Oettinger Brauerei setzt auf betriebliche Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge stellt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) die dritte Säule für einen auskömmlichen Ruhestand dar. Da aber die Leistungen der Rente sinken und die private Altersvorsorge unter den niedrigen Zinsen leidet, gewinnt die bAV an Bedeutung: Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels locken immer mehr Unternehmen Hochqualifizierte mit zusätzlichen Leistungen oder nutzen diese zur langfristigen Bindung ihrer Führungskräfte.
Diesen Weg hat nun auch die Oettinger Brauerei eingeschlagen. Die 1731 erstmals in Fürnheim urkundlich erwähnte Traditionsbrauerei mit Stammsitz Nahe Nördlingen in Bayrisch-Schwaben wollte ihren über 1.100 Mitarbeitern an fünf deutschen Standorten im Sinne der Fürsorge einen weiteren attraktiven Baustein des Entlohnungskonzeptes anbieten, berichtet Oettinger Geschäftsführer Michael Mayer. Und dazu gehöre für ihn einfach auch eine ordentliche finanzielle Absicherung im Alter.
55 Prozent der Oettinger-Mitarbeiter nutzen bAV
Gemeinsam mit der Pension Solutions Group, einem bAV-Beratungsunternehmen der Sparkassen und der Versicherungskammer Bayern, wurde ein maßgeschneidertes Angebot für die Brauerei entwickelt und der Belegschaft vermittelt: „Mit diesem Konzept konnten wir unseren Mitarbeitern an den verschiedenen Standorten entsprechende Beratungsangebote machen und damit gleichzeitig den Aufwand im Rahmen halten“, berichtet Mayer. Die bAV-Experten hätten den interessierten Mitarbeitern dann im Halbstundentakt das Angebot vorgestellt, durchgerechnet und ein individuelles Angebot erstellt.
Bei der Oettinger-Brauerei kam das gut an: Mit dem neuen Angebot nutzen inzwischen 55 Prozent der Mitarbeiter die firmeneigene bAV-Offerte. Zuvor waren es lediglich 17 Prozent der Belegschaft. „Uns hat einfach das Gesamtkonzept überzeugt“, so Mayer. „Eine einheitliche bAV-Lösung, ein ganzheitlicher und leicht verständlicher Beratungsprozess sowie eine umfassende Betreuung der Personalabteilung und unserer Mitarbeiter.“ Durch die laufende Betreuung habe der Aufwand der Personalabteilung sogar reduziert werden können, obwohl inzwischen deutlich mehr Mitarbeiter die bAV nutzen.
Steuerersparnis und Firmenzuschuss machen’s
Neben der Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und dem Aufbau einer zusätzlichen Altersrente bringt eine bAV einen weiteren Vorteil mit sich, nämlich eine deutliche Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben. Dies macht die bAV sowohl für Unternehmen als auch Mitarbeiter interessant. Friedrich Lenhart, Leiter bAV bei der Versicherungskammer Bayern, rechnet vor: „Bei einer Gehaltsumwandlung von 100 Euro in eine spätere Betriebsrente spart der Mitarbeiter nicht nur monatlich rund 30 Euro Steuern und 20 Euro Sozialabgaben, sondern auch das Unternehmen etwa 20 Euro an Sozialabgaben. Viele Firmen geben diesen Vorteil an die Mitarbeiter weiter, so dass dann tatsächlich 120 Euro in die Betriebsrente fließen – bei nur 50 Euro Eigenleistung des Mitarbeiters! Arbeitgeber-Zuschuss und Ersparnis aus Steuern und Sozialabgaben zusammen machen daher die bAV fast immer zur renditestärksten Form der Altersvorsorge.“
Hohes Potential gerade im Mittelstand
In Südbayern und Bayerisch-Schwaben herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Wenn Fach- und Führungskräfte vor der Wahl stehen, ob sie bei Unternehmen A oder B anfangen, und Unternehmen A stellt für den Ruhestand eine zusätzliche Betriebsrente von 500 oder 700 Euro in Aussicht, dann ist das natürlich ein starkes Argument für Unternehmen A. „Gerade für die sprichwörtlich sparsamen Schwaben sind solche Argumente aus unserer Erfahrung heraus sehr überzeugend“, berichtet Lenhart. „Wir sensibilisieren die Unternehmen daher, dass eine Betriebsrente für die Mitarbeiter ein wichtiger Schritt Zukunftssicherung für fast jeden kleinen und mittelständischen Betrieb ist. Der Unternehmer kann dann aus einem Blumenstrauß an flexiblen Gehaltsbestandteilen das passende Angebot auswählen. Im Vordergrund steht dabei immer der Bedarf des Unternehmens. Die Beratung der Mitarbeiter sowie die Bestandsverwaltung übernehmen dann gerne wir.“
Im öffentlichen Dienst, bei Konzernen und großen Mittelständlern sind zusätzliche Sozialleistungen inzwischen schon weit verbreitet. Weit weniger ausgeprägt ist die betriebliche Vorsorge aber noch bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit 15, 20 oder 50 Mitarbeitern. Exakte Zahlen für die Verbreitung der bAV gibt es zwar nicht; allerdings wird geschätzt, dass unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland derzeit noch weniger als jeder Zweite eine betriebliche Altersvorsorge hat.
bAV: Fakten und Tipps
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird gern als „dritte Säule“ der Altersvorsorge bezeichnet: Im Ruhestand ergänzt die bAV die Leistungen der gesetzlichen Rente und kommt auch bei Invalidität oder Tod zur Auszahlung.
- Die bAV zeichnet sich grundsätzlich durch hohe Sicherheit aus. Die eingezahlten Beträge stehen zu Rentenbeginn auf jeden Fall zur Verfügung („Beitragsgarantie“). Diese Sicherheit ist wichtig, da die gesetzliche Rente häufig nicht mehr ausreicht und feste Einkünfte im Alter lebensnotwendig sind.
- Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge nimmt die bAV daher einen wichtigen Platz ein: Sie ist staatlich gefördert durch Steueranreize, wird mit Hilfe des Arbeitgebers durchgeführt und oft auch finanziell von ihm unterstützt. In diesem Fall ist die bAV ganz besonders attraktiv und sollte unbedingt genutzt werden.
- Unabhängig davon hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung: Hierbei fließen Teile des Lohns, bis zu gesetzlich geregelten Grenzen, steuer- und sozialversicherungsfrei, in den Vorsorgevertrag. Der vom Arbeitnehmer eingezahlte Anteil bleibt steuer- und sozialabgabenfrei.
bAV auf fünf Wegen möglich
- Direktzusage: Bei dieser traditionellen, noch häufig vorkommenden Form der bAV verpflichtet sich der Arbeitgeber zur späteren Zahlung einer Betriebsrente an seine Mitarbeiter. Er haftet mit seinem Betriebsvermögen dafür.
- Unterstützungskasse: Hier wird über eine rückgedeckte Unterstützungskasse ein Vertrag abgeschlossen, der die Versorgung der Mitarbeiter sichert.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Der garantierte Mindestzins beträgt derzeit 1,25 Prozent.
- Pensionskassen: Dies sind Versorgungseinrichtungen, die Beiträge überwiegend in relativ sichere Zinspapiere investieren.
- Pensionsfonds: Sie sind in den gesetzlichen Regelungen freizügiger ausgelegt und können sogar bis zu 100 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen.
Quelle: Versicherungskammer Bayern & B4B Wirtschaftsleben SCHWABEN – September 2015
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