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Steuern optimieren bei Abfindungszahlungen

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch wenn der konjunkturelle Aufschwung zu einer Beruhigung des Arbeitsmarktes geführt hat, steht eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin unter Kostendruck, der vielfach eine Senkung der Personalkosten für notwendig erachten lässt. Folge dieser gewünschten Personalkosteneinsparungen sind oftmals freiwillige Programme, im Rahmen derer einzelnen Mitarbeitern hohe Abfindungssummen für den Fall angeboten werden, dass sie das Unternehmen freiwillig verlassen.

Die oftmals hohen Abfindungssummen sind allerdings nur auf den ersten Blick lukrativ. Zwar werden diese Summen nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gemindert, unterfallen aber in voller Höhe der Lohnsteuer. Freibeträge in diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Übrig geblieben ist die sogenannte Fünftel-Regelung, die allerdings nur wenigen Arbeitnehmern tatsächlich hilft. Sie ist nur dann sinnvoll anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige erst durch die Abfindung einem deutlich höheren Steuersatz unterworfen wird.

Allerdings hält das Steuerrecht ein spezielles Bonbon für diejenigen bereit, die die Abfindung ganz oder teilweise in eine Altersversorgung investieren wollen. Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem 31. Dezember 2004 geleistet werden, können unter Anwendung einer sogenannten Vervielfältigungsregelung mit 20 % pauschal besteuert werden. Sofern der Arbeitnehmer also bereits eine betriebliche Altersversorgung besaß, für die bis zuletzt pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG bezahlt wurden, kann er auch bei einer Abfindungszahlung seine zu zahlenden Steuern mindern. Der Arbeitgeber muss dann den entsprechenden Betrag in eine neue betriebliche Direktversicherung einbringen und darf diesen nicht bar auszahlen, sodass in diesem Fall eine Pauschalversteuerung mit 20 % vorgenommen wird.

Die Höhe des – jeweils individuellen – Betrags, der aufgrund dieser sogenannten Vervielfältigungsregelung pauschal versteuert werden kann, errechnet sich grundsätzlich nach der Formel „Dienstjahre vervielfacht jeweils mit 1.752 €, gekürzt um die tatsächlich pauschal versteuerten Beiträge im Ausscheidejahr, plus den vorausgegangenen sechs Jahren“. Dies führt also dazu, dass je länger der Arbeitnehmer im Betrieb war, eine höhere Ersparnis möglich ist. Die Vervielfältigungsregelung bietet also gerade bei Arbeitnehmern, die freiwillig aus einem Unternehmen ausscheiden, sich anderweitig orientieren und bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben, eine attraktive Möglichkeit, einerseits Steuern zu sparen und andererseits für ihre Rente vorzusorgen.

Die Einzelheiten einer solchen Lösung sollten jedoch immer vorab mit Rechtsanwalt, Steuerberater und einem Anbieter für betriebliche Altersversorgung abgeklärt werden.

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Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen

Auch nach den Bundestagswahlen bleibt die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente die wichtigste Säule für die finanzielle Absicherung im Alter.

Im Wahlkampf 2013 war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei den Parteien kaum ein Thema. Das war auch nicht nötig, denn die Weichen für die bAV wurden bereits in den vergangenen Jahren gestellt. „Die Rahmenbedingungen für die bAV sind derzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut – auch wenn noch mehr getan werden könnte“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Daher sieht die Politik aktuell keine Notwendigkeit, etwas daran zu ändern.“ Wie auch immer also die Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode ausgehen werden: An dem derzeitigen System der betrieblichen Altersvorsorge wird aller Voraussicht nach nicht gerüttelt.

