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Rechtliche Sicherheit durch Versorgungsordnung

Eine Versorgungsordnung regelt klar und transparent, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistung erwerben kann.

Sie haben in ihrem Betrieb bereits eine betriebliche Altersversorgung? Sehr gut, allerdings sollte diese nun konkret ausgestaltet werden.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dass Betriebsrentengesetz gibt in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Daten nur einen Mindestrahmen vor. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, eine konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung vorzunehmen, aus der rechtssicher die Festlegung der Zusageart, des Durchführungsweges und der Leistungsart zu ersehen ist. Darüber hinaus sollten z.B. die Dotierungshöhe der vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge, die Voraussetzungen für den Bezug von Versorgungsleistungen, die umwandelbaren Gehaltsbestandteile und die Festlegung des Versorgungsträgers schriftlich fixiert werden.

Es bietet sich hier an, eine einheitliche Versorgungsordnung zu schaffen, die dabei hilft, Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Eine Versorgungsordnung regelt klar und transparent, wer unter welchen Voraussetzungen den Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistung erwerben kann.

Eine solche transparente und klare Regelung kann erhebliche finanzielle Risiken für den Arbeitgeber minimieren, weil eine solche fachgerechte Formulierung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Regelungslücken vermeidet.

Zudem empfiehlt es sich, bei der Gestaltung einer Versorgungsordnung den Kreis der teilnahmeberechtigten Mitarbeiter darzustellen. Nicht für jede Personengruppe ist die Aufnahme in ein (arbeitgeberfinanziertes) Versorgungswerk sinnvoll oder gewünscht. Mitunter soll die Aufnahme in ein Versorgungswerk bestimmten Hierarchiestufen vorbehalten sein. Außerdem sollte ein etwaiger Umwandlungsanspruch von vermögenswirksamen Leistungen in eine Betriebsrente explizit dargestellt werden.

Je nachdem ob in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht, kann eine Regelung im Wege einer Betriebsvereinbarung oder — soweit ein Betriebsrat eben nicht vorhanden ist — über eine explizite Versorgungsordnung erreicht werden, die dann in den Inhalt des Arbeitsvertrages mit dem jeweiligen Arbeitnehmern einfließt.

Um eine solche Versorgungsordnung rechtssicher zu gestalten, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den Fachleuten von Pension Solutions aufnehmen, die Ihnen bei der Ausarbeitung behilflich sein können.

» Zur PS POST 01/2015

Pension Solutions Sponsoring

HC Erlangen — Die PS Business Lounge

Historische erste Saison in der stärksten Liga der Welt — HC Erlangen und Pension Solutions
Alfred Gislason – Meistertrainer des THW Kiel auf der Pension Solutions Trainerbank beim Spiel zwischen dem HC Erlangen und dem THW Kiel im März 2015

Alfred Gislason – Meistertrainer des THW Kiel
auf der Pension Solutions Trainerbank beim Spiel zwischen dem HC Erlangen und dem THW Kiel im März 2015. Foto: Ulf Thaler

Handball ist für Pension Solutions ein wichtiges Thema. Hier engagiert sich PS seit Jahren als Förderer. Die etablierte Pension Solutions Business Lounge gehört genauso wie die Spielerpartnerschaft mit Martin Murawski (Linksaußen HC Erlangen) zu einem Sponsorenpaket, dass kontinuierlich ausgebaut wird.

Nach dem Aufstieg in die erste Liga im Sommer 2014 schaffte es die Mannschaft in der Vorrunde, einige besondere Ergebnisse zu erzielen, u. a. wurden die Rhein-Neckar-Löwen zu Hause mit 27:25 bezwungen. Die Zuschauerresonanz in der Nürnberger Arena ist ebenfalls überwältigend, im Durchschnitt besuchen über 3.700 Fans die Spiele des HCE.

Ein besonderes Highlight war die Begegnung mit dem THW Kiel (19 Meisterschaften) im März. Vor einer Rekordkulisse von 8.300 Zuschauern – so viele wie noch nie zuvor in Bayern – staunten nicht nur die Besucher der PS Business Lounge über diese außergewöhnliche Atmosphäre und die Handballbegeisterung in der Metropolregion, sondern auch die aus Kiel angereisten Gästefans. Der HCE verlor das Spiel mit 22:36, dennoch war die Stimmung beeindruckend.

