegensatz zur Direktzusage sind Unterstützungskassen aber fast immer vollständig ausgelagert. Dann entfällt erheblicher Verwaltungsaufwand.

Um die richtige Altersvorsorge für seine Mitarbeiter auszuwählen, sollten Unternehmer zudem die Zukunft einbeziehen, vor allem was die Struktur ihrer Belegschaft angeht, betonen Experten. So ist die Unterstützungskasse – ähnlich wie Direktzusagen – eher für Unternehmen mit konstanter Belegschaft interessant. „Innerhalb dieses Durchführungsweges kann der Arbeitnehmer seine Rentenansprüche nämlich selten mitnehmen, wenn er die Firma wechselt“, warnt Schmilewski von Delta-Lloyd. Es sei denn, der neue Arbeitgeber tritt der alten Unterstützungskasse bei.

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Erschienen in: Handelsblatt, 24.09.2009
Von: Florian Riesterer