Und das ist im Grunde auch gut so. Denn die bAV hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil im Mix der Altersvorsorge entwickelt – und ihre Bedeutung wird weiter wachsen. Dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten, ist den meisten Bürgern mittlerweile bewusst. Ebenso wie die Notwendigkeit, dass sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen müssen. Und doch tun viele Deutsche nicht genug, um später tatsächlich finanziell sorgenfrei über die Runden zu kommen: Die einen schöpfen die Möglichkeiten der staatlichen Zulagen nicht vollständig aus, die anderen kündigen Rentenverträge vorzeitig, statt bis zum Ende mit den Zahlungen durchzuhalten, wiederum andere legen ihre Verträge still und können deshalb im Alter nur mit geringen Rentenzahlungen rechnen. Die staatlich geförderte Riester-Rente allein wird die Rentenlücke nicht schließen können, warnt der Sozialbeirat der Bundesregierung. Und das aktuell niedrige Zinsniveau macht es den Sparern zusätzlich schwer, für ihr erarbeitetes Kapital eine vernünftige Rendite zu bekommen – Sparbücher, Tages- oder Festgelder werfen kaum Gewinne ab.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen die Auswirkungen der Inflation unterschätzen. Was sich heute nach einer stattlichen Summe anhört, ist im Rentenalter weit weniger wert. Und je länger der Ruhestand noch auf sich warten lässt, umso höher ist der Wertverlust des Ersparten. Ein Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von jährlich zwei Prozent sind 100.000 Euro in zwei Jahrzehnten nur noch rund 67.000 Euro wert. Um in 20 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heute zu erreichen, müsste man stattdessen über 148.500 Euro ansparen. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2040 gesetzliche Renten voll versteuert werden müssen. Und nicht zuletzt müssen gesetzlich Versicherte nach aktuell geltendem Recht für ihre Betriebsrenten den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Altersvorsorge wird den Bürgern heute also wirklich nicht leicht gemacht. Was können sie tun, um trotz aller Widrigkeiten der drohenden Altersarmut zu entkommen? Pension Solutions empfiehlt allen Arbeitnehmern, auf jeden Fall den Steuervorteil und die sich verringernden Sozialversicherungsbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Vertrag lässt sich durch bAV-Aktivitäten bereits ein guter Teil der Rentenlücke ausgleichen. Gleichzeitig sollte die neue Regierung Betriebsrenten künftig beitragsfrei stellen, damit keine Abgaben mehr für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. „Mit dieser Maßnahme hätten alle Arbeitnehmer eine gute Chance, ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten“, sagt Uwe Saßmannshausen.

Was darüber hinaus gegen die drohende Altersarmut getan werden kann, diskutieren Experten auch auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge am 18. und 19. Februar 2014 in Berlin, den Pension Solutions als einer der vier Hauptsponsoren seit langem unterstützt. Auf dem Fachforum, das nächstes Jahr bereits zum 15. Mal stattfindet, werden unter anderem Repräsentanten der neuen Bundesregierung und der Opposition erwartet, die mit den bAV-Experten über die Zukunft der Altersvorsorge diskutieren werden. „Bis dahin“, erwartet Uwe Saßmannshausen, „dürften sich auch in der Politik konkrete inhaltliche Richtungen beziehungsweise Maßnahmen für die bAV herauskristallisiert haben.“

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Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?

In den vergangenen Monaten wurde die betriebliche Altersvorsorge in diversen Printmedien und Fernsehbeiträgen kritisiert. Ein Beitrag in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ rechnete noch einmal ganz genau nach.

Die Kritik der letzten Monate am Modell der gesetzlich geförderten betrieblichen Entgeltumwandlung hat viele Sparer verunsichert. Die finanziellen Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge seien in der Rentenphase so hoch, dass sich in vielen Fällen solch ein Vertrag nicht lohnen würde und eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei. Zur Untermauerung wurden verschiedene Beispielrechnungen hinzugezogen. Vor diesem Hintergrunde wurde Herr Dr. Thomas Schanz mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Sinnhaftigkeit der betrieblichen bzw. der privaten Rentenversicherung aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter beauftragt.