Wir von Pension Solutions drücken dem HC Erlangen für die verbleibenden Spiele der Rückrunde fest die Daumen und freuen uns mit unseren Gästen auf den nächsten Handball-Event

 


 medi bayreuth — Basketball mit Tradition

Die Oberfrankenhalle ist die Heimat einer langen Basketballtradition in der BBL

Als Business Partner ist Pension Solutions seit einigen Jahren Sponsor auch beim Basketball Club (BBC) Bayreuth. Die Oberfranken sind eine wahre Basketballgröße in Deutschland. Der Wiederaufstieg 2010 — vor fast genau fünf Jahren — erweckte die Euphorie, die auch zuvor schon in und um Bayreuth zu spüren war, zu neuem Leben.

In der aktuellen Saison der Basketball-Bundesliga (BBL) stand das Team um Trainer und Basketball-Legende Michael Koch kurz vor dem sicheren Klassenerhalt. Allerdings müssen noch weitere Schritte getan werden. Nach dem 96:82 Befreiungsschlag gegen die TBB Trier wollte medi bayreuth die wirklich allerletzten Zweifel am Klassenerhalt ausräumen. Dieses Ziel erreichte das Koch-Team in den beiden darauf folgenden Spielen und wird auch in der Saison 2015/2016 erstklassig bleiben.

Im letzten Heimspiel der Saison werden zirka 4.000 basketballverrückte Zuschauer die Oberfrankenhalle in eine Festung verwandeln und das Team um Spielmacher und Point Guard Bryan Bailey lautstark unterstützen.

Pension Solutions ist hoch erfreut, dass das Team die noch notwendigen Punkte geholt hat und deshalb auch in der kommenden Saison in Bayreuth Basketball auf höchstem Niveau geboten wird.

» Zur PS POST 01/2015

Beitragssatz 2014 des Pensions-Sicherungs-Vereins

Pensions-Sicherungs-VereinDer Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2014 auf 1,3 Promille (Vorjahr 1,7 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr erneut einen niedrigeren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.

Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2014 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 320 Mrd. € addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 416 Mio. € (im Vorjahr rd. 529 Mio. €) zahlen.

Der niedrigere Beitrag resultiert daraus, dass gegenüber dem Vorjahr weniger Insolvenzen ein-getreten und größere Schäden ausgeblieben sind. Zudem war eine deutlich niedrigere Anzahl von Versorgungsberechtigten zu sichern. Der für das Jahr 2014 festgelegte Beitragssatz liegt wiederum deutlich unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 3,0 Promille.

Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 94.000 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

 » Zur Webseite des Pensions-Sicherungs-Verein

 

 

 

 

Spende an die Lebenshilfe Erlangen

SpendenübergabePensionSolutions

v.l.: Tobias Bailer, Thomas Hofmann, Marc Sontowski

Spenden statt schenken: Die Lebenshilfe Erlangen begleitet Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung. Wir haben uns in diesem Jahr entschieden, mit unserer Weihnachtsspende den Schülerinnen und Schülern der Georg-Zahn-Schule eine Freude zu machen. Mit der Spende wird der Außenspielbereich der Förderschule verschönert und sicherer gemacht.

Wenn Sie auch spenden möchten:

Die Stiftung Lebenshilfe Erlangen ist dankbar für jede Spende.
Konto bei der Sparkasse Erlangen, IBAN: DE 39 7635 0000 0000 0009 45, BIC: BYLADEM1ERH

Wenn Sie mehr wissen möchten: » Zur Webseite der Lebenshilfe

40 Hemmnisse der bAV

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie eruierte 40 Hemmnisse der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in deutschen Unternehmen.

In unserer letzten PS POST berichteten wir bereits über die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, konkretere Maßnahmen zur Förderung und stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge voranzubringen. Diese Ankündigung mündete in den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie, die nun seit Juli 2014 vorliegt. Wie konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der bAV-Akzeptanz aussehen bzw. welche Förderungen oder Verpflichtung zum Vertragsabschluss sich daraus ergeben, stehen allerdings noch nicht fest.

