Sieben goldene Regeln für die bAV

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Der demografische Wandel verschärft den Wettbewerb der Unternehmen um qualifizierte Arbeitskräfte. An zusätzlichen Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersversorgung kommt deshalb heute kein Arbeitgeber mehr vorbei, der die richtigen Mitarbeiter gewinnen und langfristig im Betrieb halten möchte. Damit die Betriebsrente zum Erfolg wird, sollten Firmenchefs folgende grundlegende Regeln beachten.

Regel Nr. 1: Gehen Sie auf ihre Mitarbeiter zu

Wenn Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, liegt dies meistens daran, dass ihnen kein entsprechendes Angebot vorliegt. Dabei ergeben sich daraus nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Sie als Arbeitgeber einige Vorteile. Sie erhöhen damit die Motivation und stärken die Identifikation mit dem Unternehmen. Sie verbessern Ihr Image als fürsorglicher Chef und sparen Steuern und Sozialbeiträge. Unterm Strich eine kleine Investition mit großer Wirkung. Schaffen Sie daher die Voraussetzungen für eine betriebliche Altersversorgung in Ihrer Firma und informieren Sie ihre Mitarbeiter darüber.

Regel Nr. 2: Erklären Sie das Thema in verständlicher Sprache

Je besser Sie Ihre Belegschaft über die betriebliche Vorsorge aufklären, desto höher ist auch die Beteiligung. Erfolgreiche Kommunikation lebt schließlich davon, dass der Empfänger die Botschaft versteht. Leider ist das bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht immer der Fall. Sachlich und fachlich sind die Angebote in den Unternehmen oft in Ordnung, aber sie sind unverständlich oder werden mit unzulänglichen Methoden vermittelt. Sorgen Sie deshalb für einen funktionierenden Kommunikationsprozess der Rücksicht nimmt auf die Kenntnisse, den Bedarf und die Erwartungen Ihrer Mitarbeiter beim Thema Altersvorsorge.

Regel Nr. 3: Betreuen Sie individuell und nachhaltig

Altersvorsorge im betrieblichen Kollektiv bedeutet nicht, dass man auf eine individuelle Betreuung verzichten kann. Im Gegenteil: In der betrieblichen Altersversorgung gibt es mehr Wechselfälle als etwa bei einer privaten Renten- oder Lebensversicherung. Was geschieht mit dem Vorsorgevertrag wenn der Mitarbeiter den Job wechselt und wer kümmert sich nach seinem Ausscheiden aus der Firma um die Auszahlung der Renten? Achten Sie in allen Phasen vom Vertragsabschluss bis zur Rente auf eine professionelles Management der betrieblichen Altersversorgung.

Regel Nr. 4: Leisten Sie einen Zuschuss

Unterstützen Sie Mitarbeiter, die an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen möchten, indem Sie sich an der Finanzierung beteiligen. Ob mit einem festen Eurobetrag, einer prozentualen Förderung oder der Weitergabe der bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge – die Mischfinanzierung sorgt in jedem Fall für eine stärkere Beteiligung an der Firmenvorsorge. Der positive Nebeneffekt: Sie sparen die Sozialversicherungsbeiträge auf Ihren Zuschuss. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung verringert sich bei einer Zuzahlung zur Betriebsrente für Sie als Arbeitgeber der Netto-Aufwand.

Regel Nr. 5: Reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand

Die betriebliche Altersversorgung ist komplex. Von der Beratung der Mitarbeiter, über den Vertragsabschluss bis hin zur Nachbetreuung, dem Fluktuationsmanagement und der Betreuung der Rentenbestände sind viele organisatorische Schritte nötig und eine Reihe von Formalitäten zu beachten. Entlasten Sie die Fachabteilungen im eigenen Unternehmen indem Sie mit einem Spezialisten zusammenarbeiten. Die externe Betreuung sorgt dafür, dass Ihnen die betriebliche Altersversorgung keine oder nur noch geringe Arbeit verursacht. So können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Regel Nr. 6: Rechnen Sie genau nach

Von jedem Euro, den Sie für ihre Mitarbeiter aus dem Bruttogehalt in Ihr Versorgungs-werk einzahlen, sparen Sie rund 20 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen. Diesen Effekt sollten Sie nicht unterschätzen. Bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro im Monat, summiert sich diese Ersparnis im Laufe von zehn Jahren auf 2.400 Euro pro Mitarbeiter. Je nach Größe der Belegschaft kommt auf diese Weise über die Jahre ein stattlicher Betrag zusammen. Geld, das Sie entweder für produktive Zwecke in Ihrem Unternehmen einsetzen, oder teilweise wieder an die Beschäftigten als Zuschuss zur Betriebsrente auszahlen können.

Regel Nr. 7: Werben Sie mit Ihren Leistungen

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

„Tu Gutes und sprich darüber“. Diesen Grundsatz sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt beherzigen, wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung anbieten. In Zeiten, in denen Unternehmen mehr denn je darauf angewiesen sind, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und langfristig an sich zu binden, ist ein arbeitnehmerfreundliches Versorgungswerk ein echter Wettbewerbsvorteil. Machen Sie Bewerber aber auch langjährige Angestellte mit den Vorzügen einer steuerlich attraktiven und sicheren Altersvorsorge über den Betrieb vertraut. Sie dokumentieren damit Ihre Wertschätzung und erhöhen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Zufriedene Mitarbeiter und eine höhere Produktivität sind der Lohn Ihrer Bemühungen.
Uwe Saßmannshausen ist Geschäftsführer der Pension Solutions GmbH.

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Erschienen in: creditreform, 07.03.2011