In der Untersuchung werden mehrere realitätsnahe Beispiele durchgerechnet. Der größte Unterschied zwischen bAV und privater Rentenversicherung liegt in der Ansparphase: bAV wird aus dem Brutto bespart, d. h. bevor Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden und Rentenversicherungen aus dem Netto. Dafür ist die bAV später steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig; die Auszahlungen aus der Rentenversicherung jedoch zur Hälfte steuerpflichtig. Herr Dr. Schanz kommt schließlich zum Ergebnis: „Die Berechnungen belegen, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30 % vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung.“ Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. Des Weiteren erhöht sich die Attraktivität der bAV durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die Kritik an der staatlich geförderten Entgeltumwandlung ist im Spiegel der Berechnungen von Dr. Schanz nicht nur ungerechtfertigt, sondern durch die Auswahl von unrealistischen Annahmen irreführend.

» Der Betrieb (Teil 1)

» Der Betrieb (Teil 2)

» Zusammenfassung

 

Bei der Privatinsolvenz bleibt die betriebliche Altersvorsorge unangetastet

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Immer mehr Privatpersonen können aus verschiedensten Gründen ihre Verbindlichkeiten längerfristig nicht mehr bedienen. Oft ist die sogenannte Privatinsolvenz ein praktikabler Weg aus der finanziellen Krise. Die Privatinsolvenz, oftmals auch  Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist einvereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. Sollten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Verbindlichkeiten bestehen, so kann der Schuldner davon befreit werden (sogenannte Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wobei Voraussetzung ist, dass sich die Privatperson in der Wohlverhaltensphase dann auch „wohl verhalten“ hat. Im Rahmen dieses vereinfachten Insolvenzverfahrens müssen die Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstreben, der als Basis zunächst einen realistischen Plan enthalten sollte, ob und wie hoch Rückzahlungen möglich sind. Unterstützung hierbei können Rechtsanwälte oder sogenannte Schuldnerberatungsstellen geben. Stimmen nicht alle Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zu, ist diese gescheitert. Mit einer Bescheinigung, die das Bemühen
und Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches dokumentiert, kann ein Schuldner dann bei einem Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dieses Gericht kann dann einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen oder dann, wenn dieser aussichtslos ist, das vereinfachte Insolvenzverfahren durchführen. In diesem förmlichen Verfahren wird innerhalb der ersten ein bis eineinhalb Jahre das pfändbare Vermögen von einem Treuhänder verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Der Treuhänder ist hierbei an die sogenannten Pfändungsfreigrenzen gebunden, insbesondere bei der Gewährung von Arbeitslohn.

Eine Sonderstellung allerdings genießt die Altersversorgung. In Abhängigkeit vom Lebensalter des Versicherungsnehmers darf beginnend ab dem 18. Lebensjahr ein über die Jahre steigender Betrag pfändungssicher angesammelt werden. Dieser pfändungsgeschützte Maximalbetrag beträgt zur Zeit 256 000 € im 67. Lebensjahr. Vier Bedingungen müssen private Altersvorsorgeverträge allerdings zwingend erfüllen:

  • Das Produkt muss im Alter eine lebenslange Leistung garantieren.
  • Eine Auszahlung des Kapitals ist nur im Todesfall an die Hinterbliebenen möglich.
  • Die lebenslange Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt werden.
  • Über die Ansprüche aus dem Vertrag kann nicht verfügt werden.

Kapitallebensversicherungen können pfändungssicher gemacht werden. Hierbei gilt es allerdings, besonders sorgfältig zu sein und sich umfassend beraten zu lassen. Eine solche Beratung sollte mindestens drei Monate vor der Insolvenzantragstellung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen sollten beim Versicherungsunternehmen beantragt werden. Andernfalls kann die Versicherungssumme in die Insolvenzmasse fallen.

Betriebliche Altersvorsorge: Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung sind pfändungssicher. Dies gilt auch für die Beiträge aus der sogenannten Riester-Rente, die im Rahmen der steuerlichen Förderungsgrenzen gesammelt worden sind.