Andrea Nahles -  Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Quelle: BMAS

Andrea Nahles –
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Quelle: BMAS

Bestandteile der Machbarkeitsstudie des BMAS waren, welche 40 Hemmnisse auf Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Anbieterseite zu identifizierten sind, die einem Ausbau der bAV als tragende Säule im deutschem Altersversorgungssystem, insbesondere im Mittelstand, entgegenstehen. Diese Hemmnisse „sind insbesondere die Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand, das fehlende Engagement des Arbeitgebers (keine aktive Kommunikation), das Fehlen von bAV-Spezialisten/Personalressourcen im Unternehmen, gegebenenfalls geringes Einkommen der Mitarbeiter, fehlendes Engagement eines Betriebsrats (keine aktive Kommunikation) oder eine zu hohe Komplexität des Themas bAV beziehungsweise zu wenig einfach verständliche Informationen über die betriebliche Altersvorsorge.“ Das BMAS wird Anfang 2015 lediglich einen Diskussionsentwurf für ein Betriebsrentenänderungsgesetz vorlegen, mit dem unter anderem die EU-Mobilitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Eine höhere steuerliche Förderung, so berichtet die DPA, könne laut Arbeitsministerin Nahles jedoch in diesem Zusammenhang wegen der begrenzten staatlichen Mittel nicht seriös in Aussicht gestellt werden. Ob das Modell eines „Opting-Out“, bei dem Arbeitnehmer automatisch zur Betriebsrente verpflichtet werden, soweit sie sich nicht ausdrücklich dagegen entscheiden, eine Rolle spielen könne, bleibe abzuwarten.

Forschungsbericht des BMAS, Quelle: BMAS

Solche Aussagen rufen nach Erklärungsbedarf und entsprechenden Maßnahmen zur Verständlichkeit der Situation. Die Quintessenz der Machbarkeitsstudie ist die Erkenntnis, dass der Verbreitungsgrad der bAV, gerade bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) deutlich niedriger ist als bei größeren Unternehmen. Über die konkreten Ursachen der geringeren Verbreitung der bAV in KMU liegen bisher kaum empirisch fundierte Erkenntnisse vor. Somit besteht ein großes Interesse, mehr über die entsprechenden Verbreitungshemmnisse und konkrete Ansatzpunkte zur Steigerung des Verbreitungsgrades der bAV in Unternehmen und deren Arbeitnehmern zu erfahren.

In der Studie wurde ein idealtypischer Prozess der bAV-Einführung und bAV-Verbreitung aus Sicht der drei relevanten Akteure – Arbeitgeber, Arbeitnehmer und bAV-Anbieter – dargestellt. Die handfesten Ergebnisse: Insgesamt konnten 13 potenzielle Hemmnisse im Rahmen der bAV-Einführung beziehungsweise bAV-Inanspruchnahme bei Arbeitgebern, 22 Hemmnisse bei Arbeitnehmern und fünf Hemmnisse bei den bAV-Anbietern identifiziert werden.

13 + 22 + 5 = 40 Hemmnisse der bAV

Die Haupthemmnisse wurden wie folgt herausgearbeitet:

  • Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand
  • Fehlendes Engagement des Arbeitgebers
  • Das Fehlen von bAV-Spezialisten/Personalressourcen im Unternehmen
  • Geringes Einkommen der Mitarbeiter
  • Fehlendes Engagement eines Betriebsrates und schließlich
  • Zu hohe Komplexität des Themas bAV

Zur Lösung der Hemmnisse bedarf es einer ganzheitlichen und verständlichen Beratung. Gerade die persönliche Betreuung und individuelle Ausarbeitung einer jeden Betriebsrentenberatung erfordert eine langjährige Erfahrung. Diese Beratung sowie ein umfassendes Nachbetreuungsmanagement sind Bestandteil des vollumfänglichen Dienstleistungs- und Beratungsspektrums der Pension Solutions GmbH.

Verständliche Argumentation

All diese Themen benötigen eine ganzheitliche Beratung sowohl der Unternehmen als auch der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Aus unserer Erfahrung ist gerade eine verständliche Argumentation zielführend für mehr Akzeptanz und Verbreitung bei den Arbeitnehmern.

Die Studie im Auftrag des BMAS leistet daher einen kleinen Beitrag, eine der prägnantesten Lücken in der Altersvorsorge der Menschen in Deutschland zu schließen: die betriebliche Altersversorgung.

