HERZLICH WILLKOMMEN

im Mitarbeiter-Vorsorgeportal der Lowell Group

Unsere betrieblichen Vorsorgelösungen bei Lowell

Unsere betriebliche Altersvorsorge

Lowell bietet Euch als Mitarbeiter bereits seit einigen Jahren die freiwillige Teilnahme an einer betrieblichen Vorsorge (bAV). Gesetzliche Veränderungen und vor allem die rege Nachfrage in Feedbackgesprächen mit Euch haben uns dazu bewogen, unser betriebliches Versorgungswerk auf Aktualität zu prüfen und dieses in Eurem Interesse mit attraktiven Neuerungen über gesetzliche Vorgaben hinaus zu modernisieren.

Denn jedem von uns ist im Grunde nach bewusst, dass die gesetzliche Rente alleine unseren Ruhestand im Alter nicht ausreichend finanzieren wird.

Mit unserem neuen Vorsorge-Angebot bei Lowell erhaltet ihr eine lukrative Möglichkeit, Eure Altersvorsorge mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufzuwerten und Euch optimal auf den Ruhestand vorzubereiten. Denn die bAV dient zur Schließung der Lücke, die langfristig durch die Absenkung der gesetzlichen Rente entsteht.

Die Entscheidung, ob ihr privat vorsorgt oder ob ihr dies mit Hilfe unseres betrieblichen Versorgungswerks tun möchten, sollte jeder nach individueller Prüfung für sich selbst treffen.

Wir haben nun alle Weichen für Euch gestellt und können Euch in Zusammenarbeit mit unserem Partner, der PS-Wertschutz GmbH, ein sehr flexibles Modell anbieten. Ab sofort habt ihr die Möglichkeit im Rahmen eines Gruppenvertrages Eure betriebliche Altersvorsorge zu speziellen Konditionen abzuschließen.

Die Experten der PS-Wertschutz GmbH erhielten von uns den Auftrag Euch zu erläutern, wie ihr mit dem neuen Arbeitgeberzuschuss, Eurem Eigenanteil und der staatlichen Förderung einen optimalen Fördereffekt für Eure betriebliche Altersvorsorge erzielen könnt. Zudem helfen diese Euch gerne bei Fragen, welche sich im Laufe Ihres Erwerbslebens ergeben und zeigen Euch Möglichkeiten auf, Eure betriebliche Vorsorge zu optimieren.

Wir wünschen Euch ein gutes und vor allem informatives Gespräch mit der PS-Wertschutz und freuen uns, wenn ihr Euch für die Teilnahme an unserem Versorgungswerk entscheidet.

Mit den besten Grüßen,

Andrea Collier & Holger Taubmann

HR Director DACH – Lowell Group

Film ab! Die Altersvorsorge

Beratertage der Lowell Group

In den kommenden Wochen finden Beratungsgespräche zur betrieblichen Vorsorge statt. In Workshops werden wir Sie über individuelle Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren.

Gerne sind wir auch nach den Beratertagen für Sie da. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Melden Sie sich jetzt an: online, telefonisch oder per E-Mail.

Ihr Vorsorgeteam der PS Wertschutz

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Betriebliche Altersvorsorge im Überblick

Häufige Fragen – FAQ´s

Die betriebliche Altersvorsorge

Am besten fangen Arbeitnehmer früh an, über den Betrieb für ihr Alter zu sparen. Der Zinseszinseffekt macht aus kleinen Raten ein hübsches Kapital. Denn je früher jemand mit dem Sparen beginnt, desto mehr kommt heraus und das eben nicht nur, weil er mehr einzahlt. Entscheidend ist der Zinseszinseffekt, der auch aus kleinen monatlichen Summen schrittweise eine ansehnliche Summe macht.
(Quelle: Stiftung Warentest, „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“)

Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung auch Arbeitnehmern über 55 Jahren empfohlen.

Wenn Sie Bruttolohn in Versorgungslohn umwandeln, werden für die umgewandelten Gehaltsteile keine Beiträge zur Sozialversicherung (SV) einbehalten. Deswegen hat die Beitragsersparnis geringfügige Leistungsminderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Arbeitslosengeld und dem Krankengeld zur Folge. Der Vorteil der Beitragsersparnis überwiegt jedoch deutlich diesen Nachteil. Beispiel: Bei 100 Euro Gehaltsumwandlung wird monatlich ein SV-Beitrag in Höhe von rund 20 Euro eingespart. Der Beitragsersparnis von jährlich ca. 240 Euro steht eine Minderung der gesetzlichen Rente von monatlich 1,07 Euro für jedes Jahr der Entgeltumwandlung gegenüber. Da die Beitragsersparnis in eine attraktiv verzinste betriebliche Versorgung eingezahlt wird, erzielen Sie eine deutlich höhere Monatsrente. Das zeitlich befristete Krankengeld/Arbeitslosengeld verringert sich analog zum Umwandlungsbetrag. Die Positivwirkung eines lebenslangen zusätzlichen Rentenbezugs kompensiert dies jedoch bei weitem. Zudem fällt dies natürlich nur dann ins Gewicht, wenn überhaupt Krankengeld/Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird.

In der Regel sind alle Rentenleistungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden, steuerpflichtig. Wie hoch Ihre Steuer im Rentenalter ausfallen wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation im Rentenalter ab. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt das grundsätzlich auch.

Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber zu verringern oder einzustellen. Die Beiträge und Leistungen werden der neuen Situation angepasst.

Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln – grundsätzlich über Ihren Arbeitgeber – weiterzahlen. Sie haben auch die Option, die Beitragszahlungen für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben zu lassen.

Als versicherte Person haben Sie von Beginn an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Sie können den Vertrag auch privat weiterführen.

Ihre Versorgung bleibt davon unberührt. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht können die Versorgungsansprüche nicht in die Insolvenzmasse fallen. Sie können Ihren Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder privat fortführen.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung Ihrer Direktversicherung/Pensionskasse auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers. Des Weiteren besteht im Einvernehmen mit Ihrem alten und neuen Arbeitgeber die Möglichkeit, den vorhandenen Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortzuführen.

Ihre Versorgungsansprüche bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.

Sie können die Leistungen früher abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung i. S. d. Deutschen Rentenversicherung im Ruhestand befinden. Bei einem vorgezogenen Abruf verringern sich die Leistungen. Wenn Sie länger als bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, können Sie auch länger einzahlen und erhalten somit mehr Leistung. Ein Abruf ist flexibel ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt: Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; falls dieser nicht vorhanden ist, Ihre kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter (bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahr / Stand: 2019); falls Sie auch keine kindergeldberechtigten Kinder haben, Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft). Falls keine der vorstehenden Angehörigen vorhanden sind und eine Leistung als Sterbegeld gezahlt wird, die dem Versorgungswerk von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Einvernehmen benannten Berechtigten; ansonsten Ihre gesetzlichen Erben.

Beratertage für Ihre Vorsorge

Beratertage der Lowell Group

In den kommenden Wochen finden Beratungsgespräche zur betrieblichen Vorsorge statt. In Workshops werden wir Sie über individuelle Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren.

Gerne sind wir auch nach den Beratertagen für Sie da. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Melden Sie sich jetzt an: online, telefonisch oder per E-Mail.

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