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Unterstützung in allen Phasen der betrieblichen Vorsorge

Manche Unternehmen glauben, dass die betriebliche Altersvorsorge viel Arbeit macht. Das muss nicht sein – wenn sie einen Partner haben, der ihnen die komplette Verwaltung der Verträge abnimmt.

Personalabteilungen haben andere Dinge zu tun, als sich um die Prozesse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu kümmern. Statt sich selbst mit Formularen, Anträgen und Fristen zu beschäftigen, sollten sie besser auf die Hilfe von Experten zugreifen, die sich umfassend mit dem Thema auskennen und sie daher schnell und zuverlässig unterstützen können. Seien es Bestandsverträge oder Neuzugänge: Wir von Pension Solutions helfen Unternehmen, ihre bAV effizient zu verwalten – und zwar kostenlos.

NachbetreuungsmanagementUnser Service beginnt bereits vor Vertragsabschluss: Wir informieren neue und bestehende Mitarbeiter, die bisher keine bAV abgeschlossen haben, in Gruppenvorträgen und Einzelberatungen über ihre Möglichkeiten. Anschließend liefern wir die Anmeldeunterlagen und die Entgeltumwandlungsvereinbarungen für die neu abgeschlossenen Verträge an die Personalabteilung. Nach Prüfung und Einbuchung in das Gehaltssystem sendet diese uns die unterzeichnete Listenanmeldung zurück, so dass wir sie zur Policierung bei der Versicherung einreichen können. Damit sind die Aufgaben rund um die bAV jedoch nicht abgeschlossen. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es immer wieder zu Veränderungen und Anpassungen kommen, die einen mehr oder weniger großen Aufwand bedeuten. Grund genug, auch diese Arbeiten in erfahrene Hände abzugeben. Ob die Mitarbeiterin durch Heirat ihren Nachnamen ändert, in Mutterschutz geht oder längerfristig krank wird, ob ein Mitarbeiter seinen Vorsorgebeitrag reduzieren, aufstocken oder eine Weile aussetzen will: Jeder Vorgang braucht Zeit zur Bearbeitung. Vor allem bei gewünschten Beitragsänderungen ist ein erfahrener Berater sinnvoll, weil er eventuell unüberlegte Falschentscheidungen vermeiden kann. Für die meisten Veränderungen muss zudem die Versorgungsgesellschaft kontaktiert werden, damit sie die neuen Daten einpflegen kann. Die gesamte Kommunikation übernimmt Pension Solutions und ist damit die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Versorger.

Doch nicht nur der Arbeitgeber profitiert von unserer professionellen Unterstützung, sondern auch die Versicherten – also die Beschäftigten: Einmal im Jahr kommen unsere bAV-Experten ins Haus und informieren die Mitarbeiter über ihre aktuelle bAV-Entwicklung, auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch. Für sämtliche Fragen stehen den Beschäftigten zudem jederzeit die Vorsorge-Experten telefonisch zur Verfügung, sodass die Personalabteilung mit Anfragen nicht belastet wird.

Wenn ein Angestellter das Unternehmen verlässt und seinen bAV-Vertrag mitnehmen möchte, helfen wir ihm bei der Portierung, also der Übertragung der bAV zum neuen Arbeitgeber. Falls zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsvertrag eine Pause entsteht, halten wir den Kontakt zum Mitarbeiter, bis die Portierung abgeschlossen ist. Dem neuen Arbeitgeber erklären wir das bestehende bAV-Produkt, beraten ihn hinsichtlich der Übernahme des Vertrags in seinen Bestand und geben Empfehlungen zur schnellen und unkomplizierten Vorgehensweise. Unsere Dienstleistung funktioniert also in alle Richtungen.