 » Zum Forschungsbericht des BMAS

Lebensversicherungsreformgesetz tritt in Kraft

Nach der Verabschiedung im Bundesrat ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz offiziell in Kraft. Einige der neuen Vorschriften greifen sofort, andere werden dagegen erst zum Jahreswechsel wirksam.

Mit dem LVRG sollen die Lebensversicherer für eine lang andauernde Niedrigzinsphase gerüstet und die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt werden. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Unternehmen dürfen diese dann nur noch zur Hälfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind. Diese Veränderung tritt sofort in Kraft.

Was verändert sich mit dem LVRG? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Das LVRG sieht eine Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen von bisher 75 auf zukünftig 90 Prozent vor.
  • Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Das ist der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock während der Vertragsdauer mindestens verzinst wird. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase.
  • Die Lebensversicherer weisen künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus.
  • Die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen wird in Niedrigzinsphasen reduziert oder gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat direkte Auswirkungen auf die betriebliche Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. In 2015 abgeschlossene Neuverträge werden durch den geringeren Zins bei Eintritt in das Rentenalter bzw. im Falle einer Berufsunfähigkeit geringere Leistungen erzielen. Daher sind höhere Beitragszahlungen während der Laufzeit notwendig, um die Rentenlücke zu schließen.

Es ist daher empfehlenswert, sich die Vorteile des höheren Garantiezinses in diesem Jahr noch zu sichern.

 » Zum Bundesministeriums der Finanzen

„Die Kontinuität in der Betreuung und das hohe Niveau im Beratungsprozess sind hervorragend“

Interview mit Frank Buschmann – Geschäftsführer Deutsche Vorsorge GmbH, ein Unternehmen der Ecclesia Gruppe

Herr Buschmann, Sie haben sich für eine Kooperation mit Pension Solutions entschieden. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür?

Die betriebliche Altersvorsorge hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen und strategischen Geschäftsfeld unserer Unternehmensgruppe entwickelt. Deshalb ist es für uns von großer Bedeutung, dass wir auf diesem Gebiet mit einem Spezialisten zusammenarbeiten, der unsere Vorstellungen und vor allem auch unsere Qualitätsansprüche in Gänze für unsere Kunden umsetzt. Die Wahl fiel nach einer intensiven Marktselektion auf Pension Solutions. Das Erlanger Beratungshaus ist aus unserer Sicht der Experte und kompetente Partner im Segment der Entgeltumwandlungsberatung, den wir gesucht haben.

Was ist für Sie das Besondere an Pension Solutions?

Hervorzuheben ist vor allem der durchdachte und auf die Unternehmen abgestimmte Beratungsprozess. Viele Marktteilnehmer behaupten, so wie Pension Solutions zu arbeiten. Mir ist aber in ganz Deutschland kein Unternehmen bekannt, das mit solcher Leidenschaft, Professionalität und vor allem langjährigen Erfahrung auf diesem hohen Niveau die Dienstleistung erbringt. Die Teilnahmequoten in den Belegschaften wie die Kundenzufriedenheit sprechen hier eine klare Sprache. Für mich ist es die logische Folge, dass sich Pension Solutions 2014 unter den TOP Consultants in Deutschland wiederfindet.

Wie sehen Sie Ihre Erfahrungen seit Beginn der Kooperation und was erwarten Sie in den nächsten Jahren?

Wir sind sehr zufrieden. Die Kooperation hat sehr schnell Fahrt aufgenommen und Erfolge gebracht. Wir arbeiten sehr eng und partnerschaftlich zusammen. Mich freut es vor allem, dass die Kontinuität in der Betreuung unserer Kunden vor Ort gewährleistet ist. Das sorgt für regelmäßiges Neugeschäft. Gerade im Hinblick auf die Marktveränderungen in der bAV sehen wir durch die Kooperation große Wettbewerbsvorteile. Ich freue mich darauf, mit Tobias Bailer und dem gesamten Team von Pension Solutions in den nächsten Jahren noch intensiver zusammenzuarbeiten.

» Zur Webseite der Ecclesia Gruppe

Überstunden als Zukunftsvorsorge

Profitieren Sie von den steuerlichen Vergünstigungen der Entgeltumwandlung.