Einen weiteren Vorteil der Zusammenarbeit mit Pension Solutions hebt Geschäftsführer Tobias Bailer hervor: „Die Personalabteilung beziehungsweise der Mitarbeiter hat nur einen Ansprechpartner für alle Fragen. Dieser kümmert sich persönlich um alle Belange. Bei uns muss kein Kunde seine bAV-Daten über ein Online-Tool selbst verwalten oder sich mit einer anonymen Standard-Hotline begnügen.“ Die meisten Fragen können mit dem Ansprechpartner unkompliziert über Telefon und E-Mail geregelt werden, nur bei offiziellen Änderungen sind schriftliche Formulare nötig. Nach dem Vertragsabschluss übernimmt ein bAV-Experte die komplette Betreuung des Vertrags und aller Beteiligten – und zwar über die aktive Arbeitszeit hinaus: Auch in der Auszahlungsphase steht er dem künftigen Rentner, für alle Fragen zur Verfügung, zum Beispiel zur Kranken- und Pflegeversicherung im Alter oder zu eventuell erforderlichen Steuerzahlungen in der Rentenzeit. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung, sobald die Rentenzeit naht.

Grundsätzlich gilt: Die bAV bietet Unternehmen ebenso wie Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Noch mehr Nutzen ziehen beide Seiten daraus, wenn sie bei Fragen und der Abwicklung notwendiger Prozesse professionelle und kostenfreie Hilfe in Anspruch nehmen – damit die bAV für niemanden zur Last wird.

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – Neue Impulse für die Altersvorsorge

Das neue Produktinformationsblatt erhöht die Transparenz von Altersvorsorgelösungen.

Nachdem am 31. Januar dieses Jahres im Bundestag das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) beschlossen wurde, kritisierte der von der Opposition dominierte Bundesrat den Entwurf in drei Punkten; das Gesetz musste daraufhin in den Vermittlungsausschuss. In zwei von drei Punkten konnten sich die Länder durchsetzen. So wird die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro für Rürup-Renten nicht auf 24.000 Euro
angehoben, noch wird die Verzinsung beim Wohn-Riester von zwei auf ein Prozent gesenkt. Dagegen konnte sich der Bundestag mit der gesetzlichen Begrenzung der Verwaltungs- und Vertriebskosten von Riester-Verträgen durchsetzen.

Von den Verhandlungen nicht betroffen waren weitere zentrale Punkte des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes. Die wichtigste gesetzliche Neuerung betrifft das einheitliche Produktinformationsblatt, das für mehr Transparenz bei den Basis- und Riester-Renten sorgen soll. Verbraucher erhalten damit die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte objektiv vergleichen zu können. Das Produktinformationsblatt kann Rentenversicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte abbilden. Insbesondere die neue Kenngröße der Effektivkosten macht
die Kosten in der Ansparphase vergleichbar. Die verschiedenen Kostenarten werden von nun an einzeln aufgelistet. Darüber hinaus werden dasRisiko der Anlage und die Renditeerwartung bei den verschiedenen Produktarten in Bezug gestellt. So entwickelt sich ein Banksparplan stetiger als ein auf Investmentfonds basierender Riester-Vertrag.

Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vereinfachen sich zudem die Regeln des Anbieterwechsels und die Kosten für einen Neuabschluss werden künftig begrenzt. Beim Wechsel darf der Altanbieter nicht mehr als 150 Euro für die Abwicklung zum neuen Anbieter in Rechnung stellen. Mit diesem Gesetz wird die private Altersvorsorge attraktiver und transparenter.

Betriebliche Altersvorsorge: Stichtagsregelung

Immer dann, wenn Unternehmen sich entscheiden, die im Betrieb angebotenen Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zu ändern, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, dass nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand treten.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht, verstoßen Stichtagsregelungen nicht prima facie gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn sachliche Gründe für eine Differenzierung nach der Zeitachse sprechen. Bei der betrieblichen Altersversorgung dürften wirtschaftliche Gründe immer als sachlich ausreichend für eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern in Abhängigkeit von ihrem Eintritt und ihrem Austritt aus dem Unternehmen angesehen werden.

Unter der Voraussetzung, dass sachliche Gründe vorliegen, ist damit eine Differenzierung hinsichtlich der betrieblichen Versorgungsleistung in Abhängigkeit von dem Eintrittstermin bzw. von dem Zeitpunkt des Ausscheidens in den Ruhestand zulässig. Dies ist unmittelbar einleuchtend, wenn von einem gewissen Stichtag an Versorgungsleistungen verschlechtert werden und die Verschlechterungen nur Mitarbeiter mit Eintrittstermin nach dem Änderungsstichtag betreffen. Im umgekehrten Fall, ab einem gewissen Stichtag werden die Versorgungsleistungen verbessert, verlangt das Bundesarbeitsgericht bei einem Ausschluss der Mitarbeiter, die vor dem Stichtag in das Unternehmen eingetreten sind, detaillierte Nachweise hinsichtlich der Gründe und der Auswirkungen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet nicht eine schematische Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer oder der noch aktiven oder bereits in Ruhestand versetzten Arbeitnehmer. Er verbietet lediglich eine willkürliche Differenzierung, als eine unsachliche oder auf sachfremden Gründen beruhende Gruppenbildung. Nachdem es dem Arbeitgeber freisteht, ob er überhaupt eine betriebliche Altersversorgung einführt, kann er auch durch festgesetzte Stichtage die Gruppe derjenigen Arbeitnehmer abgrenzen, die er in eine bestimmte Versorgungsordnung einbeziehen will.

Allerdings darf auch bei festgesetzten Stichtagen nicht auf sachliche Gründe verzichtet werden. Solche sachlichen Gründe könnten nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts finanzielle Erwägungen dergestalt sein, als nur die Versorgungsanwartschaften bestimmter Arbeitnehmer verbessert werden sollen, die nach einem bestimmten Zeitpunkt in den Ruhestand getreten sind. Es ist demnach denkbar, zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt nur die Altersversorgung der noch aktiven Belegschaft zu verbessern.

Selbstverständlich sind auch noch weitere sachliche Gründe denkbar, die allerdings immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden müssen.

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„Pension Solutions konnte uns vom Beratungsansatz in der bAV überzeugen.“

Interview mit Jürgen Prinzen, Geschäftsführer VTÜ Versicherungsvermittlung GmbH

Herr Prinzen, Sie arbeiten seit letztem Jahr mit dem bAV-Dienstleister Pension Solutions zusammen. Wie begann die Kooperation?

Jürgen Prinzen - Geschäftsführer -   VTÜ Versicherungsvermittlung GmbH - TÜV Rheinland Group

Jürgen Prinzen – Geschäftsführer –
VTÜ Versicherungsvermittlung GmbH – TÜV Rheinland Group

Jürgen Prinzen: Basis war eine Ausschreibung und eine damit verbundene Frage nach einem Kooperationspartner zur Umsetzung. Fast alle Versicherer nannten die Pension Solutions und ein erster Kontakt war schnell hergestellt. Schon im ersten Gespräch wurde schnell deutlich, dass Pension Solutions keine Verkäufertruppe ist, sondern ein Beraterhaus. Dies war uns sehr wichtig. Pension Solutions sollte quasi uns als Arbeitgeber repräsentieren.

Sie haben sich für Pension Solutions als bAV-Dienstleister entschieden. Welche Gründe waren für Sie entscheidend im Vergleich zu möglichen Wettbewerbern?

Jürgen Prinzen: Die Gespräche fanden vom ersten Tag auf einer soliden Basis statt. Es herrschte sofort ein gegenseitiges Vertrauen. Wir haben externe Berater vorher immer abgelehnt, weil wir hohe Anforderungen an einen externen Partner stellen. Wir wollten auf jeden Fall Unstimmigkeiten in der Belegschaft durch evtl. zu starkes verkäuferisches Auftreten vermeiden. Pension Solutions konnte uns vom Beratungsansatz überzeugen.

Wie haben Sie und Ihr Team die tägliche Arbeit mit den Beratern der Pension Solutions erlebt?

Jürgen Prinzen: Eigentlich unglaublich. Wirklich: zu jeder Tages- und Nachtzeit voller Einsatz, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit. Man hat sich auf jeden nächsten Tag gefreut – und wenn es mal irgendwo hakte, wurden Probleme positiv angegangen und gelöst.

Wie hat sich das Engagement von Pension Solutions für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter gelohnt?

Jürgen Prinzen: Was soll man dazu sagen: Wenn Belegschaft, Vorstand und Betriebsrat  mehr als zufrieden sind, man nach der Aktion von Vorstand und Betriebsrat gelobt wird. Und für Pension Solutions: Kann es eine höhere Anerkennung geben, als wenn der Betriebsrat sagt: „Pension Solutions kann man wirklich ohne Bedenken weiterempfehlen.“
Danke für eine gute Zeit!

Attraktiver Arbeitgeber: die betriebliche Vorsorge als Rekrutierungsinstrument nutzen

In Zeiten des Fachkräftemangels suchen Unternehmen nach Wegen, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten. Eine attraktive betriebliche Vorsorge kann ein gutes Argument für den Bewerber sein, sich für einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden.

Der Fachkräftemangel verschärft sich: Immer mehr Unternehmen haben Schwierigkeiten, offene Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Am größten klafft die Lücke bei Mitarbeitern technischer Berufe, allen voran den Ingenieuren – aber auch andere Bereiche suchen händeringend nach guten Facharbeitern. Grund für den Mangel an ausgebildeten Kräften ist der demografische Wandel: Es gibt zu wenige Nachwuchskräfte, die die freiwerdenden Positionen der Arbeitnehmer, die in Rente gehen, übernehmen können. Daher können qualifizierte Bewerber oft unter mehreren Angeboten eine neue Stelle auswählen.

Den Zuschlag bekommen dabei nicht unbedingt die Arbeitgeber, die das höchste Gehalt bieten. Firmenhandy, Dienstwagen und Erfolgsboni sind nicht mehr allein ausschlaggebend. Heutzutage achten künftige Mitarbeiter vielmehr auf das Gesamtpaket: Sind die Aufgaben interessant und herausfordernd? Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet mir das Unternehmen? Wie steht es um die Work-Life-Balance? Ein wichtiger Baustein des Arbeitgeber-Pakets ist auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die bisher jedoch nur von wenigen Personalern als Argument in Bewerbergesprächen genutzt wird. Angesichts der drohenden Rentenlücke ist die bAV jedoch eine wichtige Säule für eine sichere Altersvorsorge. Schon Auszubildende in jungen Jahren, die selten genug Geld haben, um etwas fürs Alter zurückzulegen, haben die Möglichkeit, mit Hilfe ihres Arbeitgebers zu sparen.

Vor allem jüngere Bewerber wissen die finanzielle Unterstützung zu schätzen, die der Arbeitgeber zum Aufbau ihrer Altersvorsorge leistet. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie zur betrieblichen Altersversorgung. Rund die Hälfte der befragten Arbeitnehmer unter 30 Jahren gab darin an, dass die bAV bei der Wahl des Arbeitgebers ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt. Das zeigt, dass die Unternehmen durch eine aktive bAV-Gestaltung die Chance haben, sich im Rahmen des Nachwuchskräftemangels insbesondere bei jungen Talenten vom Markt abzuheben.

Mit attraktiven bAV-Lösungen können Betriebe aber nicht nur neue Kräfte anlocken, sondern auch bereits aktive Beschäftigte langfristig an sich binden. Das Unternehmen zeigt seinen Mitarbeitern mit der bAV, dass ihm das Wohl seiner Belegschaft am Herzen liegt. Eine solide und sichere Vorsorge erhöht das Vertrauen in den Arbeitgeber und die Arbeitszufriedenheit. Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen, können bei Mitarbeitern punkten und damit Kündigungen vermeiden. Denn Fakt ist, wie die aktuelle Studie „Talent Management im Mittelstand – mit innovativen Strategien gegen den Fachkräftemangel“ der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young in Kooperation mit der ESCP Europe Wirtschaftshochschule Berlin zeigt: Bei vielen mittelständischen Unternehmen hat das Verhindern der Fluktuation mittlerweile eine höhere Priorität als das Rekrutieren neuer Mitarbeiter.

Ein weiteres Argument für die Personalgewinnung und -bindung: Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombinieren. Verbraucherschützer halten die BU für eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Vorteil der Kombination gegenüber einem privaten Vertrag: Während Menschen mit Vorerkrankungen oft von den Versicherern abgelehnt werden, haben sie mit dem Gruppentarif über die bAV immer noch die Chance, sich gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit abzusichern. Denn bei Kollektivverträgen wird oft nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Außerdem sparen Arbeitnehmer bei der mit einer bAV kombinierten BU Geld, weil die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen hingegen vom Nettolohn bezahlt werden.

Um die Vorteile der bAV noch besser für die Bewerberansprache zu nutzen, empfehlen unabhängige bAV-Berater wie Pension Solutions allen Personalverantwortlichen, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Denn sicher ist: Beim „War for Talents“ (wir berichteten in unserer letzten Ausgabe darüber – PS Post Nr. 3 2012) – also dem Kampf um die besten Talente – werden diejenigen Unternehmen gewinnen, die potenziellen Kandidaten das beste Paket bieten. Und bei der Präsentation dieses Paketes sollte die bAV einen wichtigen Platz einnehmen.

Lebensversicherer trotzen der Zinsfalle

Das Niedrigzinsumfeld hinterlässt Bremsspuren bei den Lebensversicherungen.
Die bAV profitiert vom Brutto-Netto-Effekt.

Seit 2008 versuchen weltweit die Zentralbanken, mit Hilfe extrem niedriger Zinsen und der Ausweitung der Geldmenge über Staatsanleihenkäufe die Folgen der Finanzkrise abzumildern. Ein Resultat ist ein Niedrigzinsumfeld, welches das Zinsniveau von Staatsanleihen unter das aktuelle Inflationsniveau gedrückt hat. Die Industrieländer mit starker Bonität erhalten damit die Möglichkeit, ihre Schulden langfristig über die Geldentwertung zu senken. Heute sind wir in einer historisch ähnlichen Situation wie nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Schulden werden langsam über das Zinsniveau und die Geldentwertung abgebaut. Wie lange dieser Prozess andauern wird, ist nicht klar.

Lebensversicherer sind nun in der gleichen Situation wie Privatpersonen: Zwischen den Erträgen aus der Anlage in sichere Papiere und den Anlagezielen klafft eine Lücke. Da das Niedrigzinsniveau schon lange vorhersehbar war, reagierten die Lebensversicherer frühzeitig auf die neue Herausforderung, indem sie die strategische Allokation anpassten. Die Herausforderung ist, Anlagen zu finden, die ähnliche Risikoeigenschaften wie „risikofreie“ Anlagen haben, aber fähig sind, die Sicherheitslücke zu schließen. Über Jahrzehnte können so hohe stabile Renditen erwirtschaftet werden, unabhängig vom Kapitalmarkt.

Auch wenn die Situation von der Zinsseite her ungünstig ist, ändert sich nichts am entscheidenden Vorteil der bAV: Dem Brutto-Netto-Effekt. Denn Arbeitnehmer, die sich einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Effektiv kostet eine bAV einen durchschnittlichen Arbeitnehmer nur etwa die Hälfte seines Nettogehalts. Vor diesem Hintergrund ist die Rentabilität einer bAV als sekundär zu betrachten. Durch die gesetzliche Sonderbehandlung der bAV gewinnt diese Form des Sparens vielmehr noch an Bedeutung.