37,7 Stunden sollten deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich pro Woche arbeiten. Tatsächlich arbeiten sie einer Statistik der Europäischen Beobachtungsstelle für Entwicklung und Arbeitsbeziehungen nach knapp drei Stunden mehr und liegen damit im europäischen Vergleich ganz vorne. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich dann häufig die Frage nach dem Umgang mit den angefallenen Überstunden.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Üblicherweise bestehen hier zwei Alternativen: der Abbau von Überstunden oder eben die Vergütung. Soweit Überstunden vergütet werden, fallen zudem häufig kraft tarifvertraglicher Regelungen Zuschläge an. Das Auszahlen von Überstunden (nebst eventuellen Zuschlägen) ist allerdings Entgelt und somit stets lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für den Arbeitgeber führen diese höheren Sozialabgaben zu hohen Lohnnebenkosten. Bei den Arbeitnehmern kommt durch die Belastung des Entgelts mit Steuern und Sozialabgaben gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Progression ein deutlich geringerer Wert als der erarbeitete an. Oftmals lohnt sich also das Auszahlen von Überstunden für beide Seiten nicht.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die Umwandlung von Überstundenguthaben in eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung sein. Arbeitnehmer werden für ihre Flexibilität nicht bestraft, sondern belohnt. Sie haben die Chance, ein Polster für das Alter anzusparen, ohne ihr laufendes Einkommen zu belasten. Arbeitgeber sparen Lohnzusatzkosten und erfüllen außerdem automatisch den Entgeltumwandlungsanspruch nach § 1 BetrVG.

Dank der gesetzlichen Förderung sind Umwandlungsbeträge von Arbeitnehmern zu Direktversicherungen und Pensionskassen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Soweit die Durchführungswege Direktversicherung oder Pensionskasse gewählt werden, können die Vorteile der flexiblen Beitragszahlung mit der Steuerfreiheit der Beiträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG optimal vereinigt werden. Notwendig hierzu ist eine Vereinbarung über die monatliche Umwandlung der Überstunden bzw. des entsprechenden Wertes in die betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das heißt, Überstunden werden nicht ausbezahlt und nicht in einem Zeitkonto angesammelt.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit der Zukunftsvorsorge nicht entgehen und informieren Sie sich über diese Option ausführlich bei Pension Solutions, Ihrem Spezialisten für betriebliche Altersversorgung.

 » Zur Webseite von LINK SIRY

Neue Bemessungsgrenzen 2015

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat.

Gesamtübersicht:

Rechengröße

West

Ost

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 – allgemeine Rentenversicherung 34.999 €/Jahr 34.999 €/Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.835 €/Monat 2.415 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung 6.050 €/Monat 5.200 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 7.450 €/Monat 6.350 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 4.125 €/Monat 4.125€/Monat

 » Zur Webseite der Bundesregierung mit weiteren Informationen

Pension Solutions ist TOP Consultant

Top ConsultantUnsere Kunden sind das Wichtigste für uns! Wir möchten uns kontinuierlich weiterentwickeln und unsere Kunden auf höchstem Niveau zufriedenstellen. Daher fragen wir kontinuierlich und aktiv nach dem Zufriedenheitsgrad unserer Kunden.

Das haben wir 2014 zum ersten Mal unter wissenschaftlicher Anleitung getan und uns dem umfangreichen Prüfverfahren von TOP Consultant gestellt.

Pension Solutions gehört damit zu den besten Beratern für den Mittelstand.

Es gibt ca. 6.000 Personalberater in Deutschland, aber nur 102 dürfen das begehrte Siegel

v.l.: Uwe Saßmannshausen, Marc Sontowski, Tobias Bailer

v.l.: Uwe Saßmannshausen, Marc Sontowski, Tobias Bailer

„TOP Consultant“ tragen.

Die wissenschaftliche Leitung des Prüfverfahrens hat Prof. Dr. Dietmar Fink von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg inne. Der Mentor des Projekts ist Hans Eichel.

„Durch unsere Beratung steigern Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber und gewinnen, binden und motivieren Fach- und Führungskräfte langfristig. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung“, so Uwe Saßmannshausen, Sprecher der Geschäftsleitung. „Insofern freuen wir uns insbesondere, dass unsere mittelständischen Kunden so zufrieden mit uns sind und uns zum TOP Consultant 2014/2015 ausgezeichnet